Uni-Tübingen

FAQ – Frequently Asked Questions

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen oder Sie werden auf die Seite verwiesen, auf der die entsprechenden Informationen zu finden sind.

Werden Ihre Fragen nicht oder nicht vollständig beantwortet, wenden Sie sich bitte an unsere Infotheke.

Allgemeine Fragen

1. An wen richtet sich das Kursangebot des Fremdsprachenzentrums?

Das Kursprogramm kann von verschiedenen Zielgruppen genutzt werden: Studierende, für die die (Fremd-)Sprachenausbildung curricular verankert ist (z.B. Studierende der Richtung "International Business Administration"), Studierende, die Schlüsselqualifikationen erwerben möchten, Studierende, für die der Erwerb einer weiteren Fremdsprache obligatorisch ist, DoktorandInnen und Studierende von Partnerhochschulen. Für Beschäftigte der Universität Tübingen gibt es ein separates Kursangebot auf der FSZ-Website.
Das Fremdsprachenzentrum bietet den Studierenden die Möglichkeit, sich im nicht-philologischen Bereich Fremdsprachenkenntnisse anzueignen oder bereits vorhandene zu vertiefen, um auf diesem Wege eine Zusatzqualifikation zu erwerben. Die Ausbildung in Fremdsprachen bereitet die Studierenden gezielt auf Studienaufenthalte im Ausland, auf Praktika oder auf den späteren Beruf vor.
Teilnehmer/-innen an der Fremdsprachenausbildung können nach erfolgreicher Teilnahme am Ausbildungsprogramm und nach Ablegen der entsprechenden Prüfungen das vom Arbeitskreis der Sprachenzentren, Sprachlehrinstitute und Fremdspracheninstitute (AKS) getragene Fremdsprachenzertifikat UNIcert® erwerben.

 

2. Welche Sprachkenntnisse kann man beim Fremdsprachenzentrum erwerben?

Das FSZ bietet ein Ausbildungssystem für folgende Sprachen: Arabisch, Baskisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Katalanisch, Neugriechisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch und Spanisch. Welche Sprachen auf welchen Niveaustufen und mit welchen inhaltlichen Ausrichtungen angeboten werden, entnehmen Sie bitte unserem Kursprogramm auf dem Alma-Portal (Fremdsprachenzentrum unter "Außerfakultäre Veranstaltungen")

3. Sind die Kurse des Fremdsprachenzentrums gebührenpflichtig?

Für Studierende sowie immatrikulierte Doktoranden der Uni Tübingen sind die Kurse gebührenfrei.

4. Wo und wann finden die Kurse des Fremdsprachenzentrums statt?

Die meisten Kurse finden im Haus der Sprachen, Wilhelmstraße 22, statt, einige Kurse in anderen Übungsräumen in fußläufiger Entfernung. Die jeweilige Raum- und Zeitangabe zu Ihrem Kurs finden Sie online in der entsprechenden Kursbeschreibung in unserem Kursprogramm auf dem Alma-Portal (Fremdsprachenzentrum unter "Außerfakultäre Veranstaltung")

5. Wie sieht das Kurskonzept des Fremdsprachenzentrums aus?

FSZ-Kurskonzepte zu einzelnen Sprachen finden Sie unter 'Sprachen/Kurskonzepte'. Alle Sprachen sind nach dem hochschulspezifischen Zertifikatsystem UNIcert® akkreditiert, was einen nachhaltig hohen Qualitätsstandard sichert. Das UNIcert®-Konzept beinhaltet messgenaue Einstufungstests sowie genormte Lehrinhalte und Prüfungsverfahren. Dadurch unterliegen die Kurse am FSZ einer ständigen Qualitätskontrolle.

Die Kursteilnehmer können nach Belegen bestimmter Kurse bzw. nach Bestehen einer stufenspezifischen UNIcert®-Prüfung aussagekräftige UNIcert®-Zertifikate erwerben, die mehrsprachig sind, eine Note enthalten und mit einer Beschreibung des Sprachstandes Kompetenzen deutlich ausweisen und die Mobilität erleichtern. Diese Zertifikate werden deutschlandweit anerkannt, zunehmend auch im Ausland.

