Evangelisch-Theologische Fakultät

Immatrikulation

Alle Studiengänge der Evangelischen Theologie sind zulassungsfrei. In alle grundständigen (Bachelor-)Studiengänge können Sie sich also direkt einschreiben. Für alle postgradualen (Master-)Studiengänge ist allerdings grundsätzlich eine Bewerbung erforderlich. Die Immatrikulation bzw. Bewerbung an der Universität Tübingen läuft zentral über das Studierendensekretariat. Gerne beraten wir Sie bereits im Vorfeld Ihrer Immatrikulation bzw. Bewerbung in der Evangelischen Theologie zu Ihrer Studienwahl.

Einschreibung in grundständige Studiengänge

In unsere grundständigen Studiengänge Bachelor of Education, Bachelor of Arts, Kirchlicher Abschluss und Diplom können Sie sich direkt einschreiben.

Bewerbung für postgraduale Studiengänge

Um sich in einen unserer postgradualen Studiengänge Master of Education sowie die Master-Studiengänge Judaistik und Interfaith Studies einzuschreiben, müssen Sie sich zunächst bewerben, um die Zulassungsvorausssetzungen nachzuweisen. Bitte beachten Sie auch die weiterführenden Hinweise der Tübingen School of Education zum Übergang vom Bachelor in den Master of Education. Wenn Sie sich für eine Bewerbung für den Studiengang Kirchlicher Abschluss für Berufsqualifizierte interessieren, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf. Bei allen Fragen zu Ihrer Bewerbung stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Wechsel/Rückkehr nach Tübingen

Wenn Sie bereits an einer anderen Fakultät Evangelische Theologie studiert haben und sich (wieder) in Tübingen immatrikulieren möchten, werden Sie in ein höheres Fachsemester eingestuft. Dazu müssen Sie dem Studierendensekretariat eine Bescheinigung über die Anrechnung von Studienzeiten vorlegen. Diese Bescheinigung kann Ihnen im Studiendekanat ausgestellt werden.

1. Senden Sie dazu eine Mail mit dem ausgefüllten Formular zur Anrechnung von Studienzeiten an das Studiendekanat.

2. Vereinbaren Sie ein studienfachliches Beratungsgespräch im Studiendekanat. Thema des Gesprächs ist einerseits Ihr aktueller Studienstand, andererseits können Fragen Ihrerseits zur Sprache kommen. Das Gespräch kann auch telefonisch geführt werden. Anschließend stellen wir Ihnen die benötigte Bescheinigung aus.

Bitte beachten Sie: Die Anrechnung von Studienzeiten ist nicht mit einer Anerkennung von Studienleistungen gleichzusetzen. Die Anerkennung Ihrer Studienleistungen können wir erst nach Ihrer Immatrikulation in Tübingen vornehmen. Über die Möglichkeiten der Anerkennung können Sie sich hier informieren.

Wenn Sie aus einem anderen Fachbereich in die Evangelische Theologie wechseln möchten, können Ihnen unter Umständen in Ihrem vorherigen Studiengang erworbene Leistungen angerechnet werden. Bitte nehmen Sie auch in diesem Fall Kontakt mit dem Studiendekanat auf. Je nach dem können wir Sie wie oben beschrieben in ein höheres Fachsemester einstufen. Alle weiteren Informationen zur Umschreibung in einen anderen Studiengang finden Sie hier.

Parallelstudium

Alle Studiengänge der Evangelischen Theologie sind zulassungsfrei. Folglich sind bei den allgemeinen Informationen zum Parallelstudium für Sie die Punkte A „Parallelstudium von zwei zulassungsfreien Studiengängen“ oder B „Parallelstudium von einem zulassungsfreien und einem zulassungsbeschränkten Studiengang“ relevant.

1. Parallelstudium mit zwei Abschlüssen in der Evangelischen Theologie

Wenn Sie bereits evangelische Theologie studieren und einen weiteren Abschluss (z. B. neben dem Kirchlichen Abschluss auch den Bachelor) anstreben, ist es Ihnen meist möglich, bereits absolvierte Veranstaltungen auch im neuen Abschluss anzurechnen. In diesem Fall werden Sie in ein höheres Fachsemester eingestuft. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Sprechstundentermin im Studiendekanat. Sie erhalten dann die Bescheinigung über die Anrechnung von Studienzeiten, die auch die studienfachliche Beratung bescheinigt. Dieses Dokument ist bei der Umschreibung im Studierendensekretariat vorzulegen .

2. Parallelstudium mit Evangelischen Theologie als zweitem Studiengang

Wenn Sie Evangelische Theologie als weiteres Studienfach hinzunehmen möchten und sich in Ihrem ersten Studiengang bereits im dritten oder einem höheren Fachsemester befinden, ist eine Studienberatung verpflichtend. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Sprechstundentermin im Studiendekanat.
Sie erhalten dann die Bescheinigung über die studienfachliche Beratung, die bei der Umschreibung vorzulegen ist.

3. Parallelstudium mit Evangelischer Theologie als erstem Studiengang

Sie studieren bereits Evangelische Theologie und wollen ein weiteres Fach hinzunehmen? Falls Sie sich in evangelischer Theologie bereits im dritten oder in einem höheren Fachsemester befinden, wenden Sie sich bitte an Ihr angestrebtes neues Studienfach für eine studienfachliche Beratung. Eine Studienberatung im Fach Evangelischer Theologie wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Wenn Sie eine Beratung in Anspruch nehmen wollen, vereinbaren Sie hierfür einen Sprechstundentermin im Studiendekanat.

Hinweis zu Studiengebühren

Ein Parallelstudium ist so lange kostenfrei, bis in einem der Studiengänge ein Abschluss erworben wurde. Dies ist bei der Studienplanung zu berücksichtigen und führt eventuell dazu, dass Sie das Nebenstudium erst relativ spät (z. B. mit einem Bachelor) abschließen. Danach gilt der weitergeführte Studiengang als Zweitstudium, und es werden Studiengebühren erhoben. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Universität Tübingen zu den Studiengebühren für ein Zweitstudium.