Gleichstellungsbeauftragte der Juristischen Fakultät
Amt und Aufgaben
Die Gleichstellungsbeauftragte der Juristischen Fakultät erfüllt den im § 4 Landeshochschulgesetz festgelegten gesetzlichen Auftrag der Förderung insbesondere des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses auf Fakultätsebene.
Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, die Arbeit der Universitäts-Gleichstellungsbeauftragten auf Fakultätsebene zu unterstützen. Dazu gehören
Beratung des Fakultätsvorstandes und Fakultätsrates zur Erhöhung des Frauenanteils am wissenschaftlichen Personal
Organisation von Vorträgen zu Themen der Geschlechterforschung
Hinweis auf Fördermöglichkeiten, spezielle Motivation von Frauen zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation
Beratung von Lehrenden zu Fördermöglichkeiten von Frauen in wissenschaftlichen Positionen
Auch im Falle von Diskriminierung sowie bei sexueller Belästigung ist die Gleichstellungsbeauftragte erste Anlaufstelle. Beschwerden werden vertraulich und anoym behandelt. Darüber hinaus bietet die Kommission Konfliktmediation Rat und Unterstützung.
Die Gleichstellungsbeauftragte wird vom Fakultätsrat gewählt und ist mit beratender Stimme in die Arbeit des Fakultätsvorstandes eingebunden.
Gleichstellungsmaßnahmen
Das Gleichstellungsteam hat bereits mehrere Maßnahmen in die Wege geleitet, um die Gleichstellung an der Juristischen Fakultät voranzutreiben.
Zur gezielten Förderung wissenschaftlich besonders begabter Frauen vergibt die Juristische Fakultät der Universität Tübingen seit 2015 jährlich einen Preis. Pro Jahr wird i.d.R. eine Preisträgerin ausgezeichnet.
Der Fakultätspreis ist mit einem Preisgeld in Höhe von 200 Euro dotiert.
Weitere Informationen zum Fakultätspreis finden Sie hier.
Das Athene Mentoring Programm richtet sich an Doktorandinnen und Habilitandinnen der Juristischen Fakultät, um qualifizierte Wissenschaftlerinnen bereits während der Promotion gezielt fördern und für den weiteren wissenschaftlichen Weg ermutigen.
Das Gleichstellungspraktikum findet seit 2022 einmal jährlich statt und bietet Studierenden jeden Geschlechts die Möglichkeit, Einblicke in die Berufswege und Tätigkeiten von Juristinnen zu bekommen und sich mit gleichstellungsrelevanten Themen und Tätigkeiten auseinanderzusetzen. Es gilt als praktische Studienzeit i.S.d. § 5 JaPrO.