Weitere Informationen auf unserer Seite UNIcert®.

Fragen zur Anmeldung und Einstufung

6. Wann kann ich mich für einen Kurs anmelden?

Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Seite Termine unter der Rubrik Informationen zur Anmeldung.

7. Wie kann ich mich rechtzeitig von einem Kurs abmelden?

Informationen zur Abmeldung finden Sie auf unserer Seite Teilnahmebedingungen unter der Rubrik
Abmeldung / Rücktritt vor Kursanfang.

8. Was ist, wenn ich bereits Vorkenntnisse in einer Sprache habe?

Bei Vorkenntnissen wird durch einen Einstufungstest (meist C-Test) - siehe FAQ 9-15 - das Sprachniveau festgestellt. Die Kurszuordnung erfolgt daraufhin analog zum Ergebnis der Einstufung. D.h. über diese Quereinstiegsregelung ist es möglich, die Sprachausbildung beim FSZ auf einem höheren Niveau zu beginnen.

9. Was ist ein C-Test?

Informationen zu den C-Tests finden Sie auf unserer Seite Einstufungstests.

10. Muss ich mich für den Einstufungstest anmelden?

Nein, Einstufungstests können ohne vorherige Anmeldung abgelegt werden. Hierzu schreiben Sie uns bitte eine kurze Anfrage per E-Mail an fszspam prevention@uni-tuebingen.de. Bitte beachten Sie die Einstufunstestphasen unter Termine.

11. Erfolgt die Einstufung für alle Sprachen per C-Test?

Einstufungstests werden für die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Japanisch und Arabisch angeboten. Für alle weiteren Sprachen gibt es zurzeit keine Einstufung weshalb Sie sich gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) kritisch selbst zuordnen können.

12. Wieviel Zeit muss ich für den Einstufungstest (C-Test) einplanen?

Sie haben pro Sprache 25 Minuten Zeit für die Bearbeitung des Tests.Informationen zu den C-Tests finden Sie auf unserer Seite Einstufungstests unter der Rubrik Der C-Test im Detail.

Die Zeiträume, in denen Einstufungstests möglich sind, finden Sie auf unserer Seite Termine.

13. Wie lange ist ein Einstufungstest (C-Test) gültig und wie oft kann ich ihn ablegen?

Informationen zur Gültigkeit von Einstufungstest erhalten Sie auf der Seite der Einstufungstests unter der Rubrik Gültigkeit der Ergebnisse und Wiederholung von C-Tests.

14. Ist es möglich, eine schriftliche Bestätigung über das C-Test-Ergebnis zu erhalten?

Das Testergebnis wird automatisch in unserer Datenbank gespeichert; es ist daher nicht erforderlich, uns nach dem Test das Ergebnis mitzuteilen. Bitte denken Sie aber daran, sich das Ergebnis zu Ihrer eigenen Information zu notieren, da bei der Online-Anmeldung die im C-Test erreichte Punktzahl abgefragt wird.

Wenn Sie das Testergebnis in schriftlicher Form benötigen, bitten wir Sie, sich selbiges zu notieren. Eine schriftliche Nachricht über die Ergebnisse durch das Fremdsprachenzentrum ist leider nicht möglich.

15. Werden Einstufungsergebnisse anderer Institutionen anerkannt?

Einstufungsergebnisse anderer Institutionen erkennen wir nicht an. Es besteht bei uns die schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, einen C-Test zu absolvieren.

Zur Einstufung erkennen wir UNIcert®-Zertifikate an (keine Leistungsnachweise aus UNIcert®-Kursen oder Kursen mit Vorgabe GER) und akzeptieren Leistungsnachweise von Institutionen der Universität Tübingen, mit denen eine entsprechende Vereinbarung besteht (Scheine der Romanischen Sprache der Neuphilologie Propädeutikum I und II und Scheine der Slawistik der Grundstufe Russisch 1 bis 4).

16. Kann ich meine Sprachkenntnisse auch ohne Kursanmeldung oder ohne Klausurteilnahme nachweisen lassen?

Nein, das Fremdsprachenzentrum stellt lediglich Leistungsnachweise nach einem erfolgreich abgeschlossenen Kursbesuch aus. Eine Erstellung von Teilnahmebescheinigungen ist nicht möglich.

