Institute of Education

Praktikum im Bachelor Erziehungswissenschaft und Soziale Arbeit/Erwachsenenbildung

Modul 9: Berufsfelderfahrung

Ziel

Das Praktikum ist Bestandteil des Bachelor-Studiums Erziehungswissenschaft und Soziale Arbeit/Erwachsenenbildung und muss dem gewählten Studienschwerpunkt (Sozialpädagogik/Soziale Arbeit, Erwachsenenbildung/ Weiterbildung) thematisch zugeordnet sein. Es dient dem Erwerb beruflicher Handlungsqualifikationen und der vertiefenden Reflexion professioneller Kontexte. Die dabei gewonnenen Informationen und praktischen Erfahrungen sollen zugleich helfen, die eigenen Studienziele zu reflektieren. Praktika sind auch in Forschungsprojekten möglich. Hier liegt der Schwerpunkt auf dem Ausbau von Forschungskompetenzen.

Rahmenregelungen

Das Praktikum muss in einem pädagogischen Arbeitsfeld und unter fachlicher Anleitung absolviert werden. Es umfasst mindestens 600 Std. (20 LP) und wird in der Regel im 4. Semester im Block oder in Teilabschnitten von je mindestens 6 Wochen in derselben Einrichtung durchgeführt. Wir empfehlen aus verschiedenen Gründen nachdrücklich, das Praktikum möglichst im Block von 4 Monaten (evtl. auch auf 6 Monate ausgedehnt) zu absolvieren. Aus Flexibilisierungsgründen ist auch eine Kombination aus Vollzeit- und Teilzeitphasen nach vorheriger Absprache möglich.
Zur Klärung der individuellen Situation bitte rechtzeitig das Praktikumsbüro kontaktieren.

Der vertiefenden Reflexion des Praktikums dient die Teilnahme an einem vorbereitenden Kolloquium im 3. Fachsemester und einem nachbereitenden Kolloquium vor Beginn der Vorlesungszeit im 5. Fachsemester.
Im vorbereitenden Kolloquium wird ein kommentierter Reader und Rahmenplan zum Praktikum erstellt. Im Anschluss an die Praxisphase und das nachbereitende Kolloquium wird das Praktikum mit einer wissenschaftlichen Hausarbeit, dem Praktikumsbericht (ca. 15 Seiten) ausgewertet. Der Bericht wird benotet und muss mindestens die Note „ausreichend“ erzielen. Studierende, die bereits vor Beginn des Studiums in einem pädagogischen Arbeitsfeld tätig waren, können sich dies nicht als Äquivalent für das Praktikum anrechnen lassen. Eine Ausnahme stellen Studierende mit einer abgeschlossenen fachnahen Ausbildung, die im Studienschwerpunkt liegt, dar. Diese sind von den Kolloquien und dem Fachpraktikum befreit und schreiben lediglich den Reflexionsbericht. Der Antrag auf Anerkennung muss im Rahmen eines persönlichen Gesprächs im Praktikumsbüro gestellt werden. Das Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden (bitte frühzeitig zur Beratung kommen).

Informationen zu den notwendigen formalen Schritten

Die Praktikumsstelle suchen sich die Studierenden selbst. Dabei gibt es Beratung, Unterstützung und Informationen durch das Praktikumsbüro. Anschließend wird das Praktikum vor Beginn im Praktikumsbüro persönlich angemeldet. Dabei wird auf Basis eines Steckbriefs geprüft, ob die Praxisstelle angemessen ist und bereits anerkannt wird.

Am 15. Dezember des 5. Fachsemesters werden abgegeben: der Praktikumsbericht und eine unbeglaubigte Kopie des Zeugnisses oder Bescheinigung der Ausbildungsstelle. Bitte legen Sie diese Unterlagen in das Postfach des Praktikumsbüros. Die Berichte werden nach der Registrierung an die Lehrenden des nachbereitenden Kolloquiums weiter gegeben. Von diesen erhalten Sie eine mündliche oder schriftliche Rückmeldung mit der Notenangabe. Zur Klärung von weiteren inhaltlichen und formalen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Praktikumsbüros während der Sprechzeiten zur Verfügung. Dort können auch Praktikumsberichte ausgeliehen sowie aktuelle Informationen über die hier bekannten Praktikumsstellen eingesehen werden.