Wenn Ihre Studierfähigkeit durch Krankheit und/oder Behinderung beeinträchtigt ist, stehen Ihnen im Studium verschiedene Ansprechpartner:innen zur Seite. Neben der Fachberatung im Studiendekanat bietet auch die Zentrale Studienberatung eine spezialisierte Beratung für Studierende mit Beeinträchtigung. Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Gleichstellungskommission der Evangelisch-Theologischen Fakultät.
Es kann hilfreich sein, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Der Nachteilsausgleich soll gleichberechtige Chancen ermöglichen, damit Sie Ihr Studium unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen Voraussetzungen erfolgreich absolvieren können. Wenn Sie einen Nachteilsausgleich beantragen möchten, empfehlen wir Ihnen unbedingt eine vorherige Beratung durch das Studiendekanat oder die Zentrale Studienberatung. Sie können den Antrag auch über das Studiendekanat stellen; wir reichen den Antrag dann an das zuständige Prüfungsamt weiter.