Der Titel "Diplomjurist/Diplomjuristin" wird akzessorisch zur in Tübingen nach dem 26.1.1976 bestandenen Ersten juristischen Prüfung / Ersten juristischen Staatsprüfung vergeben. Für die Erteilung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 10,- erhoben.
Erforderlich ist die Vorlage des Zeugnisses über die Erste juristische Prüfung in Baden-Württemberg in beglaubigter Kopie; die Vorlage der Zeugnisse über das Bestehen des Staats- und Universitätsprüfungsteils reicht nicht aus. Bitte haben Sie Verständnis, dass im Dekanat keine Beglaubigungen ausgestellt werden können. Die Bearbeitungszeit beträgt vier bis sechs Wochen.
Antrag auf Verleihung des Titels "Diplomjurist/Diplomjuristin"