Bevor Sie als Doktorand/in angenommen werden können, brauchen Sie die Zusage zumindest eines Professors/einer Professorin, besser zweier Professor/inn/en, die bereit sind, Sie zu betreuen. Wenden Sie sich also am besten mit einem Exposé des von Ihnen beabsichtigten Themas an eine/n Professor/in des Faches, in dem Sie promovieren möchten.
Mit dieser Zusage können Sie den Antrag auf Annahme als Doktorand/in stellen. Diesen reichen Sie bitte zusammen mit den Zusätzlichen Angaben sowie mit beglaubigten Kopien oder unter Vorlage der Originale Ihrer Hochschulabschlusszeugnisse und der dazugehörigen Urkunden (Bachelor und Master) im Dekanat ein (Adresse siehe unten). Dieser Antrag muss die Unterschrift des/der betreuenden Professors/Professorin/Professoren enthalten.
[Beachte: Einer der Betreuer muss aktive/r Professor/in der Fakultät sein. (Zweit-)Betreuer, die nicht der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät angehören, müssen vom Promotionsausschuss genehmigt werden. Dazu richten Sie bitte einen schriftlichen Antrag an den Promotionsausschuss (Adresse siehe unten) mit einer Begründung für die externe Betreuung und den Kontaktdaten der/des externen Betreuers/Betreuerin. Das Einverständnis des (Erst-)Betreuers ist einzuholen.]
Außerdem soll zwischen Doktorand/inn/en und Betreuern darüber hinaus eine separate Promotionvereinbarung abgeschlossen werden. Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand/in möglichst schon zusammen mit einer Kopie der Promotionsvereinbarung im Dekanat ein oder reichen diese zeitnah nach. Sollten Sie im Rahmen eines Doktorandenprogramms unserer Fakultät bereits eine Promotionsvereinbarung abschließen oder abgeschlossen haben, gilt diese alternativ. Dann reichen Sie bitte eine Kopie dieser Promotionsvereinbarung mit ein.
In der Promotionsvereinbarung wird zusammen mit den Betreuern festgelegt, in welchen Abständen Betreuungsgespräche stattfinden. Zur Dokumentation des ersten Betreuungsgesprächs sowie der weiteren Betreuungsgespräche dient der Gesprächsleitfaden Doktoranden. Eine Dokumentation der Betreuungsgespräche wird dringend empfohlen. Im Promotionskodex bildet die Universität inhaltlich verdichtet die wichtigsten Aspekte einer guten Betreuungssituation ab.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Promotion ist die Beachtung der Richtlinien zur wissenschaftlichen Redlichkeit. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch und wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Ihren Betreuer. Weitere Richtlinien, Unterlagen und Hinweise finden Sie hier.
Wenn Sie vorhaben, publikationsbasiert zur promovieren, achten Sie schon zu Beginn Ihrer Promotion auf die Ausgestaltung von Publikationsverträgen mit Zeitschriften, um späteren Problemen bei der Veröffentlichung Ihrer Dissertation vorzubeugen (Merkblatt).
Seit 30. März 2018 müssen sich Promovierende gemäß § 38 Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes (LHG) immatrikulieren, nachdem sie an der Fakultät als Doktorand/in angenommen wurden. Promovierende, die einen Arbeitsvertrag mit der Uni Tübingen über mind. 50 % des Umfangs einer Vollzeitstelle nachweisen können, dürfen sich von der Immatrikulationspflicht befreien lassen. Hierfür wird eine Erklärung zur Befreiung von der Immatrikulationspflicht und eine Kopie des aktuellen Arbeitsvertrages benötigt.
Für die Immatrikulation sowie für die Befreiung von der Immatrikulationspflicht hilft es, eine Kopie der Zusätzlichen Angaben bereitzuhalten, da diese Daten im Studierendensekretariat nochmals benötigt werden. Die Immatrikulation ist mit den studentischen Vergünstigungen ausgestattet und ermöglicht Ihnen die Nutzung der universitären Einrichtungen. Es besteht Immatrikulationspflicht bis zum Zeitpunkt der bestandenen mündlichen Prüfung. Weitere Informationen und die notwendigen Formulare finden Sie hier:
https://uni-tuebingen.de/studium/bewerbung-und-immatrikulation/promotion/