Deutsches Seminar

Fördermöglichkeiten

BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bietet Studierenden finanzielle Unterstützung für die Regelstudienzeit eines Erststudiums oder eines aufbauenden Masterstudiums. Die Förderung wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, dementsprechend muss jährlich ein Folgeantrag gestellt werden. Die Höhe der finanziellen Unterstützung bemisst sich nach verschiedenen Faktoren. Eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Förderung etwa wird nur in Ausnahmefällen bewilligt. Die BAföG-Zahlungen setzen sich zu gleichen Anteilen aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem zinslosen staatlichen Darlehen zusammen.

Zuständig für Anträge auf Studienförderung nach dem BAföG ist für Studierende am Deutschen Seminar das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Tübingen-Hohenheim. Antragsformulare und weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Studentenwerks.

Für die Studienberatung in BAföG-Angelegenheiten am Deutschen Seminar ist PD Dr. Christoph Kleinschmidt zuständig.

Bei Bedarf Vertretung durch Dr. Maria Averintseva-Klisch.

Magenau-Wacker-Förderprogramm

Die Dr. Doris Magenau-Stiftung und die Dr. Helga Wacker-Stiftung unterstützen Forschung, Lehre und Studium in den Neuphilologien der Eberhard Karls Universität Tübingen.

Studienstipendien

Mit den Studienstipendien fördern die Stiftungen junge Menschen, die am Deutschen, Englischen und Romanischen Seminar der Universität Tübingen mit überdurchschnittlicher Leistung und mit Begeisterung Sprachen und Literatur studieren – um sie zu verstehen und in der Gesellschaft zu vermitteln.

Stipendiat/innen erhalten monatlich 100,- Euro während ihres Studiums. Die maximale Förderdauer beträgt zwei Jahre.
Aktueller Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2024.
Details zur Ausschreibung finden Sie hier.
Den Flyer finden Sie hier.
Der Empfang von BAföG ist keine Voraussetzung mehr für den Erhalt eines Stipendiums, findet jedoch zusätzliche Berücksichtigung bei der Vergabe.

Magenau-Wacker-Preis der Neuphilologie

Der Stiftungspreis für eine herausragende Bachelorarbeit aus dem Deutschen, Englischen, Romanischen oder Slavischen Seminar wird jährlich ausgelobt. Er würdigt die fachliche Exzellenz einer B.A.- oder B.Ed.-Arbeit aus den Neuphilologien und dient der persönlichen Motivation der Preisträger/innen. Die Verleihung des Preises in Höhe von 500,- Euro erfolgt auf der Examensfeier im Oktober.

Aktueller Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2024.
Details zur Ausschreibung finden Sie hier.

Kontakt
Dr. Susanne Gramatzki
Romanisches Seminar
Eberhard Karls Universität Tübingen
Wilhelmstr. 50
72074 Tübingen
Tel.: ++49-(0)7071-29-75754

Zum Tod von Dr. Doris Magenau

Nachruf der Philosophischen Fakultät