Institut für Politikwissenschaft

Fragen zum Bachelor-Studiengang

Haben Sie Fragen zur Zulassung? Bitte sehen Sie unter "Fragen von Interessenten" d) und e) nach!

a. Welche Leistungen müssen innerhalb des BA-Studiums erbracht werden?
Es gibt eine tabellarische Übersicht des Studienprogrammes, ausführlicher ist freilich der Studienplan des BA-Studienganges.

b. Im Studiengang ist ein Auslandssemester nicht vorbestimmt. Gibt es dennoch einen sinvollen Zeitpunkt für dieses ohne wichtige Vorlesungen zu verpassen?
Ja, das 3. oder/und 4. Fachsemester. Hier kommen vor allem die ERASMUS-Austauschbeziehungen in Frage.

c. Inwieweit ist es möglich eine Fremdsprache nebenbei zu studieren? Es ist in der Studienordnung nicht vorgeschrieben, aber ja sehr sinnvoll.
Als Nebenfach ist dies möglich.

d. Welche Nebenfächer können eigentlich gewählt werden?
Das ist in der Studienordnung geregelt: Zugelassen sind alle Fächer aus dem Spektrum der Fakultäten der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie die Psychologie. Beachten Sie aber die lokalen Zulassungsbeschränkungen einiger Fächer!

e. Muss man sich für das Nebenfach extra bewerben? Kann man mich ablehnen, wenn es zulassungsbeschränkt ist?
Bitte orientieren Sie sich anhand der Studiengangtabelle des Akademischen Beratungszentrums, ob ein BA-Nebenfach zulassungsbeschränkt ist oder nicht.

f. Hat man nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums mit dem Bachelor of Arts uneingeschränkte Wahlfreiheit, an welcher Hochschule man danach evtl. das Masterstudium beginnt, falls einem die Masterstudiengänge in Tübingen nicht zusagen?
Ja.

g. Gibt es für bestimmte Veranstaltungen Verteilungsregelungen?
Ja. Jene Seminare, welche in der Vorlesungsübersicht mehrfach parallel oder innerhalb eines Seminartyps (z.B. Analyse ausländischer politischer Systeme) Nähere Auskunft gibt Ihnen eine besondere Seite ("Belegungsmanagement") unserer Homepage.

h. Muß ich das Seminar "Einführung in die Politikwissenschaft" belegen?
Dieses Seminar ist für jene konzipiert, die noch nirgendwo an einer Hochschule waren. Neben Vertiefungen der gleichnamigen Vorlesung ist das Ziel vor allem, ins Studieren einzuführen. Wenn Sie also bereits Erfahrungen im Studium haben, benötigen Sie das Seminar nicht.

i. Wie geht das mit der "Orientierungsprüfung" vonstatten? Muss ich dazu auf das Prüfungsamt?

Die Orientierungsprüfung, bestehend aus dem Nachweis von 30LP im Hauptfach Politikwissenschaft und dem Orientierungsgespräch, ist nach wie vor Bestandteil der Prüfungsordnung und daher auch nachzuweisen. (Im Nebenfach Politikwissenschaft gibt es keine Orientierungsprüfung).
Die Bescheinigung über das Orientierungsgespräch ist bei Herrn Plieninger vorzulegen, der vermerkt das in Campus und dann erst kreiert das System den Eintrag zur Orientierungsprüfung

j. Eine Veranstaltung ist sowohl in Politikwissenschaft als auch in meinem anderen Studienfach Pflicht. Kann ich es mir bei beiden anrechnen lassen?
Nein. Sie müssen wählen, in welchem Fach das angerechnet werden soll (sprechen Sie mit der jeweiligen Prüfungsverwaltung, ob es auch richtig zugeordnet ist!), im anderen Fach müssen Sie zum Ausgleich eine andere Veranstaltung belegen.

k. Muss ich mich zu den Prüfungen anmelden?

Nein, die Lehrenden geben Listen an Herrn Plieninger, der dies zur Zeit noch verwaltet. Dieser trägt die Leistungen in die Prüfungsdatenbank ein.