Das Institut für Recht und Religion bündelt die an der Juristischen Fakultät vorhandene Lehr- und Forschungskompetenz auf dem Forschungsfeld Recht und Religion.
An der juristischen Fakultät bildet das Institut die organisatorischen Voraussetzungen zu einer Vertiefung der intradisziplinären Verbindungen zwischen Zivilrecht, Strafrecht, Öffentlichem Recht und Rechtsgeschichte. Es führt die an der Fakultät auch in der Vergangenheit ausgeprägte Forschung und Lehre im Feld des Religions- und Kirchenrechts und der kirchlichen Rechtsgeschichte fort und knüpft an diese Tradition ausdrücklich an.