Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

Promotion an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Promotion an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät Tübingen!

Die Ausbildung und Unterstützung unseres wissenschaftlichen Nachwuchses mit dem Ziel der Spitzenforschung ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher bieten wir Ihnen eine Vielzahl an Forschungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten u.a. auch durch die Graduiertenakademie der Universität Tübingen und eine solide Betreuung bei Individualpromotionen, aber auch in einigen Promotionsprogrammen.

Hier finden Sie alle Informationen zum Promotionsverfahren an unserer Fakultät. Wir helfen Ihnen gerne bei allen weiteren Fragen.

An der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät ist eine Promotion in folgenden Fächern möglich:

  • Empirische Kulturwissenschaft
  • Empirische Bildungsforschung
  • Erziehungswissenschaft
  • Politikwissenschaft
  • Psychologie (Voraussetzungen bitte erfragen)
  • Quantitative Data Science
  • Soziologie
  • Sportwissenschaft
  • Wirtschaftswissenschaft
  • Fachdidaktik in einem der Promotionsfächer

Wenn im Promotionsfach kein Hochschulabschluss vorliegt, müssen äquivalente Leistungen anhand dieser Checkliste nachgewiesen werden. Nachholleistungen werden durch den Promotionsausschuss festgelegt.

Promotionsverfahren

Hier erfahren Sie Genaueres über die weiteren Schritte im Promotionsverfahren.

Allgemeine Informationen über die Annahme als Doktorand/in, die Zulassung zum Promotionsverfahren bei Abgabe der Dissertation und die Regelungen zur Veröffentlichung der Dissertation finden Sie im Merkblatt zum Promotionsverfahren.

Weitere nützliche Informationen rund um die Promotion hat der Doktorandenkonvent zusammengestellt. Flyer.

[BEACHTE! Die folgenden Seiten enthalten auch Formulare. Um diese am PC ausfüllen zu können, speichern Sie sie erst bzw. öffnen sie mit Adobe Acrobat. Alle Formulare und Infoblätter finden Sie ebenfalls über den Download-Button auf der rechten Seite.]

1. Annahme als Doktorand/in

Bevor Sie als Doktorand/in angenommen werden können, brauchen Sie die Zusage zumindest eines Professors/einer Professorin, besser zweier Professor/inn/en, die bereit sind, Sie zu betreuen. Wenden Sie sich also am besten mit einem Exposé des von Ihnen beabsichtigten Themas an eine/n Professor/in des Faches, in dem Sie promovieren möchten.

Mit dieser Zusage können Sie den Antrag auf Annahme als Doktorand/in stellen. Diesen reichen Sie bitte zusammen mit den Zusätzlichen Angaben sowie mit beglaubigten Kopien oder unter Vorlage der Originale Ihrer Hochschulabschlusszeugnisse und der dazugehörigen Urkunden (Bachelor und Master) im Dekanat ein (Adresse siehe unten). Dieser Antrag muss die Unterschrift des/der betreuenden Professors/Professorin/Professoren enthalten.

[Beachte: Einer der Betreuer muss aktive/r Professor/in der Fakultät sein. (Zweit-)Betreuer, die nicht der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät angehören, müssen vom Promotionsausschuss genehmigt werden. Dazu richten Sie bitte einen schriftlichen Antrag an den Promotionsausschuss (Adresse siehe unten) mit einer Begründung für die externe Betreuung und den Kontaktdaten der/des externen Betreuers/Betreuerin. Das Einverständnis des (Erst-)Betreuers ist einzuholen.]

Außerdem soll zwischen Doktorand/inn/en und Betreuern darüber hinaus eine separate Promotionvereinbarung abgeschlossen werden. Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand/in möglichst schon zusammen mit einer Kopie der Promotionsvereinbarung im Dekanat ein oder reichen diese zeitnah nach. Sollten Sie im Rahmen eines Doktorandenprogramms unserer Fakultät bereits eine Promotionsvereinbarung abschließen oder abgeschlossen haben, gilt diese alternativ. Dann reichen Sie bitte eine Kopie dieser Promotionsvereinbarung mit ein.

