Alle Studiengänge der Evangelischen Theologie sind zulassungsfrei. Folglich sind bei den allgemeinen Informationen zum Parallelstudium für Sie die Punkte A „Parallelstudium von zwei zulassungsfreien Studiengängen“ oder B „Parallelstudium von einem zulassungsfreien und einem zulassungsbeschränkten Studiengang“ relevant.
1. Parallelstudium mit zwei Abschlüssen in der Evangelischen Theologie
Wenn Sie bereits evangelische Theologie studieren und einen weiteren Abschluss (z. B. neben dem Kirchlichen Abschluss auch den Bachelor) anstreben, ist es Ihnen meist möglich, bereits absolvierte Veranstaltungen auch im neuen Abschluss anzurechnen. In diesem Fall werden Sie in ein höheres Fachsemester eingestuft. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Sprechstundentermin im Studiendekanat. Sie erhalten dann die Bescheinigung über die Anrechnung von Studienzeiten, die auch die studienfachliche Beratung bescheinigt. Dieses Dokument ist bei der Umschreibung im Studierendensekretariat vorzulegen .
2. Parallelstudium mit Evangelischen Theologie als zweitem Studiengang
Wenn Sie Evangelische Theologie als weiteres Studienfach hinzunehmen möchten und sich in Ihrem ersten Studiengang bereits im dritten oder einem höheren Fachsemester befinden, ist eine Studienberatung verpflichtend. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Sprechstundentermin im Studiendekanat.
Sie erhalten dann die Bescheinigung über die studienfachliche Beratung, die bei der Umschreibung vorzulegen ist.
3. Parallelstudium mit Evangelischer Theologie als erstem Studiengang
Sie studieren bereits Evangelische Theologie und wollen ein weiteres Fach hinzunehmen? Falls Sie sich in evangelischer Theologie bereits im dritten oder in einem höheren Fachsemester befinden, wenden Sie sich bitte an Ihr angestrebtes neues Studienfach für eine studienfachliche Beratung. Eine Studienberatung im Fach Evangelischer Theologie wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Wenn Sie eine Beratung in Anspruch nehmen wollen, vereinbaren Sie hierfür einen Sprechstundentermin im Studiendekanat.
Hinweis zu Studiengebühren
Ein Parallelstudium ist so lange kostenfrei, bis in einem der Studiengänge ein Abschluss erworben wurde. Dies ist bei der Studienplanung zu berücksichtigen und führt eventuell dazu, dass Sie das Nebenstudium erst relativ spät (z. B. mit einem Bachelor) abschließen. Danach gilt der weitergeführte Studiengang als Zweitstudium, und es werden Studiengebühren erhoben. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Universität Tübingen zu den Studiengebühren für ein Zweitstudium.