Zu den Aufgaben einer Studienkommission gehört es insbesondere, Empfehlungen zu erarbeiten, wie das Studium weiterentwickelt und die Mittel für Studium und Lehre verwendet werden sollen. Außerdem wirkt sie an der Evaluation der Lehre mit und bezieht dabei studentische Veranstaltungskritik mit ein (s. LHG § 26,3).
Aufgaben der Studiendekan*innen
Gemäß §26 des Landeshochschulgesetzes (LHG) stehen die Studiendekan*innen den Studienkommissionen vor. Weiterhin sind ihre Aufgaben „insbesondere, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums sowie zur Verwendung der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel [zu] erarbeiten“ (§26(3) LHG).