Student Affairs

Alma - Das Campus Management System (CMS)

Im ALMA-Portal finden Sie das Vorlesungsverzeichnis und können idR Ihre Studien- und Prüfungsleistungen einsehen.

Informationen zur Prüfungsanmeldung

Prüfungsan- und -abmeldung in "Alma"

Die Prüfungsanmeldung ist für alle Studierenden verpflichtend. Seit dem Sommersemester 2020 erfolgt diese für Studien- und Prüfungsleistungen über das Alma-Portal. Eine Anleitung dazu finden Sie auf dieser Seite.

Über die Anmelde­phase werden Sie jedes Semester rechtzeitig auf den Webseiten des Prüfungsamts informiert.

Für Prüfungen, die vor der Anmelde­phase stattfinden ist im Regelfall keine Anmeldung erforderlich. Näheres erfahren Sie bei Ihrem Dozenten/Ihrer Dozentin.

Studien­leistungen können Sie nur innerhalb des An- und Abmelde­zeitraums selbständig online an- und abmelden.

Leistungen, die Sie nicht angemeldet haben, können nicht mehr ohne weiteres verbucht werden.
Bei Antreten einer Prüfung ohne vorherige Anmeldung kann dies die Aberkennung der Leistung bedeuten.


Nach Abschluss eines Semesters und Verbuchung aller erbrachten Leistungen dürfen Sie keine offenen Anmeldungen mehr haben, sonst sind die betreffenden Leistungen für die Anmeldung im folgenden Semester gesperrt.

Sollten bei der Anmeldung Schwierig­keiten auftreten, ist es Ihre Verantwortung, sich rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist an das zuständige Prüfungsamt zu wenden.

Achten Sie bitte darauf, Ihre PrüferInnen zu informieren, wenn Sie nach Ablauf des An-/ Abmelde­zeitraums von einer Leistung abmelden bzw. zurücktreten möchten.

Ist der Anmelde­zeitraum abgelaufen, können Sie sich in der laufenden Prüfungs­phase für keine Prüfungen mehr anmelden. Nur in Ausnahme­fällen kann mit einer stichhaltigen Begründung auf schriftlichen Antrag beim Prüfungs­ausschuss die nachträgliche Zulassung zu einer Prüfung erwirkt werden. Dies aber nur falls der Antrag rechtzeitig VOR dem Prüfungs­termin gestellt wird.

Sonderfall Hausarbeiten

Bei Hausarbeiten beginnt die Prüfung mit der Themenvergabe und endet mit Abgabe der Hausarbeit. Eine Abmeldung von der Prüfung ist daher nur vor Ausgabe des Themas möglich. Danach handelt es sich um einen Rücktritt.

Versäumnis der Prüfungsanmeldung

Wenn Sie diese Frist versäumt haben, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, einen Antrag an den Prüfungsausschuss auf nachträgliche Zulassung zu stellen. Diesen schriftlichen Antrag mit eigenhändiger Unterschrift schicken Sie per Post an das Prüfungsamt oder eingescannt als PDF-Datei per E-Mail. Erläutern Sie darin, aus welchen triftigen Gründen Sie diese Frist versäumt haben.
Geben Sie darin neben Ihrem Namen, Studiengang, studentischer E-Mail-Adresse und Matrikelnummer die Titel aller Veranstaltungen mit Prüfernamen an und die Module, für die Sie die Zulassung beantragen. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet..

 

Bachelor of Education

Ablauf der Bachelorprüfung

  • Laden Sie das Formular Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit herunter, füllen es aus und schicken es eingescannt an pa@philosophie.uni-tuebingen.de.
    Wichtig: Geben Sie bitte bei Fächern mit Vertiefungs­richtung (Englisch, Geschichte, Russisch) diese bitte mit an (z.B. „Ich beantrage die Zulassung zur Bachelor-Arbeit im Fach Englisch (Literary Studies“) oder „… im Fach Geschichte (Neuzeit)“)

  • Der Sachbearbeiter prüft die Zulassungs­voraussetzungen. Sind diese erfüllt, lässt der Sachbearbeiter Sie zur Bachelorarbeit zu. Sie werden per Mail (studentische Mailadresse!) darüber informiert, dass Sie Ihre Zulassung im Servicebüro des PA abholen können

  • Holen Sie die Zulassung im Servicebüro ab und legen diese Ihrem Prüfer vor. Dieser trägt seinen Namen, das Thema der Arbeit sowie Datum der Themenstellung und Abgabedatum auf dem Formular ein und unterschreibt es.

