Die Zielsetzung des Gewässerschutzes an der Universität ist:
Anlagekataster
Wird eine Anlage mit wassergefährdenden Stoffen ab einer bestimmten Menge betrieben, müssen wir diese erfassen. Als Anlage werden auch Lager verstanden. Die Mengengrenze liegt bei flüssigen Stoffen bei 0,22 m3 bzw. 220 Liter und für feste Stoffe bei 0,2 Tonnen. Insofern in ihrem Arbeitsbereich mit wassergefährdenden Stoffen oberhalb dieser Größenordnung umgegangen wird bitten wir sie darum, dies mitzuteilen.
Mengenerfassungsbogen für gemischte Lager.pdf
Kontakt: Gewässerschutzbeauftragte, Alexandra Gitto
07071 29 77420 | alexandra.gittospam prevention@verwaltung.uni-tuebingen.de