Katholisch-Theologische Fakultät

Service

Informationen zu Fragen der Gleichstellung und für Studierende und Angestellte mit Familienpflichten finden Sie auf den folgenden Seiten:

Studium und Auslandsstudium

Die in den jeweiligen Prüfungsordnungen festgesetzten Schutzbestimmungen im Rahmen von Mutterschutz, Elternzeit oder in der Wahrnehmung von Familienpflichten (gemäß LHG §32 Abs. 4 Nr. 5) werden individuell und flexibel angewendet. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung. Im Konfliktfall wenden Sie sich vertrauensvoll an den Studiendekan.

Einen Teil des Studiums im Ausland zu verbringen, ist auch für Studierende mit Kind möglich. Allgemeine Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Familienbüros bzw. in der Beratung der Abteilung Internationale Angelegenheiten. An der Kath.-Theol. Fakultät ist für die Beratung zu Auslandsaufenthalten der Studiendekan zuständig.

Gremien

Wir bemühen uns, betreuungsgesicherte Zeiten für unsere Sitzungs- und Gremientermine zu wählen.

Angestellte

Urlaubs- und Arbeitszeiten bewegen sich im Rahmen der Arbeitszeitvorgaben der Universität Tübingen. Sie werden zwischen den Beschäftigten und Vorgesetzten abgesprochen. Im Konfliktfällen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Frau Karin Zaiser (Dekanatssekretariat).

Befristete Stellen

In der Regel werden im wissenschaftlichen Bereich keine Verträge mit einer Laufzeit von unter einem Jahr abgeschlossen.