Uni-Tübingen

Bescheinigung von Studienzeiten an der Universität Tübingen

Die Studienzeiten an der Universität Tübingen wurden bei Exmatrikulationen bis Ende 1999 normalerweise durch das Studienbuch nachgewiesen. In den Studienbüchern wurden die Studienzeiten direkt vom Studierendensekretariat eingetragen. 

In den ab 2000 ausgegebenen Studienbüchern erfolgt der Nachweis über die Datenkontrollbläter, die die Studierenden selber einlegen mussten bzw. müssen. Dieses Datenkontrollblatt dient als Nachweis dafür, wie Sie in diesem Semester eingeschrieben waren. Sofern Sie derzeit Studierender sind, können Sie fehlende Datenkontrlollblätter über ALMA selber als PDF herunterladen und ausdrucken. Datenkontrollblätter für die nach dem Sommersemester 2005 noch eingeschriebenen, inzwischen aber exmatrikulierten Studierenden können vom Studierendensekretariat im Einzelfall noch erstellt werden.

Als Nachweis der Exmatrikulation erhalten Sie auf Antrag einen Exmatrikulationsbescheid. Hier finden Sie weitere Informationen zur Exmatrikulation.
 

Studienverlaufsbescheinigungen

Auf Wunsch erhalten Sie in AMA eine Studienverlaufsbescheinigung, in der semesterweise alle belegten Studienfächer in den einzelnen Semestern hintereinander aufgeführt sind. Exmatrikulierte Studenten wenden sich bitte an das Studierendensekretariat . Aus technischen Gründen geht dies aber nur bei Studierenden, die nach dem Sommersemester 2005 eingeschrieben waren.

 

Studienzeitbescheinigung (RVO-Bescheinigung)

Wenn Sie für die Rentenkontenklärung eine spezielle Studienzeitbescheinigung (RVO-Bescheinigung) brauchen, fordern Sie diese bitte ebenfalls schriftlich (per Brief oder Email) beim Studierendensekretariat an. Bitte geben Sie dabei Ihren damaligen Namen, das Geburtsdatum und in etwa die Zeiten Ihre Einschreibung (besonders wichtig, wenn die Einschreibung vor 1993 war) und Ihre aktuelle Postanschrift für den Versand an, wobei wir den Versand per Email bevorzugen.
Die Portokosten für den Versand der Bescheinigungen bezahlt die Universität Tübingen.


Bescheinigungen über Ihre Prüfungsleistungen erhalten Sie ausschließlich bei Ihrem Prüfungsamt !