Die Juristische Fakultät bietet interessierten Studierenden die Möglichkeit, im Rahmen eines Bachelorstudiums (in den Kombibachelor-Studiengängen) ein juristisches Teilgebiet als Bachelornebenfach zu studieren. Zur Auswahl stehen dabei die Profile Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht.
Der Studiengang qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen für berufliche Tätigkeiten in Wirtschaft (nationale und internationale Unternehmen) und öffentlicher Verwaltung, in denen grundlegende Kenntnisse in einem Teilbereich des Rechts erforderlich sind. Die Absolventinnen und Absolventen können rechtliche Fragestellungen aus bestimmten Rechtsbereichen selbständig bearbeiten und zu Rechtsfragen schriftlich und mündlich Stellung zu beziehen. Sie sind fachlich in der Lage, sich über Rechtsfragen aus dem studierten Teilbereich des Rechts mit Fachleuten auszutauschen und zu beraten. Darüber bildet der Studiengang eine gute Grundlage für weitergehende Studiengänge vor allem im Bereich der Gesellschaftswissenschaften. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Funktionsweise und den Aufbau von Rechtsnormen und beherrschen die juristischen Arbeitstechniken und Methoden. Sie haben ein Grundverständnis für die Inhalte eines oder mehrerer Grundlagenfächer oder haben darüber hinaus ein breites Wissen über die Grundlagen des Rechts, insbesondere über seine historischen Bezüge, erworben.
Die Absolventinnen und Absolventen haben Kenntnisse in den grundlegenden Bereichen eines von Ihnen gewählten Teilbereich des Rechts – Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht - (im Folgenden: „Profil“) und vertiefte Kenntnisse in einem oder mehreren von Ihnen gewählten speziellen Bereichen innerhalb dieses Profils. Sie können ihr Wissen auf konkrete Fälle aus diesen Gebieten auf Grundlage der Gesetze unter Nutzung der juristischen Arbeitstechniken und Methodik und unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und anerkannten Lehrmeinungen anwenden und schriftliche Lösungen erarbeiten bzw. ihre Ergebnisse mündlich vortragen und präsentieren und weitergehende Fragen spontan beantworten. Dabei bringen Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten aus den von Ihnen absolvierten Modulen vernetzt zum Einsatz. Sie sind in der Lage, sich mit abstrakten Rechtsfragen und -problemen aus dem von ihnen gewählten Profil zu befassen, können diese wissenschaftlich bearbeiten und einer vertretbaren Lösung zuführen und darüber eine wissenschaftliche Diskussion führen. Sie sind schließlich in der Lage, sich in ihnen unbekannte Rechtsgebiete, Fallgestaltungen und Probleme einzuarbeiten und diese systematisch zu durchdringen.
Ob und welches ein juristisches Nebenfach mit Ihrem Hauptfach kombiniert werden kann, erfahren Sie bei der Studienfachberatung Ihres Hauptfaches. Alle übrigen Fragen, die den Inhalt des gewählten Nebenfachs betreffen, werden hier und bei der Studienfachberatung der Juristischen Fakultät beantwortet.