Aus der Einschreibung und dem Erbringen von Leistungen in den „Vorleistungen Erweiterungsfach“ entsteht kein Anspruch auf Fortsetzung des Studiums in Master of Education Erweiterungsfach oder Master of Education.
Die Einschreibung in den „Vorleistungen Erweiterungsfach“ endet, wenn die Einschreibung im Bachelor of Education nicht mehr besteht, also wenn:
- der Bachelor of Education erfolgreich abgeschlossen wurde,
- der Bachelor of Education endgültig nicht bestanden wurde (Prüfungsanspruch im Gesamtstudiengang verloren) oder
- Sie sich aus anderen Gründen aus dem Bachelor of Education exmatrikulieren.
Dabei ist unerheblich, welche und wie viele Leistungen im Erweiterungsfach bis dahin erbracht wurden. Es wird kein gesonderter Abschluss erworben; es besteht nur die Möglichkeit zum Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen im entsprechenden Fach.