Sie möchten an der Universität Tübingen einen Bachelor-, Staatsexamen oder Masterabschluss erwerben und sich für einen Studienplatz bewerben?
Informieren Sie sich bitte in der Übersicht der Studienangebote zunächst über alle Anforderungen des Studiengangs, den Sie studieren möchten.
In einigen Ländern dauert die Wartezeit auf einen Termin zur Beantragung des Visums bis zu 12 Monate. Wir bitten Sie deshalb, sich direkt nach Ihrer Zulassung um einen Termin zu bemühen. Falls Sie sich doch nicht immatrikulieren können, kann der Termin storniert werden.
Wenn Sie sich bewerben, werden Ihre Zeugnisse von der Universität Tübingen geprüft und Ihre Noten ins deutsche System umgerechnet. In der Datenbank anabin der deutschen Kultusministerkonferenz (deutsch) sowie in der DAAD-Zulassungsdatenbank (deutsch/englisch) können Sie Ihre Zeugnisse vorab selbst prüfen. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Zeugnisse Sie zu einem Studium in Deutschland berechtigen, können Sie sich an die Bewerbungsberaterinnen wenden. Letztlich entscheidet die Universität über die Anerkennung.
Bitte bewerben Sie sich online. Das richtige Online-Portal finden Sie hier. Sie können sich für bis zu drei Studiengänge gleichzeitig bewerben.
Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind der
Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Studiengänge sind der
Davon abweichende Bewerbungsfristen für Masterstudiengänge sind in der Liste der abweichenden Bewerbungstermine aufgeführt.
Für ukrainische Staatsbürger:
Bachelor Bewerbungen: Bitte bewerben Sie sich direkt über alma.uni-tuebingen.de
Beratung: studyspam prevention@uni-tuebingen.de
Master Bewerbungen und Beratung: Bitte melden sie sich bei study.masterspam prevention@uni-tuebingen.de
Um sich an der Universität zu bewerben, müssen Sie für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) folgende Dokumente im Bewerbungsportal hochladen:
Ausnahme: EU-Bewerber*innen für das 1. Fachsemester im Staatsexamen Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung erfahren auf dem Bewerbungsportal von Hochschulstart, welche Dokumente sie einreichen müssen.
In zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen (Bachelor, Staatsexamen) können Bewerber*innen aus Nicht-EU Ländern ihre Durchschnittsnote durch folgende Leistungen verbessern.
Eine detaillierte Übersicht entnehmen Sie bitte dem Anhang der Satzung zur Zulassung ausländischer Studienbewerber*innen.
Für Masterstudiengänge müssen Sie folgende Dokumente einreichen:
Für alle Studiengänge gilt:
Zeugnisse können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Zeugnisse in anderen Sprachen müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Die Zeugnisse in Originalsprache müssen zusammen mit der Übersetzung im Bewerbungsportal hochgeladen werden.
Manche Fachbereiche fordern weitere Dokumente. Informieren Sie sich bitte auf der Homepage des Studiengangs bzw. wenden Sie sich an die Bewerbungsberater*innen oder die Studienfachberater*innen. Die Unterlagen werden während der Online-Bewerbung eingefordert. Sie können die Online-Bewerbung jederzeit unterbrechen und später weiterführen.
Für manche Studiengänge müssen Sie einen Eignungstest ablegen. Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf der Homepage des jeweiligen Studiengangs.