Worum geht es bei Recht und Rhetorik eigentlich?
Ziel des Programms Recht und Rhetorik ist es zu vermitteln, wie Überzeugungsbildung im juristischen Bereich funktioniert. Hierfür werden in den semesterbegleitenden Vorlesungen die theoretischen Grundlagen gelegt. Zugleich sollen die gewonnenen Kenntnisse im Rahmen von Seminaren praktisch angewandt werden, um für den späteren Berufsalltag bestens gewappnet zu sein. Egal ob als Anwältin vor Gericht, als Rechtsjournalist, als Pressesprecherin im juristischen Kontext oder als Rhetorik-Coach für Juristen - rhetorische Herausforderungen sind im jurististischen Berufsalltag allgegenwärtig. Ebenso ist die juristische Welt ein spannendes Berufsfeld für Rhetorikerinnen und Rhetoriker.
Wer führt die Zusatzqualifikation durch?
Die Zusatzqualifikation Recht und Rhetorik wird vom Seminar für Allgemeine Rhetorik und der Juristischen Fakultät in Kooperation durchgeführt.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Studierende der Rechtswissenschaft oder der Rhetorik im Hauptfach der Universität Tübingen. Studierende eines anderen Hauptfaches der Universität Tübingen können teilnehmen, soweit ein Kooperationsabkommen der betreffenden anderen Fakultät mit der Juristischen Fakultät oder dem Seminar für Allgemeine Rhetorik besteht.
Werden juristische Vorkenntnisse vorausgesetzt?
Nein, Recht und Rhetorik richtet sich explizit auch an Rhetorik-Studierende, die bislang keine juristischen Vorkenntisse besitzen. Das Studienprogramm macht sich vielmehr zur Aufgabe, interessierten Rhetorik-Studierenden einen Einblick in rechtliche Materien zu ermöglichen. Eine Einführungsveranstaltung in die juristische Welt gleich zu Beginn des Programms sowie der Austausch zwischen den juristischen und den rhetorischen Teilnehmern des Programms tragen hierzu entscheidend bei.