  • Wichtig: Das Thema, das auf der Arbeit steht (Titel der Arbeit) muss mit dem Thema, das auf Ihrer Zulassung angegeben wurde, identisch sein.

  • Wichtig: Prüfungsberechtigt sind nur Hochschullehrer (Professoren und Juniorprofessoren) und Habilitierte (Privatdozenten und außerplanmäßige Professoren). Gehört der gewünschte Prüfer nicht zu diesen Personen­gruppen, so muss sich dieser durch Antrag an das Dekanat der Philosophischen Fakultät, Ressort Studium und Lehre, eine Prüfungs­berechtigung kümmern.

  • Geben Sie die Zulassung wieder im Servicebüro des PA ab. Der Sachbearbeiter meldet Ihre Arbeit dann in alma als „zugelassen“ an, dies müssen Sie nicht selbst tun.

  • Die Bearbeitungsfrist von 5 Wochen beginnt erst am Tag der Themenvergabe (Datum auf der Zulassung).

  • Spätestens am Tag der Abgabe geben Sie ein gedrucktes Exemplar der Arbeit bei Ihrem Prüfer ab und schicken gleichzeitig eine PDF-Datei Ihrer Arbeit an ba-arbeiten(at)philosophie.uni-tuebingen.de

  • Wichtig: achten Sie darauf, dass in beiden Exemplaren die Antiplagiats­erklärung eingebunden ist und unterschrieben wurde (siehe unten).

  • Die Notenmeldung erfolgt schriftlich vom Prüfer ans Prüfungsamt (per Hauspost oder als eingescanntes Formular per Mail an pa(at)philosophie.uni-tuebingen.de, danach wird die Note in alma verbucht.

  • Die Ausstellung des Zeugnisses beantragen Sie ausschließlich über diese E-Mail Adresse: zeugnisse-lehramtspam prevention@uni-tuebingen.de

 

Master of Education

Leitfaden Masterarbeit im M.Ed.

1.) Laden sie das Formular „Antrag auf Zulassung zur Master-Arbeit im M.Ed.-Studiengang“ von der Homepage des Prüfungsamtes herunter, füllen es aus und schicken Sie es per Mail eingescannt als PDF-Datei an das Prüfungsamtes.

2.) Der zuständige Sachbearbeiter prüft die Zulassungsvoraussetzungen. Sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, lässt der Sachbearbeiter Sie zur Masterarbeit zu. Sie werden per Mail an Ihre studentische E-Mailadresse darüber informiert, dass Sie zugelassen sind.

3.) Die Zulassung wird Ihnen per E-Mail als PDF-Datei zugeschickt. Legen Sie sie Ihrem Prüfer vor. Dieser trägt seinen Namen, das Thema der Arbeit sowie Datum der Themenstellung und Abgabedatum auf dem Formular ein und unterschreibt es.

Wichtig: Das Thema, das auf der Arbeit steht (Titel der Arbeit) muss mit dem Thema, das auf Ihrer Zulassung angegeben wurde, identisch sein.
Wichtig: Prüfungsberechtigt sind nur Hochschullehrer (Professoren und Juniorprofessoren) und Habilitierte (Privatdozenten und außerplanmäßige Professoren). Gehört der gewünschte Prüfer nicht zu diesen Personengruppen, so muss sich dieser durch Antrag an das Dekanat der Philosophischen Fakultät, Ressort Studium und Lehre (studiendekanspam prevention@philosophie.uni-tuebingen.de), um eine Prüfungsberechtigung kümmern

4.) Schicken Sie die Zulassung wieder im per E-Mail an das Prüfungsamt. Der zuständige Sachbearbeiter meldet Ihre Arbeit dann in alma als „zugelassen“ an, dies müssen Sie nicht selbst tun.

5.) Die Bearbeitungsfrist von 16 Wochen beginnt erst am Tag der Themenvergabe (Datum auf der Zulassung).

6.) Spätestens am letzten Tag der Abgabefrist reichen Sie 2 gedruckte Exemplare der Masterarbeit im Prüfungsamt ein und schicken gleichzeitig eine pdf-Datei Ihrer Arbeit an ma-arbeitenspam prevention@philosophie.uni-tuebingen.de
Wichtig: Achten Sie darauf, dass in allen Exemplaren die Antiplagiatserklärung eingebunden ist und unterschrieben wurde.

7.) Die Notenmeldung erfolgt schriftlich vom Prüfer ans Prüfungsamt (per Hauspost oder als eingescanntes Formular per Mail an pa@philosophie.uni-tuebingen.de, danach wird die Note in alma verbucht.

