Das Diversitätsbüro berät, unterstützt und vermittelt in Fällen von Benachteiligung und Diskriminierung im Studium und am Arbeitsplatz. Wir beraten Sie mit dem Ziel, strukturelle Diskriminierungen an der Universität aufzudecken. Dabei versuchen wir entweder, eine kurzfristige Lösung im konkreten Einzelfall zu erreichen, oder, falls dies nicht möglich ist, mittelfristig die Strukturen zu verändern. Eine psychologische oder juristische Antidiskriminierungs-Beratung können wir Ihnen derzeit nicht anbieten.
Geht eine Diskriminierung von einzelnen Personen aus, können wir Ihnen Handlungsoptionen auf der Grundlage der Senatsrichtlinie „Partnerschaftliches Verhalten“ aufzeigen. Die Universität Tübingen arbeitet zurzeit an einer Weiterentwicklung und Aktualisierung dieser Richtlinie hin zu einer Antidiskriminierungsrichtlinie.
Das Grundprinzip einer jeden Beratung im Diversitätsbüro ist absolute Vertraulichkeit. Es wird nichts ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung unternommen.
Beratungsgespräche finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
An der Universität Tübingen gibt es eine ganze Reihe von Beratungsstellen, an die Sie sich bei Fragen und Problemen wenden können. Hier stellen wir Ihnen eine Auswahl davon vor. Weiter unten finden Sie auch regionale und überregionale Beratungsstellen.