Für Studierende, die eine BAföG-Förderung erhalten, ist zudem auch die gemäß dem Landeshochschulgesetz (LHG) vorgesehene Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit während der Corona-Pandemie relevant, weil mit dieser Regelung die Förderungshöchstdauer für das BAföG verlängert wird.
Für alle Studierenden, die in einem oder mehreren der vier "Corona-Semester" (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021, Wintersemester 2021/22) eingeschrieben waren, gilt somit eine von der Regelstudienzeit abweichende, für jedes dieser Semester um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit.
Im Unterschied zu der oben genannten Verlängerung von Prüfungsfristen werden bei der Verlängerung der BAföG-Bezugsdauer alle für die betreffende Person relevanten Coronasemester berücksichtigt, insgesamt also bis zu vier Semester.
Weitere Informationen unter § 29 LHG:
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+BW+%C2%A7+29&psml=bsbawueprod.psml&max=true (siehe auch die RegelstudienzeitverlängerungsVO zur Verlängerung dieser Regelungen für das zweite Pandemiejahr 2021/22)
Bei Fragen zu einer corona-bedingten BAföG-Verlängerung wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung: https://my-stuwe.de/bafoeg/