17. Wie erfolgt die Platzverteilung innerhalb des Alma-Portals

Die Plätze werden anhand eines vom ZDV vordefinierten Algorithmus automatisch vergeben; auf diesen hat das Fremdsprachenzentrum keinen Einfluss.

18. Kann ich mich in einer Kursperiode für mehrere Kurse anmelden?

Pro Kursperiode ist die Teilnahme (und entsprechende Anmeldung) an maximal zwei Sprachkursen pro Sprache und drei Sprachkursen insgesamt zulässig.

Es ist nicht möglich, sich in der semesterfreien Zeit für mehrere Intensivkurse anzumelden, welche sich zeitlich überschneiden - auch nicht, wenn diese zeitlich versetzt stattfinden (vormittags/nachmittags).

19. Kann ich einen Kurs, den ich bereits bestanden habe, noch einmal belegen?

Die Wiederholung eines bereits bestandenen Kurses ist nur möglich, wenn noch freie Kurskapazitäten vorhanden sind. Vorrang haben Studierende, die den Kurs als Pflichtveranstaltung besuchen oder diesen Kurs noch nicht belegt haben.

20. Wie erfahre ich ob, ich einen Kursplatz erhalten habe?

Sobald Sie sich über das Alma-Portal für einen Kurs angemeldet haben, werden Sie im Auswahlverfahren berücksichtigt. Nach der automatisierten Verteilung der Kursplätze sehen Sie, anhand des Status "Zugelassen" ob Sie einen Kursplatz erhalten haben. Falls Sie weiterhin "angemeldet" sind, haben Sie weiterhin und bis zum Kursstart die Chance einen Kursplatz zu erhalten.

Fragen zu den Kursmodalitäten

21. Wird ein Kursbuch verwendet und – wenn ja – muss ich das Kursbuch selbst beziehen oder wird es über die Lehrkraft bestellt?

Im Kursprogramm der jeweiligen Sprache finden Sie zu jedem Kurs die Information ("Lehrbuch:"), ob die Lehrkraft die Kursmaterialien stellt oder ein Kursbuch verwendet wird - letzteres v.a. in Kursen auf niedrigerem Sprachniveau. Sofern ein Kursbuch genannt ist, sollte es durch die Studierenden selbst erworben werden, falls keine gegenteilige Information gegeben wird. Das Buch sollte möglichst zum ersten Kurstag vorhanden sein.

22. Bis wann kann ich mich von einem Kurs abmelden?

Die Abmeldung von einem Kurs ist bis spätestens 48h vor Kursbeginn möglich.
Bei Intensivkursen und Semesterkursen, die an einem Montag beginnen, ist eine Abmeldung von einem Kurs spätestens möglich bis: Donnerstag der Woche vor Kursbeginn, 12 Uhr.
Eine Abmeldung kann persönlich im Sekretariat des FSZ (Wilhelmstraße 22) oder per E-Mail erfolgen, unter Angabe von Name, Matrikelnummer, Geburtsdatum und genauer Kursbezeichnung.
Bitte beachten Sie, dass eine spätere Kursabmeldung zu einer Sperrung für das Folgesemester der FSZ-Kurse führt.

23. Was geschieht, wenn ich zum ersten Kurstermin verhindert bin?

Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite Teilnahmebedingungen unter der Rubrik  Anwesenheit.

24. Wie oft darf ich während eines Kurses fehlen (Fehlzeiten)?

Informationen zu den Fehlzeiten finden Sie auf unserer Seite Teilnahmebedingungen unter der Rubrik Anwesenheit.

25. Wie bzw. wo erhalte ich nach Kursende einen Leistungsnachweis?

Ihre Noten werden direkt auf dem Alma-Portal eingegeben und erscheinen daraufhin in Ihrem Transcript of Records. (Papier-)Scheine werden demnach generell nicht mehr oder nur noch im Ausnahmefall erstellt.

26. Wie viele Leistungspunkte (ECTS, European Credit Transfer System) erhält man pro Kurs?

Die ECTS-Angabe ist jeweils der Kursbeschreibung auf dem Alma-Portal zu entnehmen.

