Institut für Politikwissenschaft

Fragen von Interessenten

a. Kann ich auch zum Sommersemester mit dem Studium beginnen?
Nein, das ist nur zum Wintersemester möglich!

b. Bis wann muss ich mich bewerben?
Bei den Bachelor-Studiengängen jeweils bis zum 15. Juli, bei einigen Masterstudiengängen früher. Es ist dies eine Ausschlussfrist, d.h. (1) die Unterlagen müssen zu diesem Zeitpunkt bei der Zentralen Verwaltung der Universität Tübingen (nicht im Institut für Politikwissenschaft) eingegangen sein, und (2) nach dem 15. Juli läuft nichts mehr!

c. Wie hoch ist der NC?
Es gab früher je nach Bewerberlage einen lokalen Numerus Clausus, weil die Zahl der Studienplätze begrenzt war und die Zahl der Bewerber/innen schwankte. Jetzt wird ein neues Verfahren eingeführt, die Beschränkung bleibt aber weiterhin bestehen.

d. Wie sind meine Chancen einzuschätzen, zum Studium zugelassen zu werden?
Man kann da so gut wie gar nichts sagen. Schon früher waren die Studienplätze in den politikwissenschaftlichen Studiengängen begrenzt und daher bestand ein lokaler Numerus Clausus, der aber je nach Bewerberlage schwankte.
Es hat sich aber herausgestellt, dass der Eignungstest und die Abiturnote stark zusammenhängen und in der Regel eine Abiturnote höher als 2 vonnöten ist, um ein Studium hier aufzunehmen!

e. Nach welchen Kriterien werden die Bewerber/innen ausgesucht?
Ab WS 2003/2004 werden für den BA Politikwissenschaft und für den BEd 90 % der Studienplätze lokal nach einer Rangliste vergeben, die nach gewichteten Kriterien erstellt wird:

Bitte denken Sie unbedingt daran, einen Personalausweis mitzubringen!

f. Kann ich, wenn ich nicht zum Studium der Politikwissenschaft zugelassen wurde, etwas anderes studieren und später quer einsteigen?
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Sie quer einsteigen können, da der so genannte Quereinstieg oder das Einwechseln ab dem 15. April 2003 nur dann möglich ist,

Wenn Sie Studienortwechsler (gleiches Fach und gleicher Abschluss) oder Wechsler der Studienfachkombination sind, werden Sie hierbei in erster Linie berücksichtigt. Die Chancen hierfür lassen sich schlecht berechnen, sie sind aber nicht gut. - Dagegen ist es höchst unwahrscheinlich, dass Sie quer einsteigen können, wenn Sie noch keinen Studienplatz im Fach selbst inne hatten!
Auch für den Quereinstieg gilt die Bewerbungsfrist vom 15. Juli (Ausschlussfrist).
Wenn Sie bessere Chancen sehen, sich als Studienanfänger denn als Quereinsteiger zu bewerben, können Sie einen Haupt- und einen Hilfseintrag stellen, um beide Möglichkeiten abzudecken.

g. Wo bekomme ich die Bewerbungsunterlagen?
Beim Studentensekretariat der Universität Tübingen, entweder auf der Homepage des Studentensekretariates oder per E-Mail studentensekretariat (at) verwaltung.uni-tuebingen.de.

h. Wie läuft die Bewerbung genau ab?
Füllen Sie die Bewerbungsunterlagen aus und schicken Sie sie an die Einschreibungsstelle der Zentralen Verwaltung. Aber fordern Sie diese erst ab Ende Mai an.
Zudem gibt es einen schriftlichen "Test", dessen Ort und Termin auf der Institutshomepage bekannt gegeben wird, sobald die Daten feststehen (ca. Mitte Mai).

j. Ich habe bislang an einer anderen Universität das Fach Politische Wissenschaft belegt und möchte mich in Tübingen (nicht als Ortswechsler) neu bewerben. Empfiehlt es sich als Studienanfänger/in, erworbene Scheine (bzw. Kopien) der Bewerbung beizufügen?
Nein. Sie können se später anrechnen lassen, falls Sie den Studienplatz bekommen haben.

k. Kann man sich evtl. für zwei verschiedene Studiengänge bewerben, falls man nicht in den B.A.-Studiengang kommt?
Ja, Sie können einen Hauptantrag für den BA-Studiengang und einen Hilfsantrag für den BEd stellen. Die Chancen fuer einen Erfolg beim Hilfsantrag sind aber voraussichtlich sehr gering.

l. Gibt es für den schriftlichen Test einen Nachtermin, falls man verhindert sein sollte?
Ja, es gibt einen einmaligen Nachtermin für solche Fälle, in denen eine Nichtteilnahme nicht selbst verschuldet ist.
Das Studentensekretariat entscheidet darüber, ob Ihre Gründe als solche anerkannt werden.

