Bitte geben Sie in alma im Bewerbungsprozess an entsprechender Stelle an, welche der vier Gründe Ihnen am ehesten entspricht. Bitte wählen Sie nur einen Grund. Die endgültige Entscheidung trifft die Universität.
Sie finden im Folgenden nähere Informationen zu den einzelnen Gründen:
• Grund 1: Zwingende berufliche Gründe
Zwingende berufliche Gründe liegen vor, wenn ein Beruf angestrebt wird, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann.
• Grund 2: Wissenschaftlicher Gründe
Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn, im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung, auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird. Hierzu muss eine Stellungnahme eines Wissenschaftlers der Universität Tübingen oder der Universität, an der das Erststudium absolviert wurde, vorliegen.
• Grund 3: Besondere berufliche Gründe
Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation der Bewerberin oder des Bewerbers dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss außerdem nachweisen, dass sie oder er diese Tätigkeit auch anstrebt. Bitte fügen Sie zur Anerkennung Ihrer Bewerbung die entsprechende Begründung und geeignete Nachweise bei. Wird durch die Aufnahme des Zweitstudiums lediglich ein Berufswechsel angestrebt, liegt dieser Grund nicht vor. Von einer sinnvollen Ergänzung ist dann auszugehen, wenn:
- Die durch das Zweitstudium in Verbindung mit dem Erststudium angestrebte berufliche Tätigkeit als Kombination zweier studiengangspezifischer Tätigkeitsfelder anzusehen ist.
- Das angestrebte Tätigkeitsfeld im Regelfall nicht bereits von Absolventen eines der beiden Studiengänge wahrgenommen werden kann.
• Grund 4: Sonstige berufliche Gründe
Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der individuellen beruflichen Situation des Bewerbers oder der Bewerberin aus sonstigen Gründen zu befürworten ist. Von Belang ist hier insbesondere der Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils oder die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten der mithilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeit. Eine genaue individuelle Darlegung muss beigefügt werden.
Wenn Sie einen der beruflichen oder wissenschaftlichen Gründe für das Zweitstudium geltend machen wollen, können Sie im Bewerbungsprozess die entsprechenden Nachweise als eingescannte Dokumente im Format PDF hochladen. Laden Sie in diesen Fällen unbedingt eine ausführliche Begründung des Zweitstudienwunsches mit Angaben zur bisherigen Ausbildung, beruflichen Tätigkeit sowie zum angestrebten Berufsziel (max. eine DIN A4-Seite) hoch.