27. Sind die ECTS von FSZ-Kursen auch anderswo anrechenbar?

Für zwei Zertifikate der Universität Tübingen besteht eine Vereinbarung, nach der die ECTS bestimmter FSZ-Kurse (siehe Kursbeschreibung) anrechenbar sind. Dies betrifft das Zertifikat "Studium Oecologicum" (das FSZ bietet hierfür Kurse in drei Sprachen - Englisch, Französisch, Spanisch - an) und das Zertifikat "Interkulturelles Denken und Handeln" (auch hier sind die ECTS etlicher FSZ-Kurse anrechenbar).

Die ECTS-Angabe ist jeweils der Kursbeschreibung auf dem Alma-Portal zu entnehmen.

 

Fragen zu den UNIcert®-Prüfungen

28. Wann finden die UNIcert®-Prüfungen statt und wie melde ich mich dafür an?

Informationen zu den Terminen finden Sie auf unserer Seite UNIcert® unter der Rubrik Prüfungen.

29. Können Leistungsnachweise und UNIcert®-Zertifikate per Post zugeschickt werden?

Leistungsnachweise können während unseren Öffnungszeiten ausgegeben werden. Sofern Sie einen Leistungsnachweis zugeschickt bekommen möchten, da Sie nicht in Tübingen sind, benötigen wir eine entsprechende schriftliche Anfrage zusammen mit einem frankierten und adressierten Rückumschlag. Bitte beachten Sie, dass das Fremdsprachenzentrum für den Postweg keine Haftung übernimmt. Leistungsnachweise sind Originaldokumente.

UNIcert®-Zertifikate können gegen Unterschrift und unter Vorlage eines (Studierenden-)Ausweises während der Öffnungszeiten der Infotheke abgeholt werden.

30. Kann ein Zertifikat auch durch jemand anderen abgeholt werden?

Ja, das ist möglich. Gerne kann eine dritte Person Ihr Zertifikat mit einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht zu den offiziellen Öffnungszeiten abholen.

31. Ich habe mein Zertifikat abgeholt; was mache ich nun damit?

Um Ihre ECTS auch auf Ihrem Transcript of Records einsehen zu können, müssen Sie das Zertifikat (im besten Fall per Scan) ihrem zuständigen Prüfungsamt zukommen lassen.

32. Was passiert, wenn ich ein UNIcert®-Zertifikat verliere?

Geht ein UNIcert®-Zertifikat verloren, kann eine Ersatzurkunde ausgestellt werden.
Für die Ersatzurkunde erheben wir eine Gebühr von 30,00 Euro. Hierfür sollten Sie uns bitte Ihre vollständige aktuelle Anschrift übersenden. Nach Verbuchung auf unserem FSZ-Konto wird das Ersatz-Zertifikat erstellt.

33. Wie kann ich mich zusätzlich auf die UNIcert®-Prüfungen vorbereiten?

Auf der Seite UNIcert® finden Sie unter der Rubrik Prüfungen Informationen zur Vorbereitung auf die Prüfungen.

34. Wie erhalte ich Nachricht über mein UNIcert®-Prüfungsergebnis?

Sie erhalten vom Fremdsprachenzentrum per E-Mail den Bescheid, ob Sie die Prüfung bestanden haben. In diesem Ergebnisbrief sind auch Ihre Einzelnoten aufgeführt. Dieses offizielle Dokument ist üblicherweise als Nachweis für Master-Bewerbungen, Konten-Abschlüsse oder ähnliches ausreichend. Über die Fertigstellung der Zertifikate werden Sie per E-Mail vom Fremdsprachenzentrum informiert. Diese können Sie dann persönlich gegen Vorlage eines Ausweises an der Infotheke des Fremdsprachenzentrums abholen.

Sonstige Fragen

35. Wie bzw. wo finde ich einen Tandempartner in meiner Fremdsprache?

Sprachen-Tandems vermittelt das Informationsbüro der „Abteilung für Deutsch als Fremdsprache und Interkulturelle Programme“ (ebenfalls bei uns im Haus der Sprachen).