Im Folgenden finden Sie Hinweise zu aktuellen und längerfristig gültigen Regelungen zur Anwendung tariflicher Regelungen und Vereinbarungen im Öffentlichen Dienst. Der Personalrat hat als eine wichtige Aufgabe die Kontrolle der Einhaltung der tarifliche Regelungen zum Wohle aller tariflich beschäftigten Kolleginnen und Kollegen. Bei individuellen rechtlichen Fragen und Probleme ist der Personalrat nur allgemein beratend zuständig. Die rechtliche Beratung übernehmen ansonsten die Gewerkschaften GEW und ver.di und für BeamtInnen der Beamtenbund. Die rechtliche Beratung steht bei GEW und ver.di allen Gewerkschaftsmitgliedern offen.
Mitglieder der Gewerkschaft ver.di können den Tarifvertrag TV-L in gedruckter Form bei der Gewerkschaft anfordern. Im Internet finden Mitglieder den Vertrag in digitaler Form bei ver.di im internen Bereich. Beantragen sie hierzu einen Zugang zur Mitgliedernetzseite der Gewerkschaft.
Auch auf anderen Seiten im Internet wird der Tarifvertrag und die Entgeltordnung (Anlage A des TV-L) zum Download angeboten, z. B. hier: https://oeffentlicher-dienst.info/g/tv-l
Am 09.12.2023 einigten sich der Arbeitgeberverband TdL und die Beteiligten Gewerkschaften unter der Verhandlungsführung von ver.di auf folgende Ergebnisse:
Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 25 Monate bis zum 31. Oktober 2025. Im Durchschnitt steigen die Gehälter der Länderbeschäftigten während der Laufzeit um mehr als elf Prozent.
Für die Beamtinnen und Beamte wurde in den Verhandlungsgesprächen die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung mit vereinbart. Diese Gespräche sind inzwischen auf der Landesebene mit den Gewerkschaften und dem Finanzministerium geführt worden.
Weitere Informationen zu den abgeschlossenen Verhandlungen finden Sie auf folgenden Seiten:
Nach schwierigen Verhandlungen wurden am 29. November 2021 in Potsdam folgende Ergebnisse erzielt werden:
Obwohl die TdL nicht in die Verhandlungen gehen wollte, ohne eine Neubewertung der den Eingruppierungen zugrunde liegenden Arbeitsvorgängen vorzunehmen, konnte in der dritten Verhandlungsrunde ein Ergebnis erzielt werden. Bei einer Änderung der Definition des Arbeitsvorgangs hätte für viele Beschäftigte eine Verschlechterung der Eingruppierung gedroht (siehe hierzu auch den Artikel zum Arbeitsvorgang im personal.RAT 01/2021, S. 14-15). Diese Gefahr konnte in dieser Tarifrunde abgewehrt werden.
Die 1.300 Euro Sonderzahlung hat eine starke soziale Komponente, insbesondere für die niedrigeren Eingruppierungen. Hierdurch konnte der Verlust durch die Inflation, auch für die anderen Entgeltgruppen, zumindest teilweise ausgeglichen werden.
Im Gesundheitswesen wurden weitere Verbesserungen des Einkommens und auch der Arbeitsbedingungen verhandelt.
Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten (bis 30. September 2023).
Weitere Informationen zu den im Herbst 2021 abgeschlossenen Verhandlungen finden Sie auf folgenden Seiten:
https://unverzichtbar.verdi.de
https://www.gew.de/tv-l/
https://www.dbb.de/einkommensrunde/einkommensrunde-2021.html
https://www.tdl-online.de/startseite.html
Nach zähen Verhandlungen wurde im März 2019 in Potsdam eine Tarifeinigung erzielt.
Die Lohnerhöhungen:
Das „Gesamtvolumen“ ergibt sich dadurch, dass die Beträge in der Stufe 1 der
Entgeltgruppen 2-15 zum:
01.01.2019 um 4,5 %,
01.01.2020 um 4,3 %,
01.01.2021 um 1,8 %
erhöht werden.
Für Auszubildende wurde vereinbart:
Gleichzeitig wurde die Erhöhung der Besitzstandszulagen und Lohnzuschläge gemäß dem alten MTL für die Arbeiter*innen vereinbart.
Die strukturellen Verbesserungen der Entgeltordnung beinhalten u. a. Folgendes: Die Entzerrung der „kleinen E 9“ in eine 9 a mit gleichen Stufenlaufzeiten wie alle anderen Entgeltgruppen und angepassten Beträgen für die Stufen der Tabelle. Eine weitere Verbesserung im Manteltarifvertrag sind die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen rückwirkend zum 1. Januar 2019:
Die Kosten der Verbesserungen wurden mit 1,06 Prozent berechnet, zu der geforderten Gesamtkompensation gab es von gewerkschaftlicher Seite keine Zustimmung. Vereinbart wurde nun eine hälftige Beteiligung von 0,5 Prozent, die allerdings nicht aus der Lohnerhöhung finanziert wird, sondern aus dem „Einfrieren“ der Jahressonderzahlung:
Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L wird für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren.
Stand: 5/20