Juristische Fakultät

Nebenfachstudium

Die Juristische Fakultät bietet interessierten Studierenden die Möglichkeit, im Rahmen eines Bachelorstudiums (in den Kombibachelor-Studiengängen) ein juristisches Teilgebiet als Bachelornebenfach zu studieren. Zur Auswahl stehen dabei die Profile Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Der Studiengang qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen für berufliche Tätigkeiten in Wirtschaft (nationale und internationale Unternehmen) und öffentlicher Verwaltung, in denen grundlegende Kenntnisse in einem Teilbereich des Rechts erforderlich sind. Der Abschluss ist aber kein juristischer, sondern richtet sich nach dem Hauptfach (B.A.).

Ob und welches ein juristisches Nebenfach mit Ihrem Hauptfach kombiniert werden kann, erfahren Sie bei der Studienfachberatung Ihres Hauptfaches. I.Ü. ist die Studienfachberatung der Juristischen Fakultät für alle inhaltlichen Fragen zum Nebenfachstudium zuständig.

Für Studierende, die ihr Nebenfachstudium ab dem Wintersemester 2007/2008 und spätestens im Wintersemester 2019/2020 aufgenommen haben, gelten die Prüfungsordnung 2007 und die dazu gegebenen Informationen (auf schriftlichen Antrag kann in die Prüfungsordnung 2020 gewechselt werden, Informationen hierzu erteilt die Studienfachberatung).

Für Studierende, die ihr Nebenfachstudium ab dem Sommersemester 2020 aufgenommen haben, gelten die Prüfungsordnung 2020, dasjeweilige Modulhandbuch und die dazu gegebenen Informationen. Für das Magisternebenfach gelten die dazu veröffentlichten Leitlinien.

 

Die Prüfungsordnungen, Modulhandbücher und Leitlinien zum Magisternebenfach finden Sie hier.


Das Nebenfachstudium nach der Prüfungsordnung 2020

Die Juristische Fakultät bietet interessierten Studierenden die Möglichkeit, im Rahmen eines Bachelorstudiums (in den Kombibachelor-Studiengängen) ein juristisches Teilgebiet als Bachelornebenfach zu studieren. Zur Auswahl stehen dabei die Profile Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht.

Der Studiengang qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen für berufliche Tätigkeiten in Wirtschaft (nationale und internationale Unternehmen) und öffentlicher Verwaltung, in denen grundlegende Kenntnisse in einem Teilbereich des Rechts erforderlich sind. Die Absolventinnen und Absolventen können rechtliche Fragestellungen aus bestimmten Rechtsbereichen selbständig bearbeiten und zu Rechtsfragen schriftlich und mündlich Stellung zu beziehen. Sie sind fachlich in der Lage, sich über Rechtsfragen aus dem studierten Teilbereich des Rechts mit Fachleuten auszutauschen und zu beraten. Darüber bildet der Studiengang eine gute Grundlage für weitergehende Studiengänge vor allem im Bereich der Gesellschaftswissenschaften. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Funktionsweise und den Aufbau von Rechtsnormen und beherrschen die juristischen Arbeitstechniken und Methoden. Sie haben ein Grundverständnis für die Inhalte eines oder mehrerer Grundlagenfächer oder haben darüber hinaus ein breites Wissen über die Grundlagen des Rechts, insbesondere über seine historischen Bezüge, erworben.

Die Absolventinnen und Absolventen haben Kenntnisse in den grundlegenden Bereichen eines von Ihnen gewählten Teilbereich des Rechts – Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht - (im Folgenden: „Profil“) und vertiefte Kenntnisse in einem oder mehreren von Ihnen gewählten speziellen Bereichen innerhalb dieses Profils. Sie können ihr Wissen auf konkrete Fälle aus diesen Gebieten auf Grundlage der Gesetze unter Nutzung der juristischen Arbeitstechniken und Methodik und unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und anerkannten Lehrmeinungen anwenden und schriftliche Lösungen erarbeiten bzw. ihre Ergebnisse mündlich vortragen und präsentieren und weitergehende Fragen spontan beantworten. Dabei bringen Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten aus den von Ihnen absolvierten Modulen vernetzt zum Einsatz. Sie sind in der Lage, sich mit abstrakten Rechtsfragen und -problemen aus dem von ihnen gewählten Profil zu befassen, können diese wissenschaftlich bearbeiten und einer vertretbaren Lösung zuführen und darüber eine wissenschaftliche Diskussion führen. Sie sind schließlich in der Lage, sich in ihnen unbekannte Rechtsgebiete, Fallgestaltungen und Probleme einzuarbeiten und diese systematisch zu durchdringen.

Ob und welches ein juristisches Nebenfach mit Ihrem Hauptfach kombiniert werden kann, erfahren Sie bei der Studienfachberatung Ihres Hauptfaches. Alle übrigen Fragen, die den Inhalt des gewählten Nebenfachs betreffen, werden hier und bei der Studienfachberatung der Juristischen Fakultät beantwortet.

Das Nebenfachstudium nach der Prüfungsordnung 2007

Das Nebenfachstudium nach der Prüfungsordnung 2007 ist als Ergänzung des Hauptfachstudiums gedacht. Mehr als zwei Dutzend Hauptfächer können mit dem Nebenfachstudium "Rechtswissenschaft" verbunden werden. Die Studierenden konzentrieren sich im Nebenfachstudium auf ein Teilgebiet der Rechtswissenschaft, auf das Zivil-, auf das Straf- oder auf das Öffentliche Recht.

Das Nebenfachstudium ist auf sechs Semester angelegt. Es ist ein Grund- und ein Hauptstudium zu absolvieren und eine Nebenfachabschluzssprüfung abzulegen. Der Studiengang ist nicht modularisiert und die Abschlussnote wird alleine in der Abschlussprüfung gemacht. Näheres entnehmen Sie bitte der Seite zum Studienaufbau.

Die Aufnahme des Nebenfachstudiums unter dieser Prüfungsordnung ist seit dem Sommersemester 2020 nicht mehr möglich.