Institute of Political Science

Fragen zu den Master-Studiengängen

a. Kann ich auch mit einer Zwischenprüfung aus einem Magister-Studiengang oder mit einem Vordiplom in den Masterstudiengang einsteigen?
Nein, Sie benötigen einen Abschluss eines BA-Studienganges in Politikwissenschaft oder eines vergleichbaren sozialwissenschaftlichen Studiums oder eines Magister-Abschlusses oder etwas Vergleichbares. Eine Zwischenprüfung bzw. ein Vordiplom reichen nicht aus!

b. Was sind die Zulassungskriterien?
Der Masterstudiengang sind zulassungsbeschränkt, d.h. es wird nur eine bestimmte Anzahl von Studierenden aufgenommen. Auswahlkriterium ist die Note des ersten Studienabschlusses, welche mindestens die Note "Gut" (2,5) haben muss.

c. Welche Abschlüsse werden als Bewerbungsvoraussetzung für den Master akzeptiert?
Vorrang haben jene, welche einen BA in Politikwissenschaft oder einen vergleichbaren Abschluß in Politikwissenschaft haben. Vergleichbar wäre beispielsweise ein Magisterabschluß (M.A.) oder eine Licence oder ähnliches. Denkbar sind auch sozialwissenschaftliche Abschlüsse (Diplom, BA, Magister), wenn ein größerer Anteil an politikwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen besucht wurde (ca. 12 Veranstaltungen), welche den verschiedenen Teilgebieten der Politikwissenschaft zugerechnet werden können. Die Abschlüsse und deren Entsprechung werden im Einzelfall geprüft.

d. Welche Veranstaltungen muss ich belegen und wie werden sie bewertet?
Im so genannten Studienprogramm erfahren Sie näheres. Es gibt eines für den Master-Studiengang "Friedensforschung und Internationale Politik" und eines für den Masterstudiengang "Politik und Gesellschaft Ostasiens".

e. Welche Nebenfächer werden angeboten?
Das Masterstudium sieht kein Nebenfach vor. Seminarveranstaltungen aus anderen Fächern sind bereits in das Studium integriert.

f. Was muss ich bei der Bewerbung beachten?
Sehen Sie unter "Fragen von Interessenten" unter w. nach.

g. Bezüglich der Masterarbeit: Man bekommt hierfür 4 Monate, und es sind 50-80 Seiten zu schreiben. Bekommt man hierfür einen bestimmten Termin, in dem man die Arbeit zu schreiben hat? Wenn ja, darf man sich vorher schon Gedanken darüber machen oder gar schon damit anfangen?
Man kann die Arbeit offiziell beginnen, wenn man sich zur Prüfung angemeldet hat (u.a. 70 Leistungspunkte müssen erworben sein), spätestens aber 4 Wochen nach Abschluss der mündlichen Prüfung.

h. Bezüglich des Kolloquiums/Forschungsseminars: Wie gestaltet sich diese Veranstaltung grob? Darf an ihr während eines regulären Semesters (d.h. während man auch andere Veranstaltungen besucht) teilgenommen werden, oder wird empfohlen oder gar verlangt, dass sich die/der Studentin/Student hierfür ein ganzes Semester Zeit nimmt?
Wenn Sie Ihre Arbeit angemeldet haben, werden Sie in das Forschungsseminar von den jeweiligen lehrenden eingeladen. Das kann auch während des Semesters sein.

i. Darf man gleichzeitig an dem Kolloquium/Forschungsseminar teilnehmen und die Masterarbeit schreiben? Oder wird hiervon abgeraten oder wird dies gar untersagt?
Genau das soll so sein: parallel, denn in diesem Forschungsseminar sollen Sie Ihre Arbeit zur Diskussion stellen.

j. Darf man gleichzeitig an dem Kolloquium/Forschungsseminar teilnehmen und die Prüfung machen? Besteht die Prüfung "lediglich" aus einer 45minütigen Diskussion mit Ihnen, oder gibt es weitere Anforderungen?
Ja. Mündliche Prüfung sind diese 45 Minuten Prüfungsgespräch.

k. Mir fällt beim Lesen des "gelben Blattes" zum Masterstudiengang FIP auf, dass, um zur [mündlichen] Prüfung zugelassen zu werden, gute Kenntnisse in English und einer weiteren lebenden Fremdsprache nachzuweisen sind. Was genau heißt "gute Kenntnisse" bzw. inwiefern werden diese geprüft? Natürlich kann ich Englisch fließend; im Spanischen könnte ich mich sprachlich gerade noch über Wasser halten. Reicht dies?
Englischkenntnisse sind vor Studienbeginn nachzuweisen. Bezüglich der zweiten Fremdsprache ist der Mittelkurs mit der Note gut ist in der zweiten Fremdsprache notwendig und muss vor der Abschlussprüfung nachgewiesen werden.

l. Wer ist eigentlich beim Abschluss prüfungsberechtigt?

Hier gibt eine Datei Auskunft.