Tübingen School of Education (TüSE)

Umorientierung

Fachwechsel und Alternativen zum Lehramt

Wenn Sie sich überlegen ein Fach zu wechseln oder unsicher sind, ob das Lehramtsstudium weiterhin für Sie passend ist, dann unterstützen wir Sie bei der Klärung Ihrer Situation und bei der Gestaltung Ihrer nächsten Schritte. 

Fachwechsel im B. Ed.

Wenn Sie eines oder mehrere Fächer wechseln möchten, beachten Sie folgende Punkte:

In welches Fach kann ich im gymnasialen Lehramt wechseln?

  • Welche Fächer im gymnasialen Lehramt grundsätzlich studiert werden können, entnehmen Sie unserer Fächerübersicht.
  • Philosophie/Ethik / ev. Theologie / kath. Theologie / isl. Religionslehre sind im Vorbereitungsdienst nicht miteinander kombinierbar.
  • Voraussetzung für ev./kath. Theologie: Konfessionszugehörigkeit.
  • Voraussetzung isl. Religionslehre: Bekenntnis zum Islam sunnitischer Prägung.
  • Bildende Kunst und Musik sind nicht miteinander kombinierbar.
  • Naturwissenschaft und Technik ist nur kombinierbar mit Biologie, Chemie, Physik, Geographie.
  • Wenn Sie in einem Fach den Prüfungsanspruch verloren haben (egal in welchem Studiengang und an welcher Universität/Hochschule), dann können Sie sich in dieses Fach nicht mehr einschreiben.

In welches Fach kann ich im beruflichen Lehramt wechseln?

  • Das berufliche Profilfach Sozialpädagogik/Pädagogik muss immer beibehalten werden.
  • Mögliche Zweitfächer, innerhalb derer ein Wechsel möglich ist, sind: Mathematik, Physik, Chemie, Informatik, Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, evangelische Theologie, katholische Theologie, Philosophie, Politikwissenschaft und Geschichte.
  • Die Zweitfächer sind i.d.R. zulassungsfrei.
  • Voraussetzung für ev./kath. Theologie: Konfessionszugehörigkeit.
  • Wenn Sie in einem Fach den Prüfungsanspruch verloren haben (egal in welchem Studiengang und an welcher Universität/Hochschule), dann können Sie sich in dieses Fach nicht mehr einschreiben.

Was muss ich beim Bezug von BAföG oder einem Stipendium beachten?

  • Beziehen Sie BAföG oder ein Stipendium und möchten zum dritten Fachsemester (3.FS) oder später einen Fachwechsel durchführen, wenden Sie sich bitte an die Stiftung oder das BAföG Amt um abzuklären, ob Ihr Studium weiterhin finanziell gefördert werden kann.

Was muss ich bei einem Fachwechsel ab dem dritten Fachsemester (3.FS) beachten?

  • Ab einem Fachwechsel vom zweiten in das dritte Fachsemester oder später benötigen Sie eine Bescheinigung über eine studienfachliche Beratung im neuen Fach. Ihre Ansprechperson finden Sie in unserer Übersicht der Studienfachberatungen im Lehramt.

Wie funktioniert der Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Fach?

  • Das Studium zulassungsbeschränkter Lehramtsfächer kann im ersten Fachsemester immer nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Möchten Sie in ein solches Fach wechseln, müssen Sie sich vorab fristgerecht bewerben (01.06. - 15.07.). Dies können Sie von Ihrem bestehenden alma-Account aus machen, eine Neuregistrierung ist nicht notwendig. Wenn Sie eines Ihrer bisherigen Fächer weiterstudieren möchten, geben Sie dieses in der Bewerbung als zweites Fach mit den entsprechenden Fachsemestern (FS) an.
  • Erst nach einer Zulassung können Sie sich in das neue Fach mit einem Antrag auf Umschreibung in grundständige Studiengänge umschreiben. Dem Antrag muss der Zulassungsbescheid für das neue Fach beigelegt werden.
  • Ist das neue angestrebte Fach nur im ersten Fachsemester (1.FS) zulassungsbeschränkt, und Sie bekommen von der Studienfachberatung des neuen Faches eine Empfehlung über eine höhersemestrige Einstufung (z.B. weil Sie ein ähnliches Fach in der Vergangenheit auf B.A. /B.Sc. studiert haben), dann müssen Sie sich vorab nicht bewerben, sondern können direkt einen Antrag auf Umschreibung stellen (siehe unten "Wie funktioniert die Umschreibung in ein zulassungsfreies Fach?"). Wichtig: Die Empfehlung über die höhersemestrige Einstufung muss dem Antrag auf Umschreibung beigelegt werden.

