Spitzensportler/-innen können sich im Rahmen dieser Sonderquote in zulassungsbeschränkten Studiengängen um einen Studienplatz im ersten Fachsemester bewerben, wenn sie nachweisen, einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs- oder Teamsportkader oder Nachwuchskader 1 des Deutschen Olympischen Sportbundes anzugehören (gehören Sie nicht zu diesem Personenkreis, können Sie diese Sonderbewerbungsmöglichkeit nicht nutzen).
Achten Sie darauf, dass Ihre Bewerbung im Vergabeverfahren nur dann berücksichtigt wird, wenn sie vollständig inklusive der einzureichenden Unterlagen bei einer
über das Bewerberportal Alma der Universität Tübingen eingegangen sind. Später eingehende Unterlagen werden nicht mehr berücksichtigt.
Diese Regelung gilt nur für Studiengänge, für die eine direkte Bewerbung an der Universität Tübingen erfolgt. Diese Bewerbungsmöglichkeit besteht daher nicht für Bewerber/-innen auf die Studiengänge mit Staatsexamen Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin.
Wenn die oben genannte Definition auf Sie zutrifft und Sie sich für einen Studiengang bewerben wollen, für den diese Möglichkeit offen steht, können Sie eine Bewerbung im öffentlichen Interesse als Spitzensportler/-in stellen. Über Ihre Zulassung wird dann im Rahmen der Vorabquote gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 4 HZVO (gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 HZG / Auswahl nach Ortsbindung im öffentlichen Interesse) (1%) entschieden.
Die Bewerbung erfolgt elektronisch auf dem für alle Bewerbenden üblichen Weg. Sie müssen nun zwei Dinge tun:
Sofern Sie bereits Leistungen für Ihr angestrebtes Studium erworben haben und die Zulassung zu einem Studium in einem höheren Fachsemester beantragen möchten, folgen Sie bitte dem Link Bewerbung höheres Fachsemester.