Anwesenheit am ersten Veranstaltungstermin
Die Anmeldung muss durch eine persönliche Anwesenheit beim ersten Veranstaltungstermin bestätigt werden. Der Studierendenausweis bzw. Beschäftigtenausweis ist erforderlich.
Die Anwesenheit am ersten Kurstag ist somit obligatorisch. Bitte informieren Sie das Fremdsprachenzentrum - nicht ihre Lehrkraft - per Mail an oder Anruf (s. Kontaktdaten), wenn Sie aus einem wichtigen Grund nicht anwesend sein können, aber am Kurs teilnehmen möchten, da ansonsten der Kursplatz weitervergeben wird.
Bei unentschuldigtem Fehlen in der ersten Stunde wird die Anmeldung storniert, der Platz sofort an einen Nachrücker vergeben und der nicht erschienene Teilnehmer für den folgenden semesterbegleitenden Kurszeitraum gesperrt.
Wer am ersten Kurstag unentschuldigt fehlt, aber ein ärztliches Attest vorweist, wird zwar aus dem Kurs ausgeschlossen, jedoch nicht für das darauf folgende Semester gesperrt.
Anwesenheit während des Kurses
Bei den Veranstaltungen des FSZ besteht Anwesenheitspflicht. Zur Teilnahme an einer Klausur ist berechtigt, wer die Anwesenheitspflicht erfüllt hat.
Die Fehlzeiten gelten auch im Falle von Krankheit und Prüfungen, etc. Wer mindestens 30% aus gesundheitlichen Gründen in einem Kurs gefehlt hat (ohne Unterbrechung) und dadurch den Kurs abbrechen musste, wird unter Vorlage eines ärztlichen Attests nicht für das darauf folgende Semester gesperrt.
Mögliche Fehlzeiten
(1 Unterrichtsstunde = 45 Minuten)
| Kurse mit 2 SWS | Kurse mit 4 SWS |
Wintersemester (14 Termine) | 4 Unterrichtsstunden | 8 Unterrichtsstunden |
Intensivkurse Frühjahr (14 Termine) | 4 Unterrichtsstunden | 8 Unterrichtsstunden |
Sommersemester (14 Termine) | 4 Unterrichtsstunden | 8 Unterrichtsstunden |
Intensivkurse Sommer/Herbst (14 Termine) | 4 Unterrichtsstunden | 8 Unterrichtsstunden |