Ziel
WissenschaftlerInnen, Lehrende, Beschäftige sowie Studierende und sonstige Personen vor ionisierender und optischer Strahlung (inkl. Laser) vor unnötiger Exposition zu schützen. Es soll sicheres Arbeiten mit radioaktiven Stoffen ermöglicht und durch Ausbildung, Vermittlung notwendiger Kenntnisse und Fähigkeiten gewährleistet werden.
Es werden radioaktive Transporte nach Gefahrgutverordnung sicher durchgeführt. Dies wird durch Vermittlung notwendiger Kenntnisse und durch Kontrolle gewährleistet / bzw. sichergestellt.
Das Umsetzen von Pflichten, Überwachung und Kontrollen sorgt für rechtssicheren Umgang und Betrieb in Bezug auf die Strahlenschutzvorschriften.
Im Bereich der Umsetzung der optischen Strahlenschutzverordnung werden Gefährdungsbeurteilungen für Laser und Experimentanordnungen durchgeführt. Ausbildungen im Laserschutz, sowie Unterweisungen werden ebenfalls angeboten.
Aufgaben
Zur Gewährleistung des sicheren Umgangs mit radioaktiven Stoffen und der sicheren Anwendung ionisierender Strahlung haben die Universität Tübingen und das Universitätsklinikum Tübingen einen gemeinsamen Strahlenschutzbevollmächtigten bestellt, der als Ansprechpartner in allen Fragen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, ionisierender und optischer Strahlung sowie zum Transport radioaktiver Stoffe zur Verfügung steht. Vor Ort sorgen die Strahlenschutzbeauftragten für sichere Abläufe in Bereichen mit radioaktiven Stoffen und mit ionisierender Strahlung.
Weitere Informationen unter Strahlenschutzbeauftragte
Kontakt
Dr. Georg Fehrenbacher, Tel.: 07071 2974185, Fax: 07071 294183
georg.fehrenbacherspam prevention@uni-tuebingen.de
Universität Tübingen | Strahlenschutz
Auf der Morgenstelle 24 | 72076 Tübingen
Unter der Notrufnummer 0170 5625070 kann jederzeit eine sachverständige Person des Strahlenschutzes erreicht werden (bitte mehrfach versuchen).