In der Promotionsvereinbarung wird zusammen mit den Betreuern festgelegt, in welchen Abständen Betreuungsgespräche stattfinden. Zur Dokumentation des ersten Betreuungsgesprächs sowie der weiteren Betreuungsgespräche dient der Gesprächsleitfaden Doktoranden. Eine Dokumentation der Betreuungsgespräche wird dringend empfohlen. Im Promotionskodex bildet die Universität inhaltlich verdichtet die wichtigsten Aspekte einer guten Betreuungssituation ab.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Promotion ist die Beachtung der Richtlinien zur wissenschaftlichen Redlichkeit. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch und wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Ihren Betreuer. Weitere Richtlinien, Unterlagen und Hinweise finden Sie hier.

Wenn Sie vorhaben, publikationsbasiert zur promovieren, achten Sie schon zu Beginn Ihrer Promotion auf die Ausgestaltung von Publikationsverträgen mit Zeitschriften, um späteren Problemen bei der Veröffentlichung Ihrer Dissertation vorzubeugen (Merkblatt).

Seit 30. März 2018 müssen sich Promovierende gemäß § 38 Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes (LHG) immatrikulieren, nachdem sie an der Fakultät als Doktorand/in angenommen wurden. Promovierende, die einen Arbeitsvertrag mit der Uni Tübingen über mind. 50 % des Umfangs einer Vollzeitstelle nachweisen können, dürfen sich von der Immatrikulationspflicht befreien lassen. Hierfür wird eine Erklärung zur Befreiung von der Immatrikulationspflicht und eine Kopie des aktuellen Arbeitsvertrages benötigt.

Für die Immatrikulation sowie für die Befreiung von der Immatrikulationspflicht hilft es, eine Kopie der Zusätzlichen Angaben bereitzuhalten, da diese Daten im Studierendensekretariat nochmals benötigt werden. Die Immatrikulation ist mit den studentischen Vergünstigungen ausgestattet und ermöglicht Ihnen die Nutzung der universitären Einrichtungen. Es besteht Immatrikulationspflicht bis zum Zeitpunkt der bestandenen mündlichen Prüfung. Weitere Informationen und die notwendigen Formulare finden Sie hier:
https://uni-tuebingen.de/studium/bewerbung-und-immatrikulation/promotion/

2. Zulassung zum Promotionsverfahren

Wenn die Doktorarbeit fertig ist, wird sie mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren und den Erklärungen zum Zulassungsantrag im Dekanat abgegeben. Im Antragsformular sind alle nötigen Informationen über die Anzahl der erforderlichen Exemplare und die weiteren, zur Zulassung benötigten Unterlagen enthalten. Wenn Sie eine publikationsorientierte oder -basierte Dissertation verfasst haben, fügen Sie bitte unbedingt auch die Ergänzende Erklärung zum Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren bei publikationsorientierten oder -basierten Dissertationen bei.

3. Mündliche Prüfung / Disputation

Bitte beachten Sie für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung die Informationen im Merkblatt zur Disputation. Die Anmeldung zur Disputation erfolgt nach Begutachtung der Dissertation, nach der Auslage (10 Werktage!) und der Annahme durch die Fakultät sowie der Terminabstimmung mit den Prüfern und der Reservierung eines Raumes.Bitte melden Sie die Prüfung erst an, wenn die Terminabstimmung mit allen Prüfern erfolgt ist und die Raumreservierung bestätigt wurde. Zusammen mit der Anmeldung ist auch ein Abstract der Arbeit einzureichen. Falls die Frist von zwei Wochen zwischen Ende der Auslage und Disputation nicht eingehalten werden kann, reichen Sie bitte zusätzlich den Antrag auf Verkürzung der Frist zwischen Ende der Auslage und Disputation ein.

Eine Teilnahme als Zuhörer  bei mündlichen Prüfungen/Disputationen ist gemäß den Kriterien der für die Prüfung geltenden Promotionsordnung nur für Mitglieder der Fakultät möglich. Ggf. wird eine Onlinevariante angeboten. Näheres dazu sowie die Termine kommender Disputationen an der WiSo Fakultät finden Sie unter dem folgenden Link:  Mündliche Prüfungen

BITTE BEACHTEN!

Es besteht die Möglichkeit, in begründeten Fällen eine Online-Prüfung per Video-Chat durchzuführen. Informationen zum Ablauf von (teilweise) Online-Prüfungen finden Sie in folgendem Merkblatt.

4. Veröffentlichung der Dissertation

Informationen zur Veröffentlichung finden Sie im Merkblatt zur Veröffentlichung der Dissertation (allgemein) und im Merkblatt zur Veröffentlichung von publikationsbasierten Dissertationen und Gemeinschaftsarbeiten.

