Uni-Tübingen

Kinderbetreuungsplätze für Kinder von Beschäftigten und Mitgliedern der Uni Tübingen

KiKo-Plätze

Die Universität Tübingen verfügt in den städtischen Kinderhäusern Mauerstraße, Feuerhägle und Ahornweg über insgesamt 17 Belegplätze - sogenannte KiKo-Plätze - für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren.

Sie stehen zur Verfügung für Kinder von Beschäftigten der Universität Tübingen (außer Universitätsklinikum und Medizinische Fakultät). Auch andere Angehörige der Universität Tübingen können einen KiKo-Platz erhalten, wenn sie über z.B. ein Stipendium an der Universität Tübingen angebunden sind.

Die Plätze werden bevorzug vergeben an Kinder mit Wohnsitz außerhalb von Tübingen und den Tübinger Teilorten oder an neu Zugezogene. Eltern, die in Tübingen wohnen und sich am regulären städtischen Auswahlverfahren beteiligen können, werden gebeten von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die Betreuungszeiten eines KiKo-Platzes können von den Eltern im Rahmen von wöchentlich 30-45 Stunden festgelegt werden. Die Öffnungszeiten der KiKo-Einrichtungen sind wie folgt:

Kinderhaus Mauerstrasse; von 7:30 - 14:30 Uhr

Kinderhaus Ahornweg; von 7:30 - 15:30 Uhr

Kinderhaus Feuerhägle, 2 Tage von 7:30-13:15 Uhr und 3 Tage von 7:30 - 15:30 Uhr

Der Elternbeitrag bemisst sich nach dem Betreuungsumfang und ist an die Gebührensätze der aktuellen Gebührenordnung für Kindertageseinrichtungen der Universitätsstadt Tübingen angelehnt plus derzeit 80 € Essensgeld monatlich.

Aufnahmeanträge können jederzeit gestellt werden. Wenn Sie Interesse an einem KiKo-Platz haben, schicken Sie bitte einen

Aufnahmeantrag für KiKo-Plätze

an das Familienbüro der Universität Tübingen:
familienbuerospam prevention@uni-tuebingen.de

 

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Melanie Stelly, familienbuerospam prevention@uni-tuebingen.de, Tel.: (07071) 29 - 77830

 

Casa jUNIor

Für Kinder von Beschäftigten und Stipendiat*innen/Gäste der Universität Tübingen (außer Universitätsklinikum und Medizinische Fakultät) mit Wohnsitz in Tübingen gibt es 15 Ganztagsplätze für Kinder im Alter von einem halben bis drei Jahren in der Kita Casa Junior des Trägers Casa KiTaNa gGmbH.

Die Casa Junior ist montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet und im Jahr 25 Schließtage. Es gilt die Gebührenordnung der Stadt Tübingen.

Bitte senden Sie das folgende Anmeldeformular an das Familienbüro:

Bitte melden Sie sich zusätzlich in jedem Fall über das Online-Formular der Zentralen Anmeldestelle Kinderbetreuung der Stadt Tübingen an, indem Sie die Kita Casa Junior als eine der drei Optionen angeben.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Melanie Stelly, familienbuerospam prevention@uni-tuebingen.de, Tel.: (07071) 29 - 77830

Kinderbetreuungsplätze außerhalb der Universität

Kinderbetreuung ist in Baden-Württemberg Aufgabe der Kommunen. Daher nehmen kommunale Kinderbetreuungseinrichtungen, aber auch solche in freier Trägerschaft, in aller Regel nur Kinder auf, die ihren Wohnsitz in der jeweiligen Kommune haben. Informieren Sie sich daher über das Kinderbetreuungsangebot Ihrer Heimatgemeinde.

 

Hinweis für in der Stadt Tübingen wohnhafte Mitglieder der Universität Tübingen:

Informationen zum Kinderbetreuungsangebot in Tübingen finden Sie auf der Homepage der Stadt Tübingen zum Thema Kindertagesbetreuung.

Für Menschen, die kein Deutsch sprechen, gibt es eine englischsprachige Ausfüllhilfe für das städtische Antragsformular: How to complete the ZAK-form

 

Kindertagespflege:

Als Alternative zur Betreuung in einer Kindertagesstätte gibt es für Kinder unter drei Jahren die Kindertagespflege. In der Regel handelt es sich hierbei um eine Betreuung durch eine Tagesmutter in deren Haushalt.

Zuständig für die Kindertagespflege sind die Landkreise. Erkundigen Sie sich also bei dem für Sie zuständigen Landratsamt, wie die Kindertagespflege in dem Landkreis, in dem Sie wohnen, organisisiert ist. 

Im Landkreis Tübingen ist für die Kindertagespflege der Eltern- und Tageselternverein Tübingen e.V. zuständig: www.tageselternverein.de