Die Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen von KommDB erfolgt in Übereinstimmung mit den in § 12 LHG BW festgelegten datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Entwicklung des KommDB zugrundeliegenden Regelwerkes erfolgte unter Beteiligung des Personalrates der Universität und der bereits erwähnten Zentralen Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten, ZENDAS, die KommDB und EPV am 13.7.2007 wie folgt bewertet hat:
"Für besonders erwähnenswert erachten wir, dass die Universität Tübingen mit der Realisierung des EPV derzeit die einzige uns bekannte Hochschule in Baden-Württemberg ist, die eine flächige gesetzeskonforme Infrastruktur für die Veröffentlichung von Mitarbeiterdaten geschaffen hat."
Technische Realisierung und Betrieb der KommDB liegen in den Händen des ZDV.