Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 2/2018: Uni intern

Neue Grundordnung: Senat tagt ab WS 2019 in anderer Zusammensetzung

Anpassung nach der Novellierung des Landeshochschulgesetzes im März 2018 notwendig

Der Senat hat am Mitte Juni eine neue Grundordnung für die Universität Tübingen beschlossen. Nach dieser Fassung tagt das Gremium ab 2019 in leicht veränderter Zusammensetzung: Die Zahl der Mitglieder wird von 30 auf 35 erweitert, die Stimmenverteilung ist neu gewichtet. Doktorandinnen und Doktoranden sind künftig durch zwei Sitze erstmals im Senat vertreten. Die Gruppe der Professoren und Professorinnen erhält mit insgesamt 18 Stimmen die gesetzlich vorgesehene Mehrheit. Zudem bekommt sie mehr Gewicht bei der Abwahl eines Rektors/einer Rektorin.

Eine Senatsmitgliedschaft qua Amt ist nach der neuen Ordnung nur noch für den Rektor, den Kanzler und die Gleichstellungsbeauftragte vorgesehen. Prorektoren und Prorektorinnen sowie Dekane und Dekaninnen bleiben beratende Mitglieder, aber haben keine eigenen Stimmrechte mehr. Zudem werden nicht-studentische Mitglieder künftig für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt (vorher: vier Jahre), für Studierende und Doktoranden bleibt es beim einjährigen Wahlrhythmus.

Weitere Neuerungen in der Grundordnung betreffen die Fakultätsräte: Deren Zusammensetzung wird hier nun im Detail definiert. Der Rektor hat zwar weiterhin ein Vorschlagsrecht für die Wahl des Dekans oder der Dekanin, dieses ist aber nicht mehr bindend. Ebenfalls beschlossen wurde, dass die Amtszeit der Prodekane und Prodekaninnen künftig von sechs auf drei Jahre verkürzt wird.

Die Grundordnung regelt Rechte und Pflichten der Universitätsmitglieder sowie die Verfahren in Gremien, zentralen Organen und Fachbereichen. Die baden-württembergischen Hochschulen müssen sie nach der Novellierung des Landeshochschulgesetzes im März 2018 anpassen. Dazu hatten die Universitätsverwaltung und die Fakultäten gemeinsam Vorschläge erarbeitet und diskutiert. Die neue Fassung wurde vom Senat bei einer Enthaltung einstimmig angenommen und muss nun noch vom Wissenschaftsministerium genehmigt werden. Die Regelungen werden ab Oktober 2019 mit der neuen Legislaturperiode umgesetzt, die Neuwahlen des Senats finden im Juli 2019 statt.

Antje Karbe