Die in den jeweiligen Prüfungsordnungen festgesetzten Schutzbestimmungen im Rahmen von Mutterschutz, Elternzeit oder in der Wahrnehmung von Familienpflichten (gemäß LHG §32 Abs. 4 Nr. 5) werden individuell und flexibel angewendet. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung. Im Konfliktfall wenden Sie sich vertrauensvoll an den Studiendekan.
Einen Teil des Studiums im Ausland zu verbringen, ist auch für Studierende mit Kind möglich. Allgemeine Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Familienbüros bzw. in der Beratung der Abteilung Internationale Angelegenheiten. An der Kath.-Theol. Fakultät ist für die Beratung zu Auslandsaufenthalten der Studiendekan zuständig.