Philosophische Fakultät

Stipendienangebote

Stipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz

Für die nächste Sitzung der Vergabekommission für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Universität Tübingen können Anträge auf

● Weiterbewilligung laufender Stipendien
● Neuaufnahme in die Förderung (Förderungsbeginn: 1. April 2025)

eingereicht werden.

Es ist vorgesehen, universitätsweit 17 neue Stipendien zu bewilligen. Eine Verlängerung über die Regelförderungsdauer ist i.d.R. nicht möglich.

Neuanträge sowie Weiterbewilligungsanträge mit den erforderlichen Unterlagen müssen bis spätestens Dienstag, den 10. Dezember 2024 eingereicht werden.

(Original bitte an das Promotionsbüro, Dekanat Philosophische Fakultät, Keplerstr. 2, 72074 Tübingen + digitale Version per Email an promotion@philosophie.uni-tuebingen.de).
Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter folgendem Link: Informationen zur Landesgraduiertenförderung