Tübingen School of Education (TüSE)

Seit dem Wintersemester 2015/2016 studieren Sie als Lehramtsstudierende in Bachelor- und Masterstudiengängen, die durch die Rechtsverordnung des Kultusministeriums über Rahmenvorgaben geregelt sind.

Im folgenden erhalten Sie einen Überblick über das gymnasiale Lehramtsstudium an der Universität Tübingen.
Informationen zum Studiengang des Höheren Lehramtes an Beruflichen Schulen mit dem Profilfach Sozialpädagogik/Pädagogik bekommen Sie hier: Berufliches Lehramt.

Der gymnasiale Bachelor of Education (B. Ed.)

Das Fächerangebot im gymnasialen Lehramt

  • Im Bachelor of Education studieren Sie immer in einer Zwei-Fächer-Kombination. An der Universität Tübingen haben Sie eine Auswahl von über 25 Fächern im Lehramt, die Sie der Grafik entnehmen können (inkl. Angabe, ob die Fächer zulassungsbegrenzt sind (= Bewerbung erforderlich) und wann das Studium aufgenommen werden kann (SoSe/WiSe)).
  • Bis auf wenige Ausnahmen sind fast alle Fächer miteinander kombinierbar. Es gelten folgende Einschränkungen:
    • Philosophie/Ethik, evangelische Theologie und katholische Theologie sind im Vorbereitungsdienst nicht miteinander kombinierbar, 
    • Naturwissenschaft und Technik (NwT) ist nur in Kombination mit Biologie, Chemie, Physik oder Geographie studierbar.
  • Die Fächer Musik und Bildende Kunst werden nicht an der Universität Tübingen angeboten, sondern in Kooperation mit einer unserer Partnerhochschulen studiert. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Infoseite zum Künstlerischen Lehramt.
  • Sollten Sie nach Studienbeginn bemerken, dass Ihre Fächerwahl für Sie nicht stimmig sein sollte, dann können Sie im Studienverlauf des Bachelors of Education noch einen Fachwechsel beantragen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie über unsere Infoseite zur Umorientierung und zum Fachwechsel.
  • Im Masterstudium ist es möglich, auf freiwilliger Basis ein drittes Fach hinzu zu kombinieren. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer Infoseite Erweiterungsfach/Drittfach.
  • Die Studienorganisation in Ihren gewählten Fächern geschieht in der Verantwortung der Fakultäten bzw. der Fächer selbst. Auf deren Webseiten finden Sie auch das jeweilige Modulhandbuch des Fachs. Alle Fragen zum Fachstudium müssen mit der jeweiligen Studienfachberatung geklärt werden. In allen Fächern für das Lehramt gibt es eine eigene Studienfachberatung Lehramt.
  • Die Fachdidaktik ist Bestandteil des jeweiligen Fachstudiums. Die Lehrveranstaltungen zur Fachdidaktik werden im elektronischen Lehrveranstaltungsverzeichnis der Fächer genannt.

Aufbau des gymnasialen Bachelor of Education

  • Der Bachelor of Education (B. Ed.) hat eine Regelstudienzeit von 6 Semestern (die Maximaltudienzeit beträgt 12 Semester).
  • Sie studieren verpflichtend zwei allgemeinbildende Fächer. Beide Fächer werden im gleichen Umfang studiert, weshalb sie als Hauptfach 1 und Hauptfach 2 bezeichnet werden. Diese Bezeichnung hat nichts mit der späteren Unterscheidung von Haupt- und Nebenfächern im Schuldienst zu tun. Es ist also auch möglich, zwei spätere Nebenfächer im Lehramtsstudium miteinander zu kombinieren.
  • Einige Fächer bieten die Option an, ab dem dritten Bachelorsemester sog. "Vorleistungen für ein Erweiterungsfach (=Drittfach)" zu erbringen, in das man sich offiziell ab dem Masterstudium immatrikulieren kann. Welche Fächer diese "Vorleistungs-Option" anbieten, entnehmen Sie unserer Fächerübersicht.
  • Der Abschluss des B. Ed. allein ist im öffentlichen Schuldienst noch nicht berufsqualifizierend. Wollen Sie Lehrer:in werden, studieren Sie weiter in einem Master of Education (M. Ed.) und absolvieren anschließend einen Vorbereitungsdienst (das Referendariat).
  • Entscheiden Sie sich nach Ihrem Hochschulabschluss des Bachelor of Education (B. Ed.) gegen den Lehrer:innenberuf, können Sie sich entweder anderweitig auf dem Arbeitsmarkt bewerben oder Sie studieren in einem Master of Arts (M. A.) oder Master of Science (M. Sc.). Erkundigen Sie sich in diesem Fall nach den Aufnahmebedingungen in den von Ihnen gewünschten Fachmaster. Bei Bedarf beraten wir Sie während der Umorientierung.

