Uni-Tübingen

Informationen zur Anmeldung

Studierende: Die Anmeldung für unsere Sprachkurse erfolgt über ALMA. Gesonderte Hinweise für IBA-Studierende finden Sie hier

Beschäftigte: Weitere Informationen.

Studierende an Partnerhochschulen: Aus technischen Gründen können Sie sich über ALMA nicht anmelden. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an das FSZ.

Bitte beachten Sie unsere Termine und Fristen für die Anmeldung. Sie können sich nur zu Kursen anmelden, für die Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Teilnahmevoraussetzungen

Für Nullanfänger-Kurse

z.B. Spanisch I, Schwedisch I etc.

Unsere Anfängerkurse sind nur für sog. Nullanfänger ohne Vorkenntnisse bzw. Einstufungsergebnis (0-34 Punkte) konzipiert. Genauere Infos finden Sie auf der Seite der Einstufungstests.

Hinweis: Falls Sie sich mit Vorkenntnissen für einen Anfängerkurs anmelden und die Lehrkraft Ihre Sprachkompetenz als zu hoch für das Kursniveau bewertet, können Sie den Kurs leider nicht beenden und evtl. nicht rechtzeitig einen Platz in einem für Sie geeigneten Kurs erhalten. Für Sie gilt damit leider auch die Sperrklausel. Dies bedeutet auch, dass ein Kursplatz frei bleibt, obwohl wahrscheinlich eine Warteliste existiert.

Für höhere Kurse (Quereinstieg- und Folgekurse)

z.B. Französisch II, Italienisch III usw.

a) Entsprechendes Ergebnis beim jeweiligen Einstufungstest am Fremdsprachenzentrum (die kursspezifischen Teilnahmekriterien entnehmen Sie bitte dem Kursprogramm)

b) Einschreibung für einen Folgekurs*

c) Einschreibung für einen Folgekurs auf der nächstfolgenden UNIcert®-Stufe

*Folgekurse sind Kurse mit einem Vorgängerkurs am Fremdsprachenzentrum in derselben fachlichen Orientierung, also z.B. Spanisch II nach Spanisch I, Business English II nach Business English I etc., die innerhalb der letzten drei Semester bestanden wurden.

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Anmeldung

Das Fremdsprachenzentrum bietet vier Anmeldezeiträume für die Online-Anmeldung an: semesterbegleitend und während der vorlesungsfreien Zeiten im Frühjahr und Herbst. Dies bedeutet, dass viele Kurse aus dem Sprachangebot nicht nur einmal pro Jahr, sondern u. U. viermal pro Jahr in allen Kursprogrammen angeboten werden. Für viele Kurse bietet das FSZ auch mehrere Parallelkurse an.

Die Einschreibetermine finden Sie unter dem Menüpunkt Termine.

Einschränkungen bei der Anmeldung

  • Pro Kursperiode ist die Teilnahme (und entsprechende Anmeldung) an maximal zwei Sprachkursen pro Sprache und drei Sprachkursen insgesamt zulässig
  • Studierende dürfen sich nicht für mehrere Intensivkurse in der semesterfreien Zeit anmelden (unabhängig davon, ob sie sich zeitlich überschneiden oder zeitlich versetzt stattfinden).
  • Die Anmeldung für einen nachfolgenden Intensivkurs innerhalb der gleichen Kursperiode ist nur dann möglich, wenn der Schein des vorausgegangenen Kurses bereits vorliegt und im nächsten Kurs noch Plätze verfügbar sind.
  • Die Wiederholung eines bereits bestandenen Kurses ist nur möglich, wenn noch freie Kurskapazitäten vorhanden sind. Vorrang haben Studierende, die den Kurs als Pflichtveranstaltung besuchen oder diesen Kurs noch nicht belegt haben.
  • Sie können nicht an einem Kurs teilnehmen, wenn sie für den entsprechenden Kurszeitraum und die jeweilige Sprache gesperrt wurden.

