Private BahnCard und BahnCard Business

 

Private BahnCard

Private BahnCards sind dienstlich einzusetzen. Die Kosten hierfür können erstattet werden, wenn sich die BahnCard amortisiert. Ist dies mit einer einzigen Dienstreise (bei langen Fahrtstrecken) der Fall, können Kosten der BahnCard in der Reisekostenrechnung angesetzt werden.

Hat sie sich erst mit mehreren Dienstreisen amortisiert, so werden die Kosten im Nachhinein erstattet.

Bitte beachten Sie, dass lediglich Kosten der Bahnfahrt jener Dienstreisen anzusetzen sind, die über die Universität Tübingen abgerechnet wurden. Darüber hinaus können Fahrten mit der Bahn ins Ausland nur bedingt berücksichtigt werden, da die Bahncard im Ausland nicht gilt. Hier ist der Nachweis zu erbringen, für welche Wegstrecke die Bahncard eingesetzt wurde und wie hoch die Kosten dieser sind.

 

Um Kostenersatz für die BahnCard zu erhalten, muss der Dienstreisende eine Auflistung der mit der BahnCard durchgeführten Dienstreisen und einen Nachweis der Ersparnis vorlegen sowie die Rechnung und die Kopie der BahnCard.

 

BahnCard Business

Für die BahnCard Business gelten obige Regelungen bezüglich der Erstattung.

Die BahnCard Business bietet andere Vorteile als die private BahnCard (siehe Informationen Deutsche Bahn AG). Außerdem ist sie mit dem Firmenkundenrabatt des Firmenkundenprogramms bahn.corporate kombinierbar.