Die Bildungswissenschaften (BWS) im gymnasialen Bachelor of Education

Das Orientierungspraktikum (OSP) im gymnasialen Bachelor of Education

Vorziehen von Leistungen aus dem Master of Education

Vorziehen von Leistungen aus dem Master of Education

  • Welche Voraussetzungen muss ich für das Vorziehen von Masterleistungen erfüllen?
    Im Bachelor of Education müssen mindestens 150 CP erworben und im Transcript of Records (ToR) verbucht sein.
  • Wieviele Leistungen darf ich vorziehen?
    Insgesamt dürfen (bei Vorliegen der Voraussetzungen s.o.) 24 CP vorgezogen werden, die auf die beiden Fächer sowie die Bildungswissenschaften verteilt werden können.
  • Wie beantrage ich das Voriehen von Masterleistungen?
    Die Absicht, Leistungen aus dem Master of Education vorzuziehen, muss beim Zentralen Prüfungsamt bei der Ansprechperson des jeweiligen Faches von der eigenen studentischen Emailadresse aus und unter Angabe der Matrikelnummer angemeldet werden. Bei Vorliegen der Voraussetzung (150 CP im Bachelor of Education), werden die vorziehbaren Mastermodule in alma freigeschaltet, wo eine Veranstaltungsbelegung und Prüfungsanmeldung erfolgen kann.
  • Welche Masterleistungen darf ich vorziehen?
    Jedes Fach legt individuell fest, welche Leistungen aus dem Master vorgezogen werden dürfen. Diese vorziehbaren Masterleistungen werden im Modulhandbuch des Faches (Bachelor of Education) eigens ausgewiesen (i.d.R. im letzten Kapitel). 
  • Was passiert, wenn ich eine vorgezogene Masterleistung nicht bestehe?
    • Für vorgezogene Leistungen aus dem Master bestehen im Bachelorstudium max. zwei Prüfungsversuche. Es besteht allerdings kein Zwang, im Rahmen des Bachelors für eine im Erstversuch nicht bestandene Mastervorleistung zu einem Zweitversuch anzutreten.
    • Werden im Rahmen der Vorleistungen die zur Verfügung stehenden beiden Prüfungsversuche nicht bestanden, ist während des Bachelorstudiums kein Drittversuch möglich. Nach dem Wechsel in den Master stehen dann für die entsprechende Leistung, bei nicht bestandenem Erst- und Zweitversuch im Rahmen der Vorleistung im Bachelor, wieder die regulären vollen drei Versuche zur Verfügung (d.h. die gescheiterten Prüfungsversuche im Rahmen der Vorleistungen werdennicht berücksichtigt).
    • Wurde die Mastervorleistung im Bachelor hingegen bestanden, dann wird diese im Master anerkannt.
    • Die Anerkennung bestandener Vorleistungen im Master ist nicht verpflichtend! D.h. es besteht die Möglichkeit, dem Prüfungsamt klar zu kommunizieren, welche Mastervorleistungen anerkannt werden sollen und welche nicht ( Achtung: Dieser Vorgang ist nicht reversibel!). Nicht anerkannte Leistungen können dann im Master nochmal mit den vollen drei Versuchen erbracht werden. Die dann im Master erzielte Note wird verbindlich eingetragen, d.h. ein nachträgliches Anerkennen der Mastervorleistung aus dem Bachelor ist dann nicht mehr möglich.

Übergang vom Bachelor in den Master of Education


Der gymnasiale Master of Education (M. Ed.)

Aufbau des gymnasialen Master of Education (M. Ed.)

  • Der Master of Education (M. Ed.) setzt das Studium der Fächer aus dem abgeschlossenen Bachelor of Education fort und hat eine Regelstudienzeit von 4 Semestern (Maximalstudienzeit 12 Semester).
  • Mit diesem Abschluss können Sie sich in Baden-Württemberg und (unter bestimmten Voraussetzungen in anderen Bundesländern) für den Vorbereitungsdienst (= Referendariat) bewerben und danach Lehrer:in werden.
  • Wird im Master ein Fachwechsel vollzogen, sodass die Fächerkombination in den Bachelor- und Masterzeugnissen nicht identisch ist, ist ein Eintritt in den Vorbereitungsdienst nicht möglich. Weitere Informationen hierzu finden sich auf unserer Infoseite Umorientierung und Fachwechsel.
  • An der Universität Tübingen wurde der Master of Education (M. Ed.) zum WS 2018/2019 eingeführt.