Vor Veröffentlichung der Dissertation ist die Druckgenehmigung einzuholen.
Hierzu muss das Titelblatt (Vorlage Titelblatt der Dissertation) nach dem vorgegebenen Muster dem Promotionsbüro zur Genehmigung vorgelegt werden, das dann in die Belegexemplare einzufügen ist. Dessen erste Seite kann auch bereits für die Einreichung der Doktorarbeit bei der Zulassung zum Promotionsverfahren (s. Punkt 2) verwendet werden. Das Titelblatt muss, wenn der Titel der Dissertation z.B. im Rahmen einer Verlagsveröffentlichung geändert wurde, den (alten) Titel der abgegebenen Dissertation und nicht den neuen Titel enthalten.
Zusammen mit dem Titelblatt ist eine Erklärung über Abweichungen in Bezug auf die eingereichte Dissertation vorzulegen und, falls für die Veröffentlichung neu hinzugekommen, auch Vorwort, Geleitwort, Acknowledgements etc...
Nach Vorlage dieser Unterlagen (alles gerne per Email) kann die Druckgenehmigung ausgestellt werden. Die Veröffentlichung darf erst erfolgen, wenn Ihnen die Druckgenehmigung vorliegt.

Ombudspersonen für Doktorand:innen

In Konfliktsituationen oder im Falle weiterer zwischenmenschlicher Problemsituationen stellt Ihnen die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen zwei Ombudspersonen als Ansprechpartnerinnen zur Seite, um Sie im Umgang und der Lösung des Problems zu unterstützen. Typische Problemstellungen beziehen sich beispielsweise auf schwierige Betreuungsverhältnisse, Fragen guter wissenschaftlicher Praxis oder Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Das Angebot richtet sich insbesondere an Promovierende, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, Nachwuchsgruppenleiter:innen und Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, kann aber auch von dem weiteren wissenschaftlichen Personal und Betreuenden in Anspruch genommen werden.

Die Tätigkeit der Ombudspersonen orientiert sich am Verhaltenskodex der DFG-Leitlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Insbesondere sind die Ombudspersonen zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Ombudspersonen verstehen sich als unabhängige und neutrale Vertrauenspersonen, die als Beratungs- und Vermittlungsstelle fungieren. Gerade wenn Konflikte nicht selbstständig im direkten Gespräch mit den Beteiligten geklärt werden können oder wenn sich eine Klärung als sehr schwierig herausstellt, bietet sich der Kontakt zu den Ombudspersonen an.

Ein erster Kontakt (z.B. via E-Mail oder Telefon) kann insbesondere auch dazu dienen, eine externe Meinung zu einer schwierigen Situation zu erhalten. Da jedes Anliegen individuell betrachtet werden sollte, hängen die geeigneten Schritte jeweils vom geschilderten Fall ab. Die Ombudsperson wird die möglichen Handlungsalternativen mit Ihnen besprechen, jedoch nur bei Bedarf und ausschließlich mit Ihrer Zustimmung tätig werden.

Wenn Sie Bedarf an Beratung und Hilfe haben, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an eine Ombudsperson.

Als Ansprechpersonen für Promovierende sowie wissenschaftliche Mitarbeiter:innen des Mittelbaus dienen sowohl Dr. Karin Bürkert (stellv. Gleichstellungsbeauftragte der WiSo-Fakultät, karin.buerkertspam prevention@uni-tuebingen.de, Tel. 07071/29 72375) als auch Prof. Dr. Taiga Brahm (Dekanin, dekanspam prevention@wiso.uni-tuebingen.de). Mitglieder anderer Statusgruppen wenden sich bitte bevorzugt an Prof. Dr. Taiga Brahm (Dekanin). Stellvertretende Ombudsperson der Dekanin ist Prof. Dr. Tim Pawlowski (Prodekan Forschung): prodekan.forschungspam prevention@wiso.uni-tuebingen.de.

Neben den genannten Ombudspersonen besteht auch die Möglichkeit, die Ombudspersonen zur guten wissenschaftlichen Praxis zu kontaktieren: https://uni-tuebingen.de/de/119123#c1374706

Beachte: Auch für DoktorandInnen gelten die Regeln der familiengerechten Hochschule und der Fakultäts-Gleichstellungskommission.