Uni-Tübingen

Gästehaus im Lessingweg 1

Das Gästehaus verfügt über:

  • 8 Einzelzimmer und 2 Doppelzimmer.
  • Mindestmietdauer 2 Wochen!
  • Sonderpreise für eine Aufenthaltsdauer von 30 Nächten

Preise & Buchungsbedingungen

Zimmerpreise ab 1. September 2022:

  pro Nacht pro Monat
EZ 36 € 600 €
EZ groß 40 € 705 €
DZ (bei 2er Belegung) 61 € 805 €
DZ (Einzelbelegung) 46 € 775 €
  • Monatspreise gelten ab dem Anreisetag für 30 Nächte Aufenthalt. Folgenächte werden mit den regulären Zimmerpreisen in Rechnung gestellt
  • Die Preise verstehen sich inkl. 7% MwSt!

Bezahlung:

  • per Überweisung auf das Konto der Universität
  • Barzahlung bei der Universitätskasse (Wilhelmstraße 26)
  • Bezahlung per EC oder Kreditkarte ist im Gästehaus im Lessingweg 3 gleich nebenan möglich
  • Für Stornierungen innerhalb der letzten vier Wochen vor Buchungstermin, bei Nichtanreise oder früherem Auszug, beträgt die Stornogebühr 15 € pro Nacht und Person, maximal 270 € pro Person
  • Die Stornierung muss schriftlich, am besten per E-mail, an welcomecenterspam prevention@uni-tuebingen.de erfolgen!

 

Ausstattung der Zimmer

  • Die Möblierung der Zimmer ist zweckmäßig
  • Alle Zimmer haben TV und kostenlosen Internetzugang per LAN-Kabel und über WLAN
  • Frische Handtücher werden wöchentlich, Bettwäsche 14-tägig zur Verfügung gestellt
  • Die Bewohner von je 2 - 3 Zimmern teilen sich ein Bad und es gibt 3 Küchen zur gemeinsamen Benutzung
  • Es gibt keinen Zimmerservice: die Gäste putzen ihre Zimmer selbst
  • Eine Waschmaschine und ein Trockner im Haus können gegen Gebühr benutzt werden
  • Das Gästehaus ist ein Nichtraucherhaus. Das Rauchen in den Zimmern ist verboten. Bei Missachtung erfolgt eine Grundreinigung des Zimmers. Diese wird mit 150 € in Rechnung gestellt
  • Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt

Rundfunkbeitrag

  • Für die Nutzung von Rundfunk- und Fernsehgeräten erhebt der Staat Gebühren
  • Die Gebühr beträgt 18,36 €/Monat und deckt alle Angebote über Radio, Fernseher und Computer in einer Wohnung/Zimmer ab
  • Im Gästehaus Lessingweg 1 trägt die Universität Tübingen die Kosten der GEZ für Aufenthalte ≤ 6 Monaten
  • Bei Aufenthalten ≥ 6 Monate muss der Gast die Kosten der Rundfunkgebühr selbst bezahlen. Die Gebühr muss ab dem ersten Aufenthaltsmonat bezahlt werden
  • Durch die Registrierung beim Bürgeramt wird die GEZ-Gebührenzentrale über den Aufenthalt im Gästehaus informiert. Die Zentrale versendet ein Anmeldeformular, die Anmeldung ist zwingend erforderlich