Die Bildungswissenschaften (BWS) im gymnasialen Master of Education

Das Schulpraxissemester (SPS) im gymnasialen Master of Education

  • Das 12-wöchige Schulpraxissemester beginnt immer im September nach den Schulferien und ist im Studienverlauf zu Beginn des Masterstudiums platziert (erstes Semester bei Masterbeginn zum Wintersemester / zweites Semester bei Masterbeginn zum Sommersemester).
  • Es handelt sich um ein Vollzeitpraktikum mit Präsenzpflicht an der Praktikumsschule und am zugeordneten Seminar für Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte (Gymnasium), an welchem fachdidaktische Begleitveranstaltungen besucht werden.
  • Dieses Praktikum kann nicht als vorgezogene Masterleistungen bereits im Bachelor absolviert werden. Vielmehr ist eine Anmeldung zum Praktikum erst nach einer erfolgreichen Masterbewerbung möglich. Informationen zum Ablauf der Bewerbung und Anmeldung finden sich auf unseren Infoseiten zum Übergang in den Master und zur Schulpraxis
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, ein Schulpraktikum im Ausland (idealerweise gegen Ende des Bachelorstudiums) auf einen Teil des Schulpraxissemesters anrechnen zu lassen. Angerechnet werden können max. acht Wochen, selbst wenn das Aulsandspraktikum länger gedauert hat. Vier Restwochen müssen regulär zu Beginn des Masterstudiums ab September an einer Schule in Baden-Württemberg absolviert werden, begleitend werden die fachdidaktischen Begleitveranstaltungen am zugeordneten Seminar für Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte bis Mitte Dezember besucht. Der Auslandsteil des Praxissemesters ist immer vor den restlichen vier Praxiswochen in Baden-Württemberg zu absolvieren, ein Umkehren dieser Reihenfolge ist nicht möglich. Zuständig für die Anerkennung des Auslandspraktikums auf das Schulpraxissemester ist nicht die Universität, sondern das Landeslehrerprüfungsamt. Nähere Informationen erhalten Sie auf der unserer Webseite  "Schulpraxis im Ausland" im unteren FAQ-Bereich unter der Überschrift "Was muss ich für mein Schulpraxissemester im Ausland beachten?".

Erweiterungsfach / Drittfach

  • Ab dem Übergang in den Master of Education kann auf freiwilliger Basis noch ein drittes Fach zusätzlich studiert werden, das sog. Erweiterungsfach.
  • Eine Auswahl bestimmter Erweiterungsfächer ermöglicht bereits während des Bachelorstudiums das Erbringen von Vorleistungen, die dann nach einer Immatrikulation in den Master of Education Erweiterungsfach angerechnet werden können.
  • Ausführliche Informationen finden sich auf unserer Infoseite zum Erweiterungsfach/Drittfach.

Quereinstiegsmaster im Fächerverbund Mathematik - Physik - Informatik

  • Die Universität Tübingen bietet einen speziellen Masterstudiengang, der sich an Absolvent:innen eines Bachelor of Science Studiengangs ohne lehramtsbezogene Anteile an einer Universität in einem der drei Fächer Informatik, Physik oder Mathematik richtet.
  • Mit dem Abschluss des Studiengangs wird die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das gymnasiale Lehramt und ggf. zum Schuldienst in Baden-Württemberg für die gewählte Fächerkombination erworben, bestehend aus dem im Bachelor of Science studierten Erstfach und dem für den Studiengang aus den verbleibenden beiden Fächern gewählten Zweitfach. 
  • Die Leistungen dieses Studiengangs ergänzen sich mit den bereits im Bachelor of Science erworbenen Leistungen derart, dass zusammen die Kompetenzen eines regulären konsekutiven Lehramtsstudiengang im Wesentlichen erworben werden.

Nähere Informationen zu diesem Quereinstiegsmaster finden sich auf der Infoseite Master of Education Quereinstieg (Informatik - Physik - Mathematik).


Rechtliche Vorgaben und Prüfungsordnungen für den gymnasialen Bachelor und Master of Education


Das Betriebs-/Sozial- oder Vereinspraktikum als Voraussetzung für das Referendariat


Der Vorbereitungsdienst (Referendariat)