Wann anmelden?
Das Schulpraxissemester (SPS) und das Orientierungspraktikum (OSP) müssen als Pflichtpraktika auf ALMA angemeldet werden. Dies kann das ganze Semester über geschehen, unabhängig von der Prüfungsanmeldephase.
Das SPS kann immer nur im Wintersemester (WiSe) angemeldet werden, und zwar erst ab Vorlesungsbeginn.
Eine Anmeldung des OSPs ist während des Winter (WiSe) - und Sommersemesters (SoSe) möglich.
Was tun mit der Praktikumsbescheinigung?
Nachdem Sie ein Pflichtpraktikum absolviert haben, bekommen Sie hierfür eine Bescheinigung der Einsatzschule ausgestellt.
Das Original verbleibt IMMER bei Ihnen!
Einen Scan dieser Bescheinigung reichen Sie im Prüfungsamt per E-Mail bei Frau Junk ein: daniela.junkspam prevention@uni-tuebingen.de.