Personal und Innere Dienste

Datenschutz beim Bewerbungsverfahren

Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO für das Bewerbungsverfahren an der Universität Tübingen

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich gem. Art. 4 Abs. 7 DS-GVO ist die
Eberhard Karls Universität Tübingen
Geschwister-Scholl-Platz
72074 Tübingen
Die Universität Tübingen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtung (§ 8 LHG).
Sie wird durch die Rektorin Prof. Dr. Karla Pollmann gesetzlich vertreten.
rektorinspam prevention@uni-tuebingen.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Unseren Datenschutzbeauftragten (Art. 37 DS-GVO) erreichen Sie unter:
Geschwister-Scholl-Platz
72074 Tübingen
datenschutzspam prevention@uni-tuebingen.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für die Universität Tübingen ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ggf. dem Landeshochschulgesetz und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/ Beschäftigtenverhältnisses ist Artikel 6 Abs. 1 lit. e i.V.m. Abs. 3 DS-GVO i.V.m. § 15 LDSG i.V.m. §§ 83 bis 85 a LBG.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten
Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen der Universität Tübingen, sowie ggf. die Personalvertretungen (Personalrat, Beauftragte für Chancengleichheit, Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung).

5. Speicherdauer
Ihre personenbezogenen Daten/Bewerbungsunterlagen werden unverzüglich nach Abschluss des Einstellungsverfahrens zurückgesandt bzw. vernichtet/gelöscht. Weitere Dokumentationen des Auswahlverfahrens mit Ihren Daten werden sechs Monate nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet. Dies gilt jeweils, soweit nicht eine längere Speicherung zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung werden ggf. Ihr Anschreiben und Ihre weiteren Unterlagen, wie Ihr Lebenslauf, in Ihre Personalakte aufgenommen.
Bisweilen möchten wir Bewerberinnen und Bewerber, für die wir nach Abschluss des Bewerbungsprozesses keine geeignete Stelle gefunden haben, in einen Bewerberpool aufnehmen, um diese für künftige Stellen in Betracht ziehen zu können. In diesem Fall werden wir Sie hierüber informieren und um Ihr Einverständnis bitten.

6. Betroffenenrechte
Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung, Vervollständigung (Art. 16 DS-GVO) und/ oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS- GVO) zu.
Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, zu.

7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/der Stelle zur Folge haben. Für die Universität Tübingen ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ggf. dem Landeshochschulgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.