Hochschulsport

Nutzungsordnung und Ausschluss

  1. Diese Ordnung gilt für die Nutzung sämtlicher Anlagen des Instituts für Sportwissenschaft und der Angebote des HSPs.
  2. Über das Angebot sowie die Termine und Zeiten informiert das jeweils gültige HSP-Programm, das semesterweise auf der Internetseite des HSP veröffentlicht wird.
  3. Der Zutritt zu den Sportanlagen ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet. Kursleitungen, Aufsichten sowie autorisierte Personen des HSP sind berechtigt und angehalten, die Zugangsberechtigungen zu kontrollieren sowie anderen Personen den Zutritt zu verweigern.

Nutzungsordnung

1.    Mit der Anmeldung bzw. der Teilnahme am Angebot des HSP wird die Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser Ordnung für den HSP der Universität Tübingen bestätigt.
2.    Teilnahmeberechtigungen sind nicht übertragbar. Der Nachweis dieser unterliegt der Verantwortung der Teilnehmenden. Als Nachweis gilt das Teilnahmeticket in Verbindung mit einem gültigen Studierenden- / Bedienstetenausweis oder ggf. mit einem Lichtbildausweis.
Der Nachweis über die Teilnahmeberechtigung ist auf Verlangen den Kursleitungen, Aufsichtspersonen sowie autorisierten Personen des HSP vorzuzeigen.
3.    Es gelten folgende Bestimmungen:
a) Das Sportgelände darf nicht befahren werden.
b) Fahrräder müssen an den Fahrradständern abgestellt werden.
c) Zum Umkleiden sind die dafür vorgesehenen Räume zu benutzen.
d) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Angebot des HSP sind dringend aufgefordert, ihre Wertsachen (Schmuck, Geld u. ä.) nicht mitzubringen. Kleidung usw. sollte in den dafür vorgesehenen Spinden eingeschlossen werden.
e) Die Hallen dürfen nur mit sauberen Hallenschuhen, die ausschließlich in Sporthallen genutzt werden, betreten werden. Zudem müssen die Hallenschuhe eine nicht färbende Sohle haben. Für sämtliche Außensportarten gelten weitere Vorschriften bezüglich des Schuhwerks, die in den jeweiligen Benutzungsordnungen aufgeführt sind.
f) Alle Geräte sind sachgemäß zu behandeln und nach Gebrauch wieder aufzuräumen.
g) Das Fotografieren oder Filmen von Übungsleiterinnen und Übungsleitern sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmern in HSP-Kursen ist grundsätzlich nicht gestattet. Entsprechende Aufnahmen sind nur mit Nachweis eines berechtigten Interesses, nur nach vorheriger Rücksprache mit der HSP-Leitung und auch nur mit ausdrücklicher Zustimmung derjenigen, die von solchen Aufnahmen betroffen sind, zulässig.
h) Tiere dürfen nicht in die Sporthallen und Außensportanlagen mitgebracht werden.
4.    Für die Nutzung der Sportanlagen gelten ferner die Benutzungsordnungen der jeweiligen Anlage, die Regelungen zur sachgerechten und zweckbestimmten Nutzung enthalten. Die Benutzungsordnungen sind verbindlich. Sie werden an der jeweiligen Anlage ausgehängt.
5.    Die aufgeführten Punkte sind zu beachten. Den Anweisungen der Übungsleiterinnen bzw. Übungsleiter, der Aufsichten sowie der vom HSP autorisierten Personen ist Folge zu leisten. Alle Verhaltensweisen sind zu unterlassen, die den ordnungsgemäßen Ablauf von Veranstaltungen beeinträchtigen, andere stören oder eine Gefährdung für Personen, Gebäude oder Gegenstände darstellen.

Ausschluss von der Nutzung

  • Wer gegen Ordnungen oder Anordnungen des HSP/Instituts für Sportwissenschaft wiederholt und/oder schwerwiegend verstößt, kann vorübergehend oder auf Dauer von der Teilnahme am HSP-Angebot ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere bei der Gefährdung von Personen, unsachgemäßer Nutzung der Sportanlagen und Geräte sowie bei Missachtung oder nicht nachgewiesener Teilnahmeberechtigung.
  • Die Übungsleiterinnen bzw. Übungsleiter sind berechtigt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Sporttreiben auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten die Gesundheit oder das Wohlbefinden der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer trotz Mahnung erheblich gefährden. Entsprechende Vorfälle sind der Leitung des HSP mitzuteilen.

Regelungen für Kletteranlagen / Kraft- und Fitnesshalle

Für die Kletteranlagen und die Kraft- und Fitnesshalle (KuF) gelten gesonderte Nutzungsordnungen.

Tennisplatzordnung

Für die Tennisanlagen gilt zusätzlich die Tennisplatzordnung