Wie funktioniert die Umschreibung in ein zulassungsfreies Fach?

Was ist sonst noch wichtig?

  • In einigen Fächern sind sprachliche Voraussetzungen zu erfüllen. 
  • Vergessen Sie nicht Ihre Rückmeldung zum neuen Semester mit Ihrer bisherigen Studienfachkombination - auch wenn die Umschreibung in das neue Fach noch nicht vollzogen ist. Anträge auf Umschreibung werden nur nach erfolgter Rückmeldung vom Studierendensekretariat bearbeitet.
  • Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihnen im neuen Fach Studienleistungen oder ganze Semester angerechnet werden können, wenden Sie sich an die Studienfachberatung des neuen Faches.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Fach für Sie passend ist oder wenn Sie noch Fragen zur Organisation des Fachwechsels haben, wenden Sie sich bitte direkt an unser Informations- und Beratungszentrum Lehramt.

Hinweis: Ein Fachwechsel im Master of Education (M.Ed.) ist nicht vorgesehen, unter bestimmten Bedingungen aber in Ausnahmefällen möglich (s.u.). Wenden Sie sich bei Fragen hierzu bitte direkt an unser Informations- und Beratungszentrum Lehramt.

Fachwechsel im M. Ed.

Achtung: Bei Fachwechsel im Master KEINE Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat)
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (BaWü) verlangt für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Baden-Württemberg eine übereinstimmende Fächerkombination von erstem und zweitem Hauptfach in den beiden Zeugnissen aus dem Bachelor und Master of Education. Bei einem Fachwechsel im Master of Education wird diese Vorgabe nicht erfüllt.

Ich möchte nach dem Studium nicht in den Schuldienst gehen - ist dann ein Fachwechsel im Master möglich?
Ja. Um den Fachwechsel beantragen zu können, müssen Sie aber vorab verpflichtend einen Beratungsnachweis bei der Tübingen School of Education einholen und gegenüber der Universität Tübingen schriftlich erklären, dass Sie über die Konsequenzen des Fachwechsels (d.h. verwehrte Zulassung zum Vorbereitungsdienst) aufgeklärt wurden und diese bewusst in Kauf nehmen.

Ich bin schon im Master eingeschrieben, möchte später in den Schuldienst gehen und dennoch eines meiner Fächer wechseln - welche Möglichkeiten habe ich?
Sie schreiben sich mit der neuen Wunschfachkombination erneut in den Bachelor of Education ein (Antrag auf Umschreibung in grundständige Studiengänge). Für das beibehaltene Fach werden alle bereits erbrachten Leistungen anerkannt, sodass nur noch fehlende Leistungen nachstudiert werden müssen. Wurde die Bachelorarbeit im abgelegten Fach verfasst, so muss für den neuen Bachelorabschluss eine neue Bachelorarbeit in einem der aktuellen Fächer geschrieben werden. 
 Wichtiger Hinweis: Dieses erneute Bachelorstudium unterliegt der Zweitstudiengebührenpflicht. 

Ich studiere drei Fächer, möchte in den Schuldienst gehen, aber eines meiner Fächer später nicht unterrichten - gibt es hier (außer dem Fachwechsel) noch weitere Möglichkeiten?
Ja. Wenn Sie das Drittfach im Hauptfachumfang studieren und mit einer Masterarbeit abschließen, sodass ein eigenes Masterzeugnis für das Erweiterungsfach ausgestellt wird, dann können Sie zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zusammen mit der Seminarleitung festlegen, dass Sie eines Ihrer ursprünglichen Hauptfächer fallen lassen und im Vorbereitungsdienst nur in Ihrem zweiten Hauptfach und Ihrem Drittfach weiter ausgebildet werden.

Beratung zu Alternativen zum Lehramt

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie weiterhin auf Lehramt studieren möchten und Hilfe bei einer möglichen Umorientierung benötigen, bieten wir Ihnen eine Erstberatung an. Im Rahmen eines vertraulichen Gesprächs klären wir gemeinsam Ihre Ausgangslage, mögliche nächste Schritte und verweisen bei Bedarf auf weitere passende Unterstützungsmöglichkeiten.
Melden Sie sich direkt in unserem Informations- und Beratungszentrum Lehramt und vereinbaren Sie mit uns einen Termin.