Institute of Education

Bonusnotensystem für erziehungswissenschaftliche Studiengänge zur Verbesserung der Abiturnote

Das Bonusnotensystem gilt für folgende Studiengänge:

  • Bachelor of Arts (B. A.) Erziehungswissenschaft und Soziale Arbeit/Erwachsenenbildung
  • Bachelor Nebenfach Erziehungswissenschaft
  • Bachelor of Education Sozialpädagogik/Pädagogik und allgemein bildendes Fach

Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) kann sich um maximal 0,5 verbessern.
Hierbei werden eine abgeschlossene fachnahe Berufsausbildung, mindestens 6-monatige Dienste und Praktika und nicht-schulische Preise, die in Bezug zur Erziehungswissenschaft stehen, folgendermaßen bewertet:

Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf aus einem der folgenden Bereiche:    
Berufe im Sozialbereich
(z. B. Erzieher/-in, Jugend- und Heimerzieher/-in)

Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich
(z. B. Altenpfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger)

Berufe im Therapiebereich
(z. B. Ergo-, Physiotherapeut /-in)

Berufe im Bereich Wirtschaft
(z. B. Veranstaltungskauffrau/Veranstaltungskaufmann, Kauffrau/Kaufmann für Marketingkommunikation)

Berufe im Bereich Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache
(z. B. Dolmetscher/-in, Fremdsprachenkorrespondent/-in)    

0,3

Dienste und Praktika 
(nicht gewertet bei Bachelor of Education Sozialpädagogik/Pädagogik und allgemein bildendes Fach)    
Dienste wie z. B. Zivildienst, Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Jugendintegrationsdienst, kulturweit, weltwärts, Praktika in pädagogischen Arbeitsfeldern

Tätigkeit von mindestens 11 Monaten

Tätigkeit von mindestens 6 Monaten

0,2

0,1

Preise mit Bezug zu Sozial- und Geisteswissenschaften und Kultur    
z. B. Jugend debattiert, Demokratisch handeln    

Bundesebene

Landesebene

Regionalebene

0,5

0,4

0,3


Hinweise zum Bonusnotensystem

Grundsätzlich nicht gewertet werden: Schülermitverantwortung (SMV), schulische Preise jeder Art, Berufs- und Studienorientierung am Gymnasium (BOGY), Praktika unter 6 Monaten, Empfehlungsschreiben, Motivationsschreiben, schulische Pflichtpraktika, Erste-Hilfe-Kurse, Sprachkurse, Au Pair, Auslandsaufenthalte sowie (Praktikums)Bescheinigungen ohne Nachweise zu pädagogischer Anleitung und zu wöchentlicher Arbeitszeit.

Alle relevanten Bescheinigungen müssen mit einem Ausstellungsdatum und einer Unterschrift versehen sein; sie sind als Kopie der Bewerbung beizulegen.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung muss mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule oder der  Industrie- und Handelskammer (IHK) bescheinigt werden.
Falls Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Praktikum, Freiwilliges Soziales Jahr/Freiwilliges Ökologisches Jahr oder ähnliches machen und noch keine abschließende Bescheinigung vorweisen können, legen Sie bitte eine vorläufige Bescheinigung vor, die allerdings ein Ausstellungsdatum enthalten muss, das nach Antritt des Dienstes liegt.

Die Universität kann jedoch verlangen, dass die der Zulassung zugrunde liegenden Dokumente als Original bei der Einschreibung vorzulegen sind.