m. Kann ich durch Wartezeit meine Chancen erhöhen, in einen Studiengang zu gelangen?
Bei der Vergabe von 90 % der Plätze spielt die Wartezeit keine Rolle mehr. 10 % werden nach Wartezeit vergeben. Über die Chancen, auf diesem Wege ein Studium an unserem Institut zu beginnen, lässt sich schwer eine Aussage machen!

n. Kann ich meine Chancen als Einwechsler/Quereinsteiger erhöhen, indem ich viele Scheine mache und so erhöhte Motivation zeige, Politikwissenschaft zu studieren?
Ab dem Wintersemester 2003/2004 gilt, dass Sie an unserem Institut lediglich einen Schein erwerben können, um die Anwartschaft auf einen Quereinstieg zu erlangen, wo Sie aber wie gesagt sehr geringe Chancen haben. Darüber hinaus werden keine Seminarplätze an Sie vergeben, bevor Sie nicht einen regulären Studienplatz erlangt haben!

o. Wie ist die Zulassung für die Studiengänge Bachelor Politikwissenschaft / BEd als Nebenfach geregelt? Muss ich da auch zum Test erscheinen?
Für das Nebenfach gilt das gleiche Verfahren, d.h. für das Nebenfach ein Test notwendig ist. Der Test zählt 44%, ausgewählte Fachnoten 33% und die Abi-Note 22% zur Feststellung Ihres Rangplatzes für die Zulassung.

p. Was ist der Inhalt des Tests und wie kann ich mich auf ihn vorbereiten?
Der Test wird eines nicht beinhalten: Ein Abfragen von Wissen wie beim Abitur. Es wird eher darum gehen, anhand einer oder mehrerer Fragen oder eines Textes ein Thema zu erörtern.
Auf den Test kann man sich nicht vorbereiten.

s. Ist im BA-Studium für das Nebenfach ein gesonderter Antrag notwendig?
Nein, man gibt den Nebenfach-Wunsch sofort an. Ausnahmen sind zulassungsbeschränkte Nebenfächer, orientieren Sie sich hier bitte anhand der Studiengangtabelle des Akademischen Beratungszentrums.
Ebenso ist es umgekehrt, wenn Sie einen BA-Studiengang mit einem anderen Hauptfach und Politikwissenschaft als Nebenfach studieren wollen: Hier ist Politikwissenschaft zulassungsbeschränkt, erfordert den obligatorischen Auswahltest und eine gesonderte Bewerbung.

t. Muss ich mich schon für ein Nebenfach auf dem Bogen entscheiden? Oder gibt es ein anderes Verfahren?
JA, bitte das NF eintragen.

u. Gibt es eigentlich noch das Losverfahren?
Nur wenn noch Plätze zur Besetzung frei sind. Dies wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit für keinen Studiengang des Instituts der Fall sein.

v. Braucht man eine gesonderte Bescheinigung der Fächer, wenn man Öffentliches Recht als Nebenfach im BA studieren will?
Nein, dies ist im Falle des BA nicht notwendig!

w. Was muss ich bei der Bewerbung für den Masterstudiengang beachten?
Um sich für diesen Studiengang zu bewerben, nützen Sie bitte den Antrag und den Erhebungsbogen (PDF-Dateien) oder das das beim Studentensekretariat erhältliche Formular "Antrag auf Zulassung zum Studium für StudienanfängerInnen" und tragen auf der ersten Seite unten links den gewünschten Studiengang ein und vermerken unten rechts - möglichst mit Rotstift - MASTER.
Außerdem müssen Sie das Zeugnis Ihres BA-Abschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses im Fach Politikwissenschaft oder einem vergleichbaren sozialwissenschaftlichen Studiengang als Kopie beilegen. Es sollte im Detail ersichtlich sein, welche Lehrveranstaltungen Sie mit welcher Note abgeschlossen haben.
Weitere Unterlagen über die vom Studentensekretariat hinaus geforderten sind nicht notwendig. Ein Auswahlgespräch oder ein Test findet nicht statt.
Beachten Sie bitte die um einen Monat nach vorn vorgezogene Bewerbungsfrist! Diese endet am 15. Juni (Ausschlussfrist).

Diejenigen, die für den Masterstudiengang "Friedensforschung und Internationale Politik" angenommen werden, sollten beachten, dass die einführende Veranstaltung "Friedens- und Konfliktforschung" bereits in der Woche vor dem eigentlichen Semesterbeginn durchgeführt wird.

x. Wenn ich letztes Jahr bereits einmal am Test teilgenommen habe, kann ich dann auf die diesjährige Teilnahme verzichten und die Note vom letzten Jahr angerechnet werden? Oder kann ich auch dieses Jahr teilnehmen und die bessere Bewertung anrechnen lassen?
Zweimal nein, es handelt sich jedes Jahr um einen neuen Wettbewerb um die Studienplätze am Institut. Nur die aktuelle Bewertung zählt und ohne Teilnahme am Test bekommen Sie automatisch die schlechteste Bewertung.

y. Wo finde ich den so genannten "Erhebungsbogen für das Auswahlverfahren"?
Auf den Seiten des Studentensekretariats zum Herunterladen.