Mit der Geburt ihres Kindes haben Mütter und Väter Anspruch auf Elterngeld, das zusätzlich zum Kindergeld ausbezahlt wird für die ersten 14 Monate der dreijährigen Elternzeit.
Was ist seit dem 01.09.2021 Neu beim Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine dynamische Entgeltersatzleistung und orientiert sich am vorherigen Einkommen.
Es werden monatlich i.d.R. 67% des vorherigen Nettoeinkommens als Elterngeld gewährt. Eltern, die vorher nicht erwerbstätig waren, bekommen einen Mindestbetrag von 300 Euro. Stipendien gelten nicht als Einkommen. Hier kann 300.- € Mindestelterngeld gezahlt werden. Antragstellerinnen und Antragssteller mit Einkommen unter 1.000 Euro, können von der Geringverdienerkomponente profitieren, durch die sich der Prozentsatz auf bis zu 100 % des Einkommens erhöhen kann.
Beim Elterngeld gibt es keine Einkommensgrenzen: Alle Mütter und Väter können in den Genuss des Elterngeldes kommen. Maximal werden 1.800 Euro Elterngeld gezahlt. Für Mehrlinge gibt es darüber hinaus 300 Euro je Mehrling Extra-Elterngeld. Eine Familie mit Zwillingen kann so maximal 2.100 Euro Elterngeld pro Monat bekommen.
Eltern, die bereits ein Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren haben, erhalten einen Geschwisterbonus in Höhe von 10% des Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro.
Elterngeld gibt es anteilig nur für das weggefallene Arbeitseinkommen. Bei der Berechnung des Elterngeldes wird das Einkommen aus Teilzeitarbeit während der Elternzeit mit berücksichtigt.
Ein Elternteil hat Anspruch auf 12 Monatsbeträge Elterngeld. Der Anspruch verlängert sich um zwei weitere Monate, wenn auch der andere Elternteil Elternzeit nimmt oder die Erwerbstätigkeit entsprechend den Bedingungen des Elterngeldgesetzes reduziert. Ebenso erhalten Alleinerziehende 14 Monate lang Elterngeld. Auf Wunsch der Eltern können die monatlichen Elterngeldzahlungen halbiert und so die Auszahlungsmonate verdoppelt werden.
Achtung; Änderungen für Geburten ab dem 1. April 2024
Parallelbezug: Die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, wird zum 1. April 2024 neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich. Ausnahmen für den parallelen Bezug gibt es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen.
Neue Einkommensgrenze von 200.000 Euro. Kein Elterngeld erhalten derzeit Paare und getrennt Erziehende mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von mehr als 300.000 Euro. Diese Grenze wird zunächst zum 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und zum 1. April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen abgesenkt
Weitere Informationen zu Neuerungen des Elterngeldes ab 01.04.2024
Dann sind die Beträge für 14 Monate ebenfalls verbraucht. Erhält die Mutter in den ersten beiden Lebensmonaten des Kindes Mutterschaftsleistungen, werden somit zwei Elterngeldbezugsmonate von ihr verbraucht.
Das Elterngeld muss rechtzeitig, schriftlich nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Rückwirkend wird es nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Monats der Antragsstellung bewilligt. Daher empfiehlt es sich den Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes bei der Elterngeldstelle einzureichen.
Steuerfreie Leistungen wie z.B. Stipendien sind für den Bezug von Elterngeld unschädlich.
Weitere Informationen zum Elterngeld, wie z.B. Mindestelternzeit und Anspruch auf Elterngeld, den Geschwisterbonus, den Mehrlingszuschlag oder die Anrechnung des Elterngeldes bei anderen Sozialleistungen des Staates, erhalten Sie in folgenden Broschüren des BMFSFJ:
ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und flexible Elternzeit
Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
sowie auf folgenden Internetseiten:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld
Elterngeldberatung der L-Bank
Kalkulator Elterngeld
Arbeitsrecht.de
Allgemeine Hinweise für Familien mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit außerhalb Deutschlands:
Informationen der L-Bank zum Elterngeld für Familien mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit außerhalb Deutschlands.