Kleinere Verletzungen wie z.B. Schnittwunden sind in dem Meldeblock „Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen“ (erhältlich bei der Abteilung Arbeitssicherheit), einzutragen, damit im Falle eines Spätschadens die Beweispflicht erleichtert wird.
Erste-Hilfe Kästen und Ersatz für den abgelaufen Inhalt der Erste-Hilfe Kästen bekommen Sie über die Abteilung Einkauf.