Uni-Tübingen

Kommission „Konfliktmediation an der Universität Tübingen“

Ein Beitrag zur Hochschulsicherheit

„Konfliktmediation an der Universität Tübingen“

Ziele und Aufgaben

Das Rektorat der Universität Tübingen hat am 29. Mai 2012 eine beratende Kommission „Konfliktmediation an der Universität Tübingen“ eingerichtet. Die Kommission wurde dem Kanzler zugeordnet.

Die Arbeit in der Kommission soll einen Beitrag für eine sichere und gewaltfreie Universität Tübingen leisten und damit eine Grundlage für gutes Lehren, Lernen und Forschen schaffen.

Sie soll Konflikten vorbeugen und bei bestehenden Konflikten deeskalierend wirken.

Die Kommission kann sich in allgemeiner Absprache mit dem Kanzler mit jeder relevanten Form von Gewalt oder Gewaltandrohung (schriftlich, mündlich, telefonisch, elektronisch), mit dem Mitbringen oder Zeigen von Waffen, mit extremem Ausdruck von Gewaltfantasien, mit sexuellen Übergriffen, mit) und mit Stalking befassen. Die Zuständigkeiten anderer Kommissionen, Stellen und Stäbe der Universität bleiben unberührt.

Die Kommission wird in der Universität bekannt gemacht. Studierende und Mitarbeiter/innen der Universität sollen für die Gewaltprävention sensibilisiert werden. Im Rahmen des Qualitätsmanagements kann die Aufgabe der Gewaltprävention fortgeschrieben werden.

Die Kommission „Konfliktmediation an der Universität Tübingen“

Die Kommission „Konfliktmediation an der Universität Tübingen“

Zusammensetzung

Der Kommission gehören als Mitglieder an:

Vier Personen aus der Zentralen Verwaltung der Universität

Vier weitere Personen mit der Fähigkeit zu

Arbeitsweise

Die Kommission sollte eingeschaltet werden, wenn

Die Mitglieder der Kommission arbeiten eigenverantwortlich und frei. Sie achten berufliche Schweigepflichten anderer und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Beteiligten. Die Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften wird gewährleistet. Die Kommission dokumentiert ihre Arbeit in geeigneter Weise. Die Tätigkeit der Kommission soll evaluiert werden.

Die Kommission „Konfliktmediation an der Universität Tübingen“

Die Kommission „Konfliktmediation an der Universität Tübingen“

Zusammenarbeit

Die Kommission informiert den Kanzler über wesentliche Ereignisse und Entscheidungen. Der Kanzler kann an Sitzungen der Kommission teilnehmen und bei Bedarf Fälle zur Befassung an die Kommission geben.

Die Kommission arbeitet mit universitären und externen Stellen vertrauensvoll zusammen, insbesondere mit dem Personalrat und der Psycho-Sozialen Beratungsstelle für Universitätsangehörige.

Die Kommission kann sich mit externen Stellen beraten, insbesondere mit der Psychotherapeutischen Beratungsstelle für Studierende und dem Polizeipräsidium Reutlingen.

Vorbilder und Kooperationspartner ist das Bedrohungs-ManagementTeam der Tech-nischen Universität Darmstadt und der Stab Sicherheit-Gesundheit-Umwelt (SGU) der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (Motto: „Respekt - der Boden für Spitzenleistungen).