Habilitation an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Seit dem 27. Juli 2017 ist die neue Habilitationsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät in Kraft! Sie gilt für alle Habilitierenden und ersetzt die Habilitationsordnungen der Vorgängerfakultäten vom 20.07.1999 (ehemalige Fakultät/ jetziger Fachbereich Sozialwissenschaften) bzw. 22.09.1997 (ehemalige Fakultät/ jetziger Fachbereich Wirtschaftswissenschaft).
Wesentliche Änderungen in der neuen Ordnung sind die Evaluierung, die laut Landeshochschulgesetz für Habilitanden vorgeschrieben wird und – daraus resultierend – die Ankündigung der Habilitationsabsicht bei Aufnahme der Habilitationsphase. Der Ablauf des Habilitationsverfahrens an sich ist im Wesentlichen gleich geblieben und wurde vor allem an das aktuell geltende Recht angepasst und für beide Fachbereiche vereinheitlicht.
Der Weg zur Habilitation ist in folgende Schritte geteilt:
1. Ankündigung der Habilitationsabsicht
Für Habilitierende gilt ab sofort, dass ihr Habilitationsvorhaben der Fakultät zu Beginn ihres Habilitationsvorhabens bzw. für die, die schon habilitieren, umgehend angekündigt werden muss.
ACHTUNG! Dies gilt auch für Wissenschaftliche Mitarbeiter, die auf Qualifizierungsstellen eingestellt sind und bereits einen Vertrag mit dem Ziel „Habilitation“ unterschrieben haben.
Bitte nutzen Sie zur Ankündigung das dafür vorgesehene Formular. Wenn Ihre Ankündigung im Habilitationsausschuss behandelt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit weiteren Informationen und dem vorgesehenem Datum für die Evaluierung.
2. Evaluation
Die Evaluierung Ihres Vorhabens muss spätestens 4 Jahre nach Ankündigung der Habilitationsabsicht abgeschlossen sein. Bei der Evaluierung handelt es sich um ein Beratungsgespräch mit der Evaluierungskommission (bestehend aus Dekan/in bzw. Prodekan/in für Forschung, Institutsdirektor/in bzw. Fachbereichssprecher/in und Ihrem Mentor oder Ihrer Mentorin), bei dem der Status Quo im Focus steht und die Frage, ob Sie auf Ihrem Weg zur Berufbarkeit substantiell vorangekommen sind und wo es nachzuarbeiten gilt.
In der Regel initiiert die Fakultät die Evaluierung ca. 1 Jahr vor Ablauf dieser Frist. Gern können Sie aber auch auf uns zukommen, wenn eine Evaluierung zu einem früheren Zeitpunkt gewünscht ist. Nach der Evaluierung, die der Habilitationsausschuss vollzieht, erhalten Sie von der Fakultät eine schriftliche Rückmeldung.
3. Habilitationsverfahren
Zur Eröffnung des Verfahrens reichen Sie im Dekanat das Habilitationsgesuch (bitte wenden Sie sich für das aktuelle Formular an Frau Neubauer) mit den entsprechenden Unterlagen ein. Auf Grund Ihres Gesuchs entscheidet der Habilitationsausschuss über die Eröffnung des Verfahrens. Über die Entscheidung des Ausschusses erhalten Sie schriftlich Bescheid, zusammen mit Informationen zum nächsten Schritt sowie einem Zeitplan für Ihr Verfahren. Das Verfahren dauert mindestens ein halbes Jahr und soll innerhalb höchstens eines Jahres abgeschlossen werden. Bitte melden Sie sich so schnell wie möglich bei uns, falls Gründe für besondere Eile vorliegen.
Die Entscheidung über Ihre Habilitation bekommen Sie in der entscheidenden Habilitationsausschusssitzung nach Ihrem Vortrag und dem Kolloquium mitgeteilt, bei Annahme ist die Habilitation umgehend vollzogen. Die Urkunde erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Wochen.
Allgemeine Hinweise
- Die Ankündigung zur Habilitationsabsicht ist verpflichtend, Sie gehen damit aber keine Verpflichtung zum Abschluss der Habilitation ein! Die Angabe des Startdatums ist insofern relevant, als dass sich daran Ihr Evaluierungstermin berechnet. Sollten Sie Ihr Habilitationsverfahren jedoch abbrechen, können Sie die Ankündigung formlos zurücknehmen. Es entsteht Ihnen hieraus kein Nachteil.
- Bitte beachten Sie, dass sich Habilitierende in der Regel im Fachbereich bzw. im Institut vorstellen müssen. Dies erfolgt nach den jeweiligen Gepflogenheiten und kann bei Unklarheit bei der Institutsdirektorin/ beim Institutsdirektor oder Fachbereichssprecher/in erfragt werden.
- Die Fakultät hat Evaluationskriterien und fachspezifische Anforderungen für Habilitierende verabschiedet.
- Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren, die eine Habilitation in Erwägung ziehen, wenden sich bitte bis spätestens einem halben Jahr vor der Endevaluation an den Dekan. Die Zwischenevaluation der Juniorprofessur wird dann in der Regel als Evaluierung der Habilitation anerkannt.
Bitte richten Sie Ihr Gesuch und offizielle Anfragen an den Habilitationsausschuss
Für den Fachbereich Sozialwissenschaften:
An die Vorsitzende des Habilitationsausschusses des Fachbereichs Sozialwissenschaften
Prof. Dr. Taiga Brahm
Nauklerstraße 48
72074 Tübingen
dekanspam prevention@wiso.uni-tuebingen.de
Für den Fachbereich Wirtschaftswissenschaft:
An den
Vorsitzenden des Habilitationsausschusses des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft
Prof. Dr. Dominik Papies
Nauklerstraße 48
72074 Tübingen
dekanspam prevention@wiso.uni-tuebingen.de
Bei allen sonstigen Rückfragen steht Ihnen Frau Neubauer zur Verfügung.