Abmeldung/Rücktritt vor Kursanfang

Die Abmeldung von einem Kurs ist bis spätestens 48h vor Kursbeginn möglich.

Bei Intensivkursen und Semesterkursen, die an einem Montag beginnen, ist eine Abmeldung von einem Kurs spätestens möglich bis: Donnerstag der Woche vor Kursbeginn, 12 Uhr.

Eine Abmeldung kann persönlich im Sekretariat des FSZ (Wilhelmstraße 22) oder per E-Mail an fszspam prevention@uni-tuebingen.de erfolgen, unter Angabe von Name, Matrikelnummer, Geburtsdatum und genauer Kursbezeichnung.

Bitte beachten Sie, dass eine spätere Kursabmeldung nicht ohne Konsequenzen bleibt.

Anwesenheit

Anwesenheit am ersten Veranstaltungstermin

Die Anmeldung muss durch eine persönliche Anwesenheit beim ersten Veranstaltungstermin bestätigt werden. Der Studierendenausweis bzw. Beschäftigtenausweis ist erforderlich.

Die Anwesenheit am ersten Kurstag ist somit obligatorisch. Bitte informieren Sie das Fremdsprachenzentrum - nicht ihre Lehrkraft - per Mail an  oder Anruf (s. Kontaktdaten), wenn Sie aus einem wichtigen Grund nicht anwesend sein können, aber am Kurs teilnehmen möchten, da ansonsten der Kursplatz weitervergeben wird.

Bei unentschuldigtem Fehlen in der ersten Stunde wird die Anmeldung storniert, der Platz sofort an einen Nachrücker vergeben und der nicht erschienene Teilnehmer für den folgenden semesterbegleitenden Kurszeitraum gesperrt.

Wer am ersten Kurstag unentschuldigt fehlt, aber ein ärztliches Attest vorweist, wird zwar aus dem Kurs ausgeschlossen, jedoch nicht für das darauf folgende Semester gesperrt.

Anwesenheit während des Kurses

Bei den Veranstaltungen des FSZ besteht Anwesenheitspflicht. Zur Teilnahme an einer Klausur ist berechtigt, wer die Anwesenheitspflicht erfüllt hat.

Die Fehlzeiten gelten auch im Falle von Krankheit und Prüfungen, etc. Wer mindestens 30% aus gesundheitlichen Gründen in einem Kurs gefehlt hat (ohne Unterbrechung) und dadurch den Kurs abbrechen musste, wird unter Vorlage eines ärztlichen Attests nicht für das darauf folgende Semester gesperrt.

Mögliche Fehlzeiten

(1 Unterrichtsstunde = 45 Minuten)

  Kurse mit 2 SWS Kurse mit 4 SWS
Wintersemester
(14 Termine)
4 Unterrichtsstunden

8 Unterrichtsstunden

Intensivkurse Frühjahr
(14 Termine)
4 Unterrichtsstunden

8 Unterrichtsstunden

Sommersemester
(14 Termine)
4 Unterrichtsstunden

8 Unterrichtsstunden

Intensivkurse Sommer/Herbst
(14 Termine)
4 Unterrichtsstunden

8 Unterrichtsstunden

Kursklausuren

Kursklausuren finden am Ende des Kurses statt. Bitte melden Sie sich für die Klausuren über ALMA an und beachten Sie die Teilnahmnebedingungen. Wer die Anwesenheitspflicht erfüllt hat, ist für die Teilnahme an einer Klausur berechtigt. Bitte melden Sie sich frühzeitig bei Ihren Lehrenden (mind. 2 Wochen im Voraus), falls Sie einen Nachteilsausgleich haben.

Gebühren

Beschäftigtenkurse unterliegen der Gebührenpflicht. Die Teilnahme an einem Kurs ist erst dann möglich, wenn der Beitrag fristgerecht bezahlt wurde. Studierendenkurse unterliegen jedoch keiner Gebührenpflicht.