8.) Die Ausstellung des Zeugnisses beantragen Sie ausschließlich über diese E-Mail Adresse: zeugnisse-lehramtspam prevention@uni-tuebingen.de

Bachelor of Arts

Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit

Füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung aus und schicken Sie ihn eingescannt als PDF-Datei per E-Mail ans Prüfungsamt. Eine persönliche Abgabe ist nicht nötig.

Nach Genehmigung des Antrags schickt Ihr/e zuständige/r Sachbearbeiter/in im Prüfungsamt das Formular zur Anmeldung der Bachelorarbeit ebenfalls per E-Mail an die/den Erstgutachter/in zur Vereinbarung des Themas und zur Unterschrift. Sobald das vollständig ausgefüllte Formular vorliegt und die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses den Antrag genehmigt hat, erhalten Sie weitere Informationen u.a. zur Abgabefrist.

Einreichung der Bachelor-Arbeit

Gemäß den gültigen Prüfungsordnungen sind Bachelorstudierende verpflichtet, ein gedrucktes und gebundenes Exemplar abzugeben und gleichzeitig eine PDF-Datei der B.A.-Arbeit einzureichen. Die PDF-Datei schicken Sie ausschließlich an diese Adresse:

Weitere Informationen s. unter "Einreichen von Bachelor- und Masterarbeiten".

Master of Arts

Masterprüfungen

Füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Masterprüfung aus und schicken Sie ihn eingescannt als PDF-Datei per E-Mail ans Prüfungsamt. Eine persönliche Abgabe ist nicht nötig.

Nach Genehmigung des Antrags schickt Ihr/e zuständige/r Sachbearbeiter/in im Prüfungsamt das Formular zur Anmeldung der Masterarbeit ebenfalls per E-Mail an die/den Erstgutachter/in zur Vereinbarung des Themas und zur Unterschrift. Sobald das vollständig ausgefüllte Formular vorliegt und die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses den Antrag genehmigt hat, erhalten Sie weitere Informationen zu Abgabefrist, Anzahl der Exemplare usw.

Einreichung der Master-Arbeit

Gemäß der gültigen Prüfungsordnungen sind Masterstudierende verpflichtet, eine PDF-Datei der M.A.-Arbeit einzureichen. Bitte schicken Sie diese ausschließlich an diese Adresse:

Weitere Informationen s. unter "Einreichen von Bachelor- und Masterarbeiten".

Antiplagiatserklärung

Gültig für Bachelor- (B.Ed. und B.A.) und Masterstudiengänge

Ich erkläre hiermit,

dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst habe,

dass ich keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel und Quellen benutzt habe,

dass ich alle wörtlich oder sinngemäß aus anderen Werken übernommenen Aussagen als solche gekennzeichnet habe,

dass die Arbeit weder vollständig noch in wesentlichen Teilen Gegenstand eines anderen Prüfungsverfahrens gewesen ist,

dass ich die Arbeit weder vollständig noch in wesentlichen Teilen bereits veröffentlicht habe,

dass das in Dateiform eingereichte Exemplar mit dem eingereichten gebundenen Exemplar übereinstimmt.

Einreichen von Bachelor- und Masterarbeiten

Gedruckte Exemplare

Postversand: Als Abgabedatum gilt der Poststempel.

Einwurf in den Briefkasten am Haupteingang der Wilhelmstraße 19 (rechts neben der Haustür)

Einreichen der elektronischen Datei

Gemäß den gültigen Prüfungsordnungen sind Bachelor- und Masterstudierende verpflichtet, eine elektronische Version der Bachelor- bzw. Masterarbeit einzureichen. Bitte schicken Sie diese Datei ausschließlich im PDF-Format und nur an diese Adressen:

Bachelorarbeiten (B.A. und B.Ed.):

Masterarbeiten:

 

Wichtige Hinweise zur PDF-Datei

  • die E-Mail muss von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse erfolgen
  • sie muss identisch zur gedruckten Version sein
  • sie muss die unterschriebene Eigenständigkeitserklärung bzw. Antiplagiatserklärung enthalten.
  • sie darf nur aus einer Datei bestehen
  • sie muss direkt verschickt werden (kein Link zu einer Cloud, Dropdown o.ä.)

Sie müssen die PDF-Datei als solche schicken, ein Link zu einer Cloud ist nicht zulässig. Sollte die Datei die Größe von 20 MByte überschreiten, teilen Sie diese mit Hilfe von geeigneter Software in mehrere Dateien auf. Bitte erkundigen Sie sich durch Suche im Internet, welche (freie, kostenlose) Software dazu geeignet ist.

Sie erhalten eine automatische Bestätigung des Eingangs der E-Mail. Anfragen an diese Adressen werden nicht beantwortet.