Schritte zur Promotion
Annahme als Doktorandin oder Doktorand |
Den Antrag auf Annahme als Doktorandin / Doktorand mit Zusatzformular inschließlich der zugehörigen Betreuungsvereinbarung geben Sie mit den notwendigen Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben im Promotionsbüro ab. Mit der Doktorandenbescheinigung lassen Sie sich immatrikulieren beim Studierendensekretariat. Wenn Sie im Laufe der Arbeit an der Dissertation Fragen oder Probleme haben, kommen Sie gern auf uns im Promotionsbüro zu. |
Zulassung zum Promotionsverfahren |
Die fertiggestellte Dissertation ist in drei gedruckten, gebundenen Exemplaren, einer elektronischen Fassung zusammen mit dem formlosen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren sowie die fünf Erklärungen zur Publikation gemäß § 5 Abs. 2 Ziff. 4 bis 8 PromO im Promotionsbüro einzureichen. (Muster Erklärungen) |
Mündliche Prüfung (Promotionskolloquium) |
Nach erfolgter Begutachtung der Dissertation und deren Annahme durch die Fakultät (mit Ablauf der Auslagefrist, sofern keine Einsprüche erfolgen) soll innerhalb von sechs Wochen die mündliche Prüfung (das Promotionskolloquium) stattfinden. |
Veröffentlichung der Dissertation |
Die Veröffentlichung der Dissertation (Voraussetzung für das Ausstellen der Promotionsurkunde und damit für das Recht auf Führen des Doktorgrades) muss innerhalb von zwei Jahren, gerechnet ab dem Promotionskolloquium, erfolgen; diese Frist kann auf begründeten Antrag bis zu maximal fünf Jahre verlängert werden. |
Vor der Veröffentlichung muss im Promotionsbüro die Publikationsgenehmigung (das "Imprimatur") der Fakultät eingeholt werden. Hierfür müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Die Druckgenehmigung wird durch das Promotionsbüro erteilt. |