Das FSZ erhebt für Beschäftigte eine Kursgebühr von 45,- € pro Semesterwochenstunde. Für einen zweistündigen Semesterkurs belaufen sich die Kosten somit auf 90,- € und für einen vierstündigen Semesterkurs auf 180,- €.

Die Bezahlung der Kursgebühr erfolgt nur durch Überweisung. Nach dem Kursstart werden Sie von uns eine gesonderte Zahlungsaufforderung samt der Kontoverbindung per E-Mail erhalten. Bitte geben Sie im Verwendungszweck unbedingt „FSZ“ sowie lediglich „Sprachkurs“ an und nicht den vollständigen Namen des Kurses.

Weitere Informationen unter Informationen zur Anmeldung

  • Informationen für Beschäftigte

 

Gültigkeit der Scheine als Berechtigung für Folgekurse

Leistungsnachweise und Zertifikate haben als Voraussetzung für eine Anmeldung zu einem Folgekurs eine Gültigkeit von drei Semestern. Scheine, die älter sind als 3 Semester können nicht für die Anmeldung zu einem Folgekurs akzeptiert werden (Ausnahme: Sie haben in der Zwischenzeit ein Auslandssemester im Land der Zielsprache absolviert). Bitte legen Sie in einem solchen Fall erneut einen Einstufungstest ab.

Zudem können im Allgemeinen außeruniversitäre Kurse/Veranstaltungen nicht mit ECTS verbucht werden.

Ausstellung von UNIcert®-Zertifikaten

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre, dass zahlreiche vom Fremdsprachenzentrum automatisch ausgestellte UNIcert®-Zertifikate nicht abgeholt werden, haben wir uns entschieden, das Verfahren zu verändern. Die folgenden kumulativen UNIcert®-Zertifikate werden nicht mehr automatisch, sondern nur noch nach persönlicher Mailanfrage erstellt:

  1. Basis (ab einschließlich Wintersemester 2018/2019)
  2. Unicert I (ab einschließlich Wintersemester 2019/20)
  3. Unicert II (ab einschließlich Wintersemester 2018/2019) 

Bitte schreiben Sie innerhalb von einem Monat nach Kursende an und fragen Sie das entsprechende UNIcert®-Zertifikat an. Sie werden dann ebenfalls per Mail verständigt, ab wann das Zertifikat zu den geltenden Öffnungszeiten in der Infotheke abgeholt oder gegen einen frankierten Rückumschlag an Sie versendet werden kann. Künftig wird Ihre Lehrkraft Sie im Kurs auch auf diese neue Praxis hinweisen.

Die UNIcert®-Zertifikate III und IV, die Sie durch Ablegen einer Prüfung erwerben können, werden weiterhin automatisch ausgestellt.

Sperrungen

Eine Sperrung der KursteilnehmerInnen erfolgt für:

  • KursteilnehmerInnen, die am ersten Kurstag unentschuldigt fehlen. (Vor Kursbeginn ist es möglich, sich für den ersten Kurstag zu entschuldigen.)
  • KursteilnehmerInnen, die einen Kurs abbrechen.
  • KursteilnehmerInnen, die sich ohne Einstufungstest mit zu guten Sprachkenntnissen für einen "Sprachkurs I" (Kurse für sog. Nullanfänger, z.B. Italienisch I) anmelden:
  • KursteilnehmerInnen, die sich zu spät von einem Kurs abmelden

Die Sperrung betrifft nur die jeweilige Sprache und wird im folgenden semesterbegleitenden Kurszeitraum umgesetzt. Wer z.B. im SoSe 2020 einen Italienisch-Kurs abbricht, wird für das WiSe 2020/21 für sämtliche Italienisch-Kurse des FSZ gesperrt.

Ob Sie von einer Sperrung betroffen sind, erfahren Sie per Infomail. Sie können Ihren Status auch jederzeit per E-Mail an unserer Infotheke erfragen.