Uni-Tübingen

Master of Education

Bewerbung Master of Education und Master of Education-Erweiterungsfach

Allgemeine Informationen

Um einen M.Ed.-Studiengang studieren zu können, ist generell eine Bewerbung nötig, egal ob es sich um einen Studiengang mit oder ohne beschränkte Zulassungszahl handelt. Sie können sich auf bis zu drei Masterstudiengänge bewerben, alle drei Bewerbungen werden gleichrangig bearbeitet.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Die Bewerbung erfolgt über ein Onlineportal. Bitte halten Sie für dieses Verfahren Unterlagen zum Uploaden in Form von PDF-Dateien bereit. Die bei der Bewerbung bereits hochgeladenen Unterlagen müssen Sie NICHT noch zusätzlich in Papierform einreichen.

Härtefallantrag

Sollten Sie einen Sonderantrag (sog. „Härtefallantrag“) stellen, so reichen Sie diesen und die dazu benötigten Nachweise in amtlich beglaubigter Kopie zusammen mit Ihrer Bewerbung fristgerecht ein. Bitte laden Sie weder den Sonderantrag (sog. „Härtefallantrag“) noch die dazu benötigten Nachweise mit in das Online-Portal hoch. Hier geht es zum Härtefallantrag.

Höheres Fachsemester

Die Bewerbung erfolgt in Papierform. Ende der Bewerbungsfrist für Studiengänge ohne beschränkte Zulassungszahl ist der 15.03. für das Sommersemester bzw. der 15.09. für das Wintersemester des jeweiligen Jahres. Um eine Bewerbung für das richtige Fachsemester sicherzustellen, setzen Sie sich bitte vor der Bewerbung mit der Studienfachberatung in Verbindung. Bitte verwenden Sie die folgenden Bewerbungsformulare:

Bewerbungsantrag Master höhere Fachsemester
Zusatzblatt über bisher erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen

Was passiert nach der Bewerbung?

Nach dem Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid, der online zur Verfügung gestellt wird. Bitte prüfen Sie regelmäßig Eintragungen in Ihrem Bewerbungsportal. Im Zulassungsfall schreiben Sie sich bitte innerhalb der auf dem Bescheid genannten Frist ein bzw. um. Bitte beachten Sie die Links und Hinweise auf Ihrem Bescheid.

Voraussetzung für die Ein- bzw. Umschreibung in den Master of education ist nach § 4 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Tübingen der Nachweis über die Teilnahme am Online-Self-Assessmentverfahren TüSE - Check your Choice.

Besonderheiten, wenn Sie den Bachelor of Education nicht in Tübingen absolviert haben

Was ist zu beachten, wenn ich meinen B.Ed. nicht an der Uni Tübingen absolviert habe?

Je nach Universität, an der Sie Ihren B.Ed. absolviert haben, müssen hier in Tübingen Leistungen nachgeholt werden. Lassen Sie sich daher unbedingt rechtzeitig vor Ihrer Bewerbung in den Fachstudienberatungen Ihrer Fächer (Fach 1, Fach 2, Bildungswissenschaften) hier in Tübingen beraten. 

Besonderheiten bei der Bewerbung Master of Education-Erweiterungsfach

Bewerbungen für Studiengänge mit Abschluss Master of Education-Erweiterungsfach sind nur für zulassungsbeschränkte Fächer nötig. Für zulassungsfreie Fächer können Sie sich anhand eines Umschreibeantrags ohne vorherige Bewerbung zusätzlich einschreiben, sobald Sie offiziell im Master of Education immatrikuliert sind. Eine Übersicht der angebotenen Studiengänge inkl. der Angabe der Zulassungsbeschränkung finden Sie im Verzeichnis der Studiengänge.

Besonderheiten bei der Bewerbung Master of Education berufliches Lehramt

Beachten Sie bei der Bewerbung zum Wintersemester die Frist für die Anmeldung zum Schulpraxissemester, die in der Regel zum 15.05. endet. Weitere Informationen finden Sie unter: https://lehrer-online-bw.de/,Lde/3032084 

Es wird empfohlen, das Schulpraxissemester im ersten Fachsemester einzuplanen.

 Bewerbungsfristen:

Master of Education: Übersicht über die Bewerbungsfristen

Bei diesen Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Unterlagen, die nach den jeweiligen Fristen eingehen, dürfen nicht berücksichtigt werden.

Bewerbung über das ALMA Portal

Jetzt bewerben

Ausnahmsweise werden wir vom 01. – 15.08.2024 ein zusätzliches Bewerbungsfenster für den Master of Education öffnen. Eine Anmeldung zum Schulpraxissemester ist zu diesem Zeitpunkt aber nicht mehr möglich. Bei einer Zulassung und erfolgter Immatrikulation müssten Sie also nächstes Jahr ins Schulpraxissemester gehen.