Institut für Politikwissenschaft

Studienplan

Bitte beachten Sie:

Der Studienplan bezeichnet die Lehrveranstaltungen, die für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlich sind und empfiehlt die Reihenfolge, in der sie absolviert werden sollen.

Soweit in Prüfungsordnungen Voraussetzungen und Leistungen gefordert werden, sind diese vollständig in den Studienplan eingebaut und gelten als rechtsverbindlich; wer also die Pflicht- bzw. Wahlpflichtscheine gemäß Studienplan erwirbt, besitzt die für die Zulassung zu den Prüfungen notwendigen Scheine.

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Für Studierende, die ihr Studium nach dem 30.9.2000 (Wintersemester 2000/2001) aufgenommen haben, ist ein insgesamt halbjähriges Praxissemester nachzuweisen. Dies kann nach Abschluss des dritten Semesters aufgenommen werden. Nähere Informationen gibt ein Merkblatt, das im IfP aushängt, sowie folgende Internet-homepages <www.praxissemester.kultus.bwl.de> und >www.semgym.uni-tuebingen.de<.

  1. Studiengang: Lehramt an Gymnasien

    1. Das Studium der Politikwissenschaft in den Lehramtstudiengängen bereitet auf den Beruf des Lehrers im Fach Gemeinschaftskunde auf der Sekundarstufe I und II vor.
    2. Politikwissenschaft kann als 1. Hauptfach oder als 2. Hauptfach studiert werden. Die Prüfungsordnung sieht unter bestimmten Bedingungen außerdem die Möglichkeit einer Erweiterungsprüfung mit den Anforderungen eines Haupt? oder Beifachs vor.
    3. Die zulässigen (und z.T. gebotenen) Fächerverbindungen ergeben sich aus den einschlägigen Vorschriften der Prüfungsordnung über die wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 13. März 2001.
  2. Geltende Prüfungsordnung

    Dieser Studienplan gilt für alle Studierenden des Lehramts an Gymnasien im Fach Politikwissenschaft, die ihr Studium nach dem 31. März 2001 aufgenommen haben.

    Gültig für alle Studenten ist die

  3. Studienzeit

    Das Angebot an Lehrveranstaltungen im Fach Politikwissenschaft wird in der Weise geplant, dass die notwendigen Prüfungsvoraussetzungen innerhalb von 9 Semestern erworben werden können. Im 10. Semester muss spätestens die Prüfung in einem Fach abgelegt werden, da ansonsten eine Prüfungsverschärfung in der Weise folgt, dass beide Fächer an einem Prüfungstermin geprüft werden. (Ausnahmen: s.u.)

  4. Gliederung des Studiums

    1. Das Studium der Politikwissenschaft ist in ein Grundstudium und in ein Hauptstudium untergliedert. Das Grundstudium soll den Studierenden in das Fach einführen, im Hauptstudium sollen die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten erweitert und vertieft werden.
    2. Das Grundstudium umfaßt vier (4) Semester, das Hauptstudium ebenfalls vier (4) Semester beim Studium der Politikwissenschaft als 1. oder 2. Hauptfach.
    3. Das Grundstudium wird nach dem 4. Fachsemester mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen, deren Bestehen Voraussetzung für die Zulassung zu den Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums ist. Bei einer Erweiterungsprüfung muss keine Zwischenprüfung vorgelegt werden.
    4. Nach dem zweiten Semester ist eine Orientierungsprüfung abzulegen, d.h. aus jedem Fach ist ein Leistungsnachweis beim Prüfungsamt der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät vorzulegen.
    5. Das Hauptstudium wird mit der wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien abgeschlossen. Näheres regelt die "Verordnung des Kultusministeriums über die wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien" vom 13.03.2001. Siehe dazu auch die "Informationen zu Prüfungsablauf und -anforderungen".
  5. Lehrveranstaltungen

    1. Nach dem Grad der Verbindlichkeit werden folgende Veranstaltungstypen im Studienplan unterschieden:
      Pflichtveranstaltungen (P): Eine Lehrveranstaltung, deren Besuch für jeden Studierenden des jeweiligen Studienganges zwingend vorgeschrieben ist.

      Wahlpflichtveranstaltung (WP): Eine Lehrveranstaltung, die der Studierende aus mehreren alternativ angebotenen Lehrveranstaltungen auswählen muß.

      Ergänzungsveranstaltungen (E): Eine Lehrveranstaltung, die weder Pflicht- noch Wahlpflichtveranstaltung ist, deren Besuch aber zu einem ordnungsgemäßen Studium gehört und deshalb empfohlen wird. Auch für Ergänzungsveranstaltungen kann eine alternative Auswahlmöglichkeit bestehen.
    2. Unter didaktisch-systematischen Gesichtspunkten werden folgende Veranstaltungsarten unterschieden:

      Vorlesung: Sie soll Grundorientierung, systematischen Überblick und Kenntnis des Forschungsstandes vermitteln.

      Seminar im Grundstudium (Proseminar): Es dient der Einführung in bestimmte Arbeitsbereiche, Methoden und Theorien der Politikwissenschaft, der Einarbeitung in die Fachterminologie, der Einübung in selbständiges wissenschaftliches Arbeiten, der kritischen Verarbeitung der Fachliteratur und der Anfertigung einer schriftlichen Ausarbeitung (Referat).

      Seminar im Hauptstudium (Hauptseminar): Es dient der Vertiefung der Kenntnisse und der Auseinandersetzung mit den Forschungsergebnissen in den verschiedenen Arbeitsgebieten der Politikwissenschaft.
    3. Das Selbststudium ist ein unverzichtbarer Teil des Gesamtstudiums. Dieses verlangt vom Studierenden ein hohes Maß an Eigeninitiative zur Erweiterung des Kenntnisstandes und zur Vertiefung des in den Lehrveranstaltungen Gebotenen.

  6. Zwischenprüfung

    1. Zuständig für die Zwischenprüfung ist das Dekanat der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, wo bei Vorlage des Studienbuches und der erforderlichen Scheine das Zwischenprüfungszeugnis ausgestellt wird.
    2. Es gelten die Zwischenprüfungsbestimmungen der Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang Politikwissenschaft der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften vom 18. April 1996.
    3. Anforderungen für das Hauptfach "Politikwissenschaft"
      Besuch eines Proseminars mit Erwerb eines Leistungsnachweises in den Bereichen:
      1. Politische Systeme (BRD oder ausländisches politisches System oder Sachproblem im internationalen Vergleich)
      2. Internationale Politik
      3. Politische Theorie
      Besuch einer Lehrveranstaltung (Proseminar oder Vorlesung) mit Erwerb eines Leistungsnachweises im Bereich
      1. Politische Wirtschaftslehre
      Die Zwischenprüfung im Fach Politikwissenschaft gilt als bestanden bei erfolgreicher Absolvierung der genannten Pflichtveranstaltungen (Proseminare) des Grundstudiums. Die Teilnahme an den Proseminaren gilt dann als erfolgreich, wenn sie jeweils mit dem Erwerb eines mit mindestens der Note "ausreichend" (4,0) benoteten Seminarscheins verbunden ist. Voraussetzung für die Vergabe von Scheinen ist in der Regel die Anfertigung einer Hausarbeit im Umfang von ca. 10 Seiten, bzw. die Mitarbeit bei der Anfertigung eines Gruppenreferats, wobei die individuelle Leistung deutlich abgrenzbar und bewertbar sein und mindestens den Umfang eines Einzelreferats haben muß. In Ausnahmefällen können auch andere selbständig bewertbare Leistungen verlangt werden, wenn dies spätestens zu Semesterbeginn angekündigt worden ist.
  7. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung

    1. Erfolgreiche Teilnahme an je einem Hauptseminar im Bereich
    2. Abgabe der Zulassungsarbeit bis zur mündlichen Prüfung des Faches, in dem die Arbeit geschrieben wird.
    3. Erwerb eines Leistungsnachweises in Fachdidaktik
    4. Erwerb von 4 Nachweisen in Pädagogischen Studien
    5. Erwerb von zwei Leistungsnachweisen zum Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudium
    6. Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung (Nachweis über Belegbögen) in den Fächern Soziologie, Öffentliches Recht, Neuere Geschichte/Zeitgeschichte
    7. Nachweis über das Praxissemester (vgl. Punkt 10)

    Hinweis:Alle Pflichtveranstaltungen von Zwischenprüfungsordnung und Prüfungsordnung für Politikwissenschaft im Hauptfach sind im Studienplan (siehe Ziffer II) enthalten!

  8. Anforderungen in der Prüfung

    Vertrautheit mit den Methoden und Hilfsmitteln der Politikwissenschaft. Fähigkeit, prinzipielle und aktuelle Probleme der Politik wissenschaftlich zu analysieren und kritisch zu beurteilen, wobei v.a. die deutschen Verhältnisse und ihre internationalen Bezüge zu berücksichtigen sind.

    Insbesondere sind vertiefte Kenntnisse in folgenden Gebieten nachzuweisen:

    Grundkenntnisse (Prüfungsgebiet V: Affine Fächer) werden erwartet in:

  9. Durchführung der Prüfung

    1. Schriftliche Prüfung
      Eine vierstündige Klausur. Der Bewerber wählt eine von mindestens drei Aufgaben, von denen jeweils mindestens eine den unter Ziffer 8 genannten Prüfungsgebieten I-III entnommen ist. Gegenstand und näherer Umkreis der wissenschaftlichen Arbeit bleiben außer Betracht.
    2. Mündliche Prüfung
      Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die unter Ziffer 8 genannten Prüfungsgebiete I-V. In der Regel geht sie von einem der Prüfungsgebiete aus; sie beschränkt sich jedoch nicht auf die Schwerpunkte. Gegenstand und näherer Umkreis der wissenschaftlichen Arbeit und der in der schriftlichen Prüfung gewählten Aufgabe bleiben außer Betracht.
  10. Schulpraxissemester

  11. Studienberatung

    Grundstudium bis zur Zwischenprüfung: verschiedene Personen, siehe "Fachstudienberatung"

    Hauptstudium und Examen, Auslandsstudium, Bescheinigungen oder Anrechnung von Studienleistungen: Dr. Thomas Nielebock, Melanchthonstr. 36, Zi. 107

    Praxissemester/Schulpraktika: Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Tübingen (Gymnasium) (früher: Staatliches Seminar für Schulpädagogik), Mathildenstr. 32, 72072 Tübingen, Tel. 919100; www.semgym.uni-tuebingen.de

    Examen: Alle Prüfungsberechtigten

    Sprechstunden bzw. Feriensprechstunden: via Campus (Tel. 07071 - 297 54 43)

II. STUDIENPLAN:

Achtung: das Grundstudium ist für Haupt- und Neben-/Beifach gleich!

Empfehlungen für die Organisation und den Ablauf des Studiums

P = Pflichtseminar
WP = Wahlpflicht
E = Empfehlung

1. Grundstudium (Haupt- und Beifach)

Semester Seminare
(gleiches Programm für Haupt- und Beifach)
Vorlesungen
(E)
(keine strenge Zuordnung zu Semestern)
Sonstiges (keine strenge Zuordnung zu Semestern
1 Einführung in das Studim der Politikwissenschaft 3 st. (E, nur wenn Plätze im Seminar noch frei) mit Tutorium 2 st. (E)

Politische Systeme: Aspekte des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland 2 st. (WP)
Einführung in die Politikwissenschaft 2st. (immer im Wintersemester)

Einführung in die Methoden empirischer Sozialforschung 2 st.

Soziale Strukturen der BRD im internationalen Vergleich 2 st.

Das politische System der BRD 2 st.

Einführung in die Internationalen Beziehungen 2 st.(immer im Wintersemester)

Theorie der Politik 2 st.

Politische Wirtschaftslehre 2st. (P; Leistungsnachweis kann auch in dem Seminar erbracht werden)

Analyse politischer Systeme 2 st.

Einführung in die Statistik mit Übung 3 st.

Einführung in die Wissenschaftstheorie 2 st.
Soziologie (V oder Seminar)

Öffentliches Recht

Neuere Geschichte/Zeitgeschichte(V oder Sem.)

Pädagogik/Schulpädagogik (V oder Sem.)

Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium

Pädagogische Psychologie (V oder Sem.)

Pädagogische Studien (Seminar)
2 Politische Systeme (Ausländische politische Systeme) 2 st. (WP) (sofern nicht schon gewählt (BRD))

Politische Theorie 2 st. (P)

Politische Wirtschaftslehre 2st. (P; Leistungsnachweis kann auch in der Vorlesung erbracht werden)
3  
4

Politische Theorie 2 st. (P)(sofern nicht schon gewählt)

Internationale Politik: Einführung in die Internationalen Beziehungen 2st. (P)

Politische Wirtschaftslehre 2 st. (P; Leistungsnachweis kann auch in der Vorlesung erbracht werden)(sofern nicht schon gewählt)

1-4 Fachdidaktik    

 

2. Hauptstudium (Hauptfach)

Semester Seminare Vorlesungen
(E)
Sonstiges
(keine strenge Zuordnung zu Semestern)
5-8 Politische Systeme 2 st. (P)

Internationale Politik 2st. (P)

Politische Theorie 2st. (P)

Politische Wirtschaftslehre 2st. (P)

Forschungsseminar 2 st. (E)
Drei Vorlesungen nach Wahl aus den Gebieten:

- Theorie der Politik

- Analyse politischer Systeme

- Internationale Politik- Politische Wirtschaftslehre

je 2 st.
Praxissemester

Betriebs- oder Sozialpraktikum (4 Wochen)

Pädagogische Studien (Seminar)

Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium

Zulassungsarbeit
9 Prüfung im 1. Fach
(Freischuss und Verbesserungsprüfung möglich)
10 Prüfung im 1. Fach
(sonst werden beide Fächer zum gleichen Zeitpunkt geprüft)

 

3. Hauptstudium (Beifach)

Semester Seminare Vorlesungen
(E)
Sonstiges
5-8 Politische Systeme
oder
Internationale Politik 2 st. (P)

Politische Theorie
oder
Politische Wirtschaftslehre 2 st. (P)
[siehe Hauptfach] [siehe Hauptfach]
9ff. Prüfung