Fachbereich Pharmazie und Biochemie

Änderung des Zulassungsverfahrens

 

Sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber,

bitte beachten Sie, dass aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Verfahren für den Studiengang Humanmedizin vom 19.12.2017 sich die Kultusministerkonferenz (KMK) am 06.12.2018 auf den Entwurf eines zwischen den Ländern zu schließenden Staatsvertrags zur Neuregelungen zur Vergabe von Studienplätzen im Zentralen Vergabeverfahren verständigt hat. In das Zentrale Vergabeverfahren sind einbezogen die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Das neue Verfahren wurde für den Studiengang Pharmazie in Tübingen erstmalig ab dem WiSe 20/21 nach den neuen Grundsätzen durchgeführt. Mit der Zulassung zum WiSe 22/23 enden bestimmte Übergangsregelungen. Einen kurzen Überblick über den Prozess und die Historie bieten auch die Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung

Im Zulassungsverfahren gibt es drei Hauptquoten (ABQ, ZEQ und AdH). In Tübingen wurden für die Zulassung zum WiSe 2022/23 folgende Kriterien und deren Gewichtungen definiert, aus denen sich die jeweiligen Rangliste der Bewerber*innen für die drei Quoten ergeben:

1. Abiturbestenquote (ABQ):   30% der Studienplätze
Als Rankingkriterium wird die HZB-/Abiturpunktzahl genommen. Alle Bewerber*innen im ZV aus einem Bundesland werden nach ihren Leistungen zu einer Landesliste gereiht. Die Landeslisten werden gemäß den Landesquoten (Artikel 10 Absatz 1 Sätze 4 und 5 des Staatsvertrags) unter Anwendung des Sainte-Laguë-Verfahrens zu einer bundesweiten Liste zusammengefügt (Positionsliste).

Hinweis: Die Zulassung in der ABQ erfolgt im Regelfall recht schleppend. Es kann deshalb sein, dass die Zulassung über das Ranking in den anderen beiden Listen viel früher erfolgt!

2. Zusätzliche Eignugnsquote (ZEQ):   10% der Studienplätze
Zum WiSe 2022/23  zählt hier in Tübingen ausschließliche das Ergebnis des fachspezifischen Studieneignungstests PhaST als Auswahlkriterium! Eine Teilnahme am PhaST ist deshalb dringend angeraten! 

3. Auswahlverfahren der Hochschule (AdH):    60% der Studienplätze
Seit dem WiSe 2020/21 findet die Auswahl nach folgenden Kriterien statt:

60 Punkte (max.) für die Abiturpunktzahl (die wie bei 1. über Landeslisten in eine Position auf der Bundesliste gereiht werden und entstechend ihres Prozentrangs gemäß den Erwartungen einer idealen Normalverteilung in eine Punktzahl transformiert werden)
30 Punkte (max.) für die Leistung im PhaST (der Standardwert im PhaST wird durch eine z-Transformation für Normalverteilungen in die Punktzahl umgerechnet, d.h. z.B. Standardwert = 70 --> Punktzahl = 0; Standardwert = 100 --> Punktzahl = 15; Standardwert = 130 --> Punktzahl = 30. Rein statistisch ist also eine Punktzahl zwischen 10 und 20 Punkten für ca. 68% der Teilnehmenden zu erwarten!)
5 Punkte für eine anerkannte Berufsausbildung  (siehe Anlage 3, Amtliche Bekanntmachungen der Universität Tübingen 2022, Nr. 12, S. 428)
2 Punkte für einen anerkannten Dienst   (siehe Anlage 4, Abs. 1, Amtliche Bekanntmachungen der Universität Tübingen 2022, Nr. 12, S. 428-429)
3 Punkte für einen anerkannten Preis   (siehe Anlage 4, Abs. 2, Amtliche Bekanntmachungen der Universität Tübingen 2022, Nr. 12, S. 429)
Gemäß der Summe aus allen Teilpunkten ergibt sich eine Gesamtpunktzahl nach der die Bewerber*innen in eine Reihung gebracht werden.

Hinweis: Die Zulassung in den Quoten ZEQ und AdH erfolgt typischerweise viel schneller als in der ABQ!   

 

Mit 140 Studienplätzen im Fach Pharmazie (Staatsexamen) werden in Tübingen pro WiSe deutliche mehr Studierende zugelassen als an den anderen Universitäten in Baden-Württemberg. Auch bundesweit belegt Tübingen mit diesem umfangreichen Studienplatzangebot einen Spitzenplatz. Dies beeinflusst natürlich stark die Aufnahmewahrscheinlichkeit. Mit Priorität 1 Tübingen/Pharmazie haben Sie exzellente Chancen auf eine frühe Zulassung zum Pharmaziestudium, da wir in Tübingen in der Tradition stehen, sehr früh, sehr viele Zulassungen auszusprechen. Eine frühe Zulassung kann auf dem Wohnungsmarkt ein entscheidender Vorteil sein und Ihnen frühzeitig das Ankommen und sich Einleben am Studienort erleichtern.

Zu den besonderen Vorzügen des Pharmazie-Studiums in Tübingen zählt:
• die Kombination von naturwissenschaftlichen, biomedizinischen und technischen Fragestellungen mit hervorragenden Berufsperspektiven in der Offizinpharmazie, der Krankenhauspharmazie, der pharmazeutischen Industrie und der akademischen Forschung und Lehre
• das Alternative Prüfungsverfahren im 1. Staatsexamen mit einer kurzen Studiendauer, zeitnahen Prüfungen und durchschnittlich besseren studentischen Leistungen
• die Möglichkeit, nahtlos und sehr effizient nach dem Hauptstudium den Masterstudiengang M.Sc. Pharmaceutical Sciences and Technologies mit dem 3. Staatsexamen und der Approbation zu verbinden
• die hervorragenden Forschungs-Möglichkeiten in Master-Arbeit und Promotion in einer exzellenten Forschungslandschaft (Schwerpunkte: Akademische Arzneistoffeforschung & -entwicklung,  Präzisionspharmazie / personalisierte Pharmazie und Systempharmazie)
• das zentrale pharmazeutisches Institut in einem naturwissenschaftlichen Campus der kleinen Wege
• alle pharmazeutischen Disziplinen unter einem Dach vereint: Pharmazeutisch/Medizinische Chemie, Bioanalytik, Computer-basierte Wirkstoffforschung, Biochemie und Biophysik, Pharmazeutische Biologie, Biotechnologie, Pharmazeutische Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie / Pharmakologie
• ein sehr aktive Fachschaft, die engagiert die Interessen der Studierenden vertritt, diese unterstützt und dabei Motor für eine gute und effiziente Kommunikation zwischen Studierenden und Dozenten ist

 

Die aktuelle "Satzung der Universität Tübingen für die Zulassung zum Studiengang Pharmazie mit Abschluss Staatsexamen nach der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) sowie dem hochschuleigenen Auswahlverfahren
(AdH)" finden sie hier. Die erste Änderung dieser Satzung finden Sie hier.

 

Internationale Bewerber*innen:

Bitte beachten Sie, wie auch unter dem Wegweiser Bewerbung für internationale Studierende aufgeführt, dass:

  1. Alle Bürger aus EU Staaten,
  2. Bürger aus Island, Norwegen und Lichtenstein sowie
  3. Bewerber*innen, deren Familienangehörige zu diesen beiden Personenkreisen gehören und in Deutschland beschäftigt sind

sich wie Bildungsinländer*innen bei hochschulstart.de bewerben müssen.