Uni-Tübingen

Sonderforschungsbereiche – Information und Beratung

Antragsinitiativen für Sonderforschungsbereiche:

Die Laufzeit eines SFB beträgt maximal 12 Jahre in bis zu drei Antragsphasen zu je vier Jahren.

Beantragt werden Teilprojekte und Koordinationsprojekte.

Das Fördervolumen liegt bei ca. 1,8 bis 2,5 Mio Euro pro Jahr.

Antragsverfahren und Fristen:

Die Antragstellung erfolgt zweistufig. Zuerst muss eine max. 100-seitige Antragsskizze eingereicht werden. Nach einem Beratungsgespräch bei der DFG (Bonn) erfolgt die Vorentscheidung im DFG-Senat. Nach Aufforderung wird der Vollantrag vorgelegt und es folgt eine Begehung vor Ort und gegebenenfalls die Bewilligung.

Antragsskizzen können jederzeit eingereicht werden. Zu beachten ist, dass die DFG-Senatssitzungen jeweils im Mai und November stattfinden und Skizzen frühzeitig vorab bei der DFG vorliegen müssen. Die Zeitplanung sollte daher mit der DFG-Geschäftsstelle abgesprochen werden.

Beratung:

Antragsinitiativen für Sonderforschungsbereiche werden dringend gebeten sich frühzeitig mit den Ansprechpersonen in den jeweiligen Bereichen in Verbindung zu setzen:

Unterstützung zur Antragstellung:

Für die Vorbereitung einer Antragsskizze und zur Ausarbeitung des Einrichtungsantrags kann eine intramurale Anschubfinanzierung aus Mitteln des MWK beantragt werden. Weitere Informationen geben die Ansprechpersonen in der Forschungsförderung.

Beachten Sie auch die zentralen Textbausteine zur Unterstützung von Forschungsantragstellungen zu universitätsweiten Themen (Gleichstellung, Nachwuchsförderung etc).