Mitglieder der Universität Tübingen sind nach §§9 und 53 des LHG Baden-Württemberg folgende Personen:
- Mitarbeiter an der Universität Tübingen (mit mindestens 50% der Vollbeschäftigungszeit mit einer Tätigkeit von länger als 6 Monaten pro Jahr).
- Doktoranden
- entpflichtete und im Ruhestand befindliche Professoren der Universität Tübingen, Honorarprofessoren, Gastprofessoren, Privatdozenten sowie die Ehrenbürger der Stadt Tübingen und Ehrensenatoren der Universität Tübingen.
- hauptberufliche wissenschaftliche Mitarbeiter des Universitätsklinkiums (mit mindestens 50% der Vollbeschäftigungszeit), die gleichzeitig Mitglied der medizinischen Fakultät sind. Sie erhalten Ihre ZDV Login-ID über den Geschäftsbereichs Informationstechnologie (GB IT).
Für die Beantragung der ZDV Dienstleistungen benutzen Sie bitte